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Newsletter Veterinäramt 1/2022

Newsletter 1/2022

Sehr geehrte Damen und Herren

In unserem Newsletter möchten wir Sie über Aktualitäten und Neuigkeiten rund um das Veterinäramt und dessen Tätigkeitsbereiche informieren.

Vogelgrippe – Die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe wurden per 1. April 2022 aufgehoben

Die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe wurden per 1. April 2022 aufgehoben.

Die Massnahmen haben sich bewährt. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln wurde mit den angeordneten Massnahmen verhindert, das Hausgeflügel konnte wirksam vor einer Ansteckung geschützt werden. Die Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet. Seit Erlass der Schutzmassnahmen im November 2021 wurden dem Veterinäramt beider Appenzell keine Verdachtsfälle beim Geflügel und keine verdächtigen Totfunde von Wildvögeln gemeldet.

Auslandreisen mit Tieren

In den letzten beiden Jahren ist die Anzahl der Heimtierimporte in die Schweiz gestiegen. Damit leider auch die Anzahl illegaler Tierimporte. Eine Reise mit einem Heimtier wie auch der Kauf eines solchen muss gut geplant, vorbereitet und geprüft sein. Tiere mit ungenügenden, ungültigen oder gefälschten Reisepapieren dürfen nicht in die Schweiz einreisen. Illegale Importe oder Einreisen können Bussen oder gar Strafverfahren zur Folge haben.

Auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sind Informationen zur korrekten Einfuhr von Tieren zu finden. Für das Reisen mit Heimtieren steht eine übersichtliche Onlinehilfe zur Verfügung.

Vorübergehend erleichterte Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen, ihr Zuhause zu verlassen. Fast fünf Prozent der Flüchtenden nehmen ihre Katze oder ihren Hund mit. Bei der Einreise von Hunden und Katzen aus Ländern wie der Ukraine, in denen die Tollwut noch vorkommt, sind sichernde Bedingungen zu erfüllen. Angesichts der humanitären Krise werden die Vorgaben für die Einreise von Hunden und Katzen, die Flüchtende aus der Ukraine begleiten, vorübergehend gelockert.

Flüchtende, die mit Ihren Heimtieren aus der Ukraine eingereist sind, und Personen, die Flüchtende mit Heimtieren beherbergen, sind aufgefordert, die Tiere beim Veterinäramt zu melden.

Auf der Website des BLV finden sich nähere Informationen dazu. Dort stehen auch Formulare auf Ukrainisch und Russisch zur Verfügung

Weitere nützliche Informationsquellen

Impressum

Veterinäramt beider Appenzell
Regierungsgebäude
9102 Herisau
Tel. +41 71 353 67 55
Veterinaeramt@ar.ch

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