Mehr als die Hälfte der Schutzzonen werden aufgehoben
Das Amt für Umwelt hat in den vergangenen drei Jahren kantonsweit ca. 260 private Quellen überprüft. Dabei wurden das öffentliche Interesse und der Schutzstatus dieser Quellen neu beurteilt. Jedes zweite untersuchte Quellgebiet kann aus dem provisorischen Schutz entlassen werden, die ergiebigen, guten Quellen sollen hingegen nun definitiv geschützt werden.
Bei der Erstellung der Gewässerschutzkarte in den 1980er Jahren wurden mehrere Hundert Quellgruppen in Privatbesitz mit provisorischem Schutzstatus aufgenommen. Diese Schutzzonen wurden bis anhin in der Regel erst anlässlich konkreter Bauvorhaben überprüft und sorgten so für Planungsunsicherheit und Mehraufwand für Private und Behörden.
Ziel der aktuellen Überprüfung war es zu beurteilen, ob an diesen Quellen heute noch ein öffentliches Interesse besteht. Im Auftrag des Amtes für Umwelt haben deshalb private Fachbüros zwischen 2018 und 2020 die Qualität des Quellwassers, Lage und Zustand der Bauwerke (Schächte, Leitungen) sowie die aktuelle Nutzung des Wassers erhoben (vgl. AFU-Newsletter Mai 2018).
Ergebnisse und weiteres Vorgehen
Ein öffentliches Interesse am Schutz privater Quellen ist nach Beurteilung des Amtes für Umwelt in etlichen Fällen nicht mehr gegeben, Die detaillierte Auswertung zeigt: Bei mehr als der Hälfte (54 %) kann der öffentlich-rechtliche Schutzstatus aufgehoben werden, weil die Quellen die Schutzkriterien (beispielsweise Schüttungsmenge, Nutzung, Abgabe von Trinkwasser an Dritte) nicht erfüllen resp. weil die Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind. Quelleigentümer und Nutzungsberechtigte, Grundeigentümer, die öffentlichen Wasserversorgungen, das kantonale Lebensmittelinspektorat sowie die Gemeinden wurden über diese Ergebnisse informiert und zur Stellungnahme eingeladen. Die kantonale Gewässerschutzkarte wird laufend angepasst.
»» Link zur Gewässerschutzkarte AR
Bei einem Fünftel der Quellen (21 %) müssen die Inhaberinnen der Kleinstwasserversorgungen nun Grundwasserschutzzonen ausscheiden. Für einen Viertel der Quellen (25 %) sind weitere Abklärungen im Hinblick auf die vorsorgliche Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen für eine zukünftige Nutzung nötig. Dies wird das Amt für Umwelt in den kommenden Jahren schrittweise mit den Beteiligten an die Hand nehmen. Bevor die neuen Grundwasserschutzzonen und -areale rechtskräftig werden, müssen sie öffentlich aufgelegt und vom Regierungsrat genehmigt werden.
Konaktperson: Paul-Otto Lutz, Tel. +41 71 353 65 38, paul-otto.lutz@ar.ch
zurück zur Übersicht