Geschätzte Leserin, geschätzter Leser
Die revidierte Strahlenschutzverordnung, welche seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Weiterentwicklungen sowie die Anpassung an internationale Richtlinien und soll so die Bevölkerung noch besser vor allfälligen Risiken durch Radon schützen. Eine wichtige Änderung im Vollzug betrifft den Radonschutz. Die Baubewilligungsbehörde ist verpflichtet, die Gebäudeeigentümer oder bei Neubauten den Bauherrn im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Neu- und Umbauten auf die Anforderungen der StSV betreffend Radonschutz aufmerksam zu machen, soweit dies sinnvoll ist. Das Baubewilligungsverfahren ist bis 2020 anzupassen. Lesen Sie mehr zum Radonschutz im Baubewilligungsverfahren und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie in dieser Ausgabe.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.