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Zustellungsbevollmächtigter

Herr Vuissa nimmt für das Kantonsgericht Zustellungen von gerichtlichen Urkunden und Vorladungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden vor. Als Zustellungsbevollmächtigter stellt er die Gerichtsurkunden den Empfängerinnen und Empfängern gegen Unterschrift an ihrem Wohnort zu.

In der Regel erfolgt die Zustellung persönlich; bei Abwesenheit des Empfängers dürfen die Sendungen jedoch auch von einer angestellten oder im gleichen Haushalt lebenden, mindestens 16 Jahre alten Person - ebenfalls gegen Unterschrift - entgegengenommen werden (vorbehältlich "eigenhändig" zuzustellende Dokumente).

Die Zustellungen werden von Montag bis Samstag zu Zeiten vorgenommen, an denen die Empfänger/innen erfahrungsgemäss zu Hause erreichbar sind (Randzeiten am Morgen und am Abend). Jedoch erfolgen vor 7 Uhr und nach 20 Uhr (am Samstag nach 16 Uhr) keine Zustellungen. Auch an gesetzlichen Feiertagen finden solche nicht statt.

Bleiben die Zustellungsbemühungen erfolglos und kann dem Empfänger die Gerichtsurkunde nicht zugestellt werden, so publiziert die Gerichtskanzlei die betreffende Verfügung im kantonalen Amtsblatt. In diesem Fall gilt die Urkunde rechtlich als zugestellt.

Zusätzliche Informationen

Kantonsgericht

Landsgemeindeplatz 2
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 64 04
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail und Fax

Das Kantonsgericht nimmt per E-Mail oder Fax unaufgefordert übermittelte Eingaben nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt weder eine E-Mail noch ein Faxschreiben.