«M-01 Wärmedämmung Fassade, Dach und Boden gegen Erdreich»
Gebäude, welche vor dem Jahr 1980 gebaut worden sind und bei denen noch keine energetische Verbesserung der Gebäudehülle vorgenommen wurde, verbrauchen in der Regel vier Mal so viel Energie wie Bauten, welche heutzutage erstellt werden. Bestehende Gebäude bieten somit ein riesiges Effizienzpotenzial.
Energetisch modernisierte Gebäude brauchen nicht nur weniger Energie und schonen somit das Portemonnaie, sondern verbessern massgeblich den Wohnkomfort. Raumseitig tiefe Oberflächentemperaturen bei Fenstern, Aussenwänden, Böden und Decken bewirken, dass der Wohnraum auch bei kalten Aussentemperaturen als angenehm warm empfunden wird. Eine luftdichte Gebäudehülle minimiert allfällig vorhandene Zuglufterscheinungen und reduziert Wärmeverluste.
Damit der Energieverbrauch beim Ausserrhoder Gebäudepark reduziert werden kann, unterstützt der Kanton Wärmedämmmassnahmen bei bestehenden Gebäuden mit grosszügigen Beiträgen. Per Quadratmeter gedämmte Fläche können Gebäudebesitzer/innen mit einem Beitrag von 50 Franken rechnen. Die Mindestfördersumme beträgt 3‘000 Franken. Bei Gesamtsanierungen bzw. wenn mindestens 90 % der Hauptflächen (Fassade und Dach; exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) gleichzeitig saniert werden, wird ein zusätzlicher Bonus von 30 Franken pro Quadratmeter Dämmfläche ausgerichtet. Die Bedingungen für eine Förderung nach der Massnahme M-01 (Wärmedämmung Fassade, Dach und Boden gegen Erdreich) sind, dass das Gebäude vor dem Jahr 2000 bewilligt wurde und die bereits im Ausgangszustand beheizten Gebäudeteile nach den Dämmmassnahmen einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von mindestens 0.20 W/m2K erreichen. Zudem muss der U-Wert infolge der Modernisierungsmassnahmen um mindestens 0.07 W/m2K gegenüber dem alten Zustand verbessert werden. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
Wichtig ist, eine Gebäudeerneuerung rechtzeitig zu planen. Dazu eignet sich ein Beratungsbericht, beispielsweise ein GEAK-Plus-Bericht. Die einzelnen Massnahmen und Etappen werden damit sorgfältig aufeinander abgestimmt. Ab einem Förderbeitrag von 10‘000 Franken besteht die Pflicht, einen objektspezifischen, gültigen GEAK-Plus dem Förderantrag beizulegen.
Investitionen in Energieeffizienzmassnahmen lohnen sich. Neben den grosszügigen, kantonalen Förderbeiträgen können energiesparende Investitionen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen. Auf Gesuche, welche erst später eingereicht werden, wird nicht eingetreten.
»» Link zur Rubrik Förderung - M-01 Wärmedämmung auf der kantonalen Webseite
Kontakt: Verein Energie AR/AI, Tel. +41 71 353 09 49, info@energie-ar-ai.ch
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