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Newsletter Amt für Umwelt
März 2023

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Mit einem Entsorgungskonzept muss die Bauherrschaft dokumentieren, welche Arten, Qualitäten und Mengen von Bauabfällen zu erwarten sind. Falls eine Baute oder Anlage vor 1990 erstellt wurde, ist hierfür eine Schadstoffabklärung der Gebäudesubstanz erforderlich. Lesen Sie mehr zu den wichtigsten Anpassungen und zu weiteren Themen aus den Bereichen Luft, Energie und Gewässerschutz.

Themenübersicht

Entsorgungskonzept für Bauprojekte: Schadstoffabklärung
Private Kontrolle auch bei Holzheizkesseln bis 70 kW möglich
Appenzell Ausserrhoden fördert die E-Mobilität
Schadenfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Statistik 2022
Trinkwasserinstallationen optimieren
Nachhaltige Entwicklung: Online-Tool Umsetzung Agenda 2030
IBK-Kleinprojektefonds
In eigener Sache

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Entsorgungskonzept für Bauprojekte: Schadstoffabklärung

Die eidgenössische Abfallverordnung verlangt bereits seit dem 1. Januar 2016 bei Rückbauten ein Entsorgungs­konzept mit einer Schadstoffabklärung bei Bauten, die vor 1990 erstellt wurden. Das Amt für Umwelt hat die Anforderungen an den Umgang mit schadstoffhaltigen Bauteilen im neuen Baugesuchsformular (Zusatzformular B80: Entsorgungskonzept) genauer festgelegt. 

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Private Kontrolle auch bei Holzheizkesseln bis 70 kW möglich

Anlagenverantwortliche von Holzheizkesseln bis 70 kW erhalten die Wahl - wie seit längerem bei Öl- und Gasfeuerungen unter 350 kW - die periodischen Emissionsmessungen* durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine zugelassene private Messperson durchführen zu lassen.

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Appenzell Ausserrhoden fördert die E-Mobilität

Appenzell Ausserrhoden fördert seit dem 1. Januar 2023 die Erschliessung von Basis-Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität. Zusätzlich wurde die Photovoltaikförderung aufgrund der neuen Eigenstromerzeugungspflicht bei Neubauten angepasst.

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Schadenfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Statistik 2022

Der Pikettdienst des Amtes für Umwelt bietet den Einsatzkräften von Kantonspolizei, Feuerwehr und Gemeinden bei akuten Gewässer- oder Bodenverschmutzungen im ganzen Kanton rund um die Uhr fachliche Unterstützung, telefonisch oder vor Ort. Im Jahr 2022 wurden dem Amt für Umwelt 23 Schadenfälle gemeldet. Seit 2015 wird an Wochenenden und Feiertagen mit dem Pikettdienst des Amtes für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen zusammengearbeitet.

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Trinkwasserinstallationen optimieren

Die Wassererwärmung bietet ein grosses Potential zum Energiesparen. Insbesondere bei Bestandsbauten kann mit einfachen Massnahmen und regelmässigen Kontrollen viel erreicht werden.

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Nachhaltige Entwicklung: Innovatives Online-Tool zur Umsetzung der Agenda 2030

Die «Toolbox Agenda 2030» wurde entwickelt, um Gemeinden und Kantone bei der Auseinandersetzung mit der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Sie bietet die derzeit umfassendste Übersicht über die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 sowie Massnahmen und Steuerungsinstrumente im Bereich der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz.

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IBK-Kleinprojektefonds

Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die ein grenzüberschreitendes Vorhaben mit konkretem Mehrwert für die Region planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte und Interreg-Kleinprojekte bei der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung. Einreichefrist ist am 19. Mai 2023
Weitere Auskünfte zu den Begegnungs- oder Interreg-Kleinprojekten erteilt Lydia Tollkühn, IBK-Geschäftsstelle Konstanz, Tel. +49 7531 92183 14, E-Mail.

In eigener Sache

Wir begrüssen:

Am 1. Februar 2023 hat Fabian Huber seine Tätigkeit in der Abteilung Luft und Boden aufgenommen. Er wird sich in den nächsten Monaten gestaffelt in die vielfältigen Fachaufgaben einarbeiten und per 1. Oktober die Leitung der Abteilung von Peter Federer übernehmen. Sie erreichen Fabian Huber unter der Telefonnummer +41 71 353 65 34 oder f.huber@ar.ch.

Herr Jérôme Messmer absolviert von Januar bis April ein Praktikum im Amt.