Geschätzte Leserin, geschätzter Leser
Der Bundesrat hat im 2019 die Totalrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV) verabschiedet. Neu geregelt werden darin der Geltungsbereich der Verordnung, Ausnahmen der Plangenehmigungspflicht für Instandhaltungsarbeiten, der Prozess für die Erteilung der Betriebsbewilligung sowie die Oberaufsicht. In Ausführung des Bundesgesetzes über Rohrleitungsanlagen hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden am 24. März 2020 die kantonale Rohrleitungsverordnung (kRLV) erlassen. Lesen Sie mehr über die mit der neuen kRLV verbundenen wesentlichen Änderungen und Neuerungen sowie zu weiteren Themen aus den Bereichen Luft, Energie und Gewässerschutz in dieser Ausgabe.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.