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Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Juni 2018 wurde die Emissionsmesspflicht auch für Holzheizkessel, die als Zentralheizung dienen, eingeführt. Die Umsetzung der neuen Messpflicht kann durch die Gemeinden analog der Öl- und Gasfeuerungskontrolle organisiert werden. Für den Vollzug der neuen Messpflicht von Holzheizkesseln im Vollzugsbereich der Gemeinden fehlte eine Gebühr. Der Regierungsrat hat deshalb eine Teilrevision des Gebührentarifs beschlossen. Lesen Sie mehr zur Feuerungskontrolle und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie.
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