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Newsletter Amt für Umwelt Dezember 2023 (Vollversion)

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Die Elektromobilität erlebt derzeit einen enormen Aufschwung. Dies zeigt sich auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden, in dem der Marktanteil an batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen in den ersten drei Quartalen 2023 gut 24 Prozent betrug. Die Förderung von Basis-Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern unterstreicht das Bestreben des Kantons, die Elektromobilität vor Ort zu unterstützen. Lesen Sie mehr dazu und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Elektromobilität im Aufschwung

Elektrofahrzeuge erobern die Strassen des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Bei jedem vierten Neuwagen handelt es sich mittlerweile um ein vollelektrisches Fahrzeug. Damit liegt Ausserrhoden schweizweit an der Spitze.

Der Verkehr ist für rund einen Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich (ohne internationalen Flug- und Schiffsverkehr). Reine Elektrofahrzeuge können nicht nur emissionsfrei betrieben werden, sondern sind auch in der Effizienz den Verbrennerfahrzeugen um ein Mehrfaches überlegen. Insgesamt geht nur etwa ein Drittel der Energie zwischen Energiegewinnung und -übertragung auf die Strasse verloren. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betragen die Wirkungsgradverluste nicht weniger als 80 Prozent.

Das EU-Parlament hat in diesem Jahr ein Verbot für die Neuzulassung von Personenwagen mit Verbrennungsmotoren ab 2035 beschlossen. Immer mehr Hersteller nennen ein Datum fürs Verbrenner-Ende und die Weltmärkte werden mit zahlreichen chinesischen Elektrofahrzeugen überschwemmt.

Ausserrhoder Fahrzeughalterinnen und -halter haben den Trend erkannt. Bei den Neuzulassungen betrug der Marktanteil an batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen im Kanton Appenzell Ausserrhoden in den ersten drei Quartalen 2023 gut 24 Prozent. Zusammen mit Zürich belegt er damit den ersten Platz im kantonalen Vergleich. Werden die Plug-In Hybride hinzugerechnet, resultieren in Appenzell Ausserrhoden rund 33 Prozent Marktanteil. Das bedeutet, dass bereits jeder dritte Neuwagen im Kanton am Stromnetz geladen werden kann.

Der Umstieg auf Steckerfahrzeuge erfordert Lademöglichkeiten. Da Elektrofahrzeuge mehrheitlich am Wohnort aufgeladen werden, sind vor allem Mieter und Mieterinnen von Mehrfamilienhäusern auf das Vorhandensein einer entsprechenden Infrastruktur angewiesen. Appenzell Ausserroden unterstützt deshalb seit Anfang Jahr die Neuinstallation von Basis-Ladeinfrastrukturen E-Mobilität in bestehenden, nicht öffentlichen Mehrparteiengebäuden mit finanziellen Beiträgen.

»» Link zur Fördermassnahme "kM-22 Basis-Ladeinfrastruktur E-Mobilität"

Kontakt: Stéphanie Bernhardsgrütter, Tel. +41 71 353 65 25, E-Mail

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PFAS – die "ewigen Chemikalien" bereiten Sorgen

Per- und polyfluorierte Substanzen, kurz PFAS, rücken zunehmend in den Fokus von Umwelt- und Gesundheitsbehörden. Sie sind langlebig, gesundheitsgefährdend und allgegenwärtig in der Umwelt. Während weitere Umweltgrenzwerte und Verbote auf nationaler und internationaler Ebene noch ausgearbeitet werden, ist die PFAS-Altlastensanierung in den Kantonen bereits angelaufen.

PFAS werden seit Jahrzehnten in Industrie- wie auch in Alltagsprodukten eingesetzt. Welche Gefährdung von Mensch und Natur von den Tausenden bereits in Verkehr gebrachten PFAS ausgeht, kann noch nicht abschliessend beurteilt werden. Einzelne kritische Stoffe und Stoffgruppen sind aber bereits für verschiedene Anwendungen eingeschränkt oder verboten, so z.B. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS). Man geht davon aus, dass PFOS ca. 50 Prozent der menschlichen PFAS-Belastung ausmacht. PFOS durfte beispielsweise bis 2011 in Feuerlöschschäumen verwendet werden. Es wurde im Brandfall und bei Übungen in grossen Mengen in die Umwelt freigesetzt, so z.B. auch auf der Deponie Bächli in Teufen. Aktuell sind insbesondere auf Stufe EU resp. Bund weitere Verbote und Beschränkungen von PFAS in Diskussion.

PFAS in der Umwelt
PFAS sind heute in der Umwelt allgegenwärtig und können mittlerweile auch im Blut und im Fettgewebe von Menschen nachgewiesen werden.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurden bei der Kampagne des BAFU 2021 vier Quellen untersucht und an zwei Standorten PFAS nachgewiesen, jedoch in Konzentrationen, die deutlich unterhalb der aktuellen Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung liegen. Im Frühjahr 2022 wurden zudem verschiedenste Trinkwasserproben im ganzen Kanton entnommen und auf Trifluoressigsäure (TFA) analysiert. In allen Proben konnten Spuren von TFA nachgewiesen werden. Diese liegen im Bereich einer überregionalen Hintergrundbelastung und wurden vermutlich über Regen in Boden und Grundwasser eingetragen. TFA kann folglich auch in Mineral- resp. Flaschenwasser nachgewiesen werden.

In Untersuchungen des Amtes für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen wurden 2021 auch in Grenzgewässern zu unserem Kanton im Wasser wie auch in Fischen PFAS in nicht unbedenklichen Konzentrationen festgestellt. Kläranlagen sind aber offenbar keine überragenden PFAS-Punktquellen im Wasserkreislauf, so wurden z.B. auch vergleichsweise hohe PFAS-Konzentrationen in Gewässern mit geringen Abwasseranteilen beobachtet. Wichtige Eintragspfade in die Gewässer dürften hingegen Deponien, gewisse Betriebsstandorte, Brandplätze oder landwirtschaftliche Flächen, die mit Klärschlamm gedüngt wurden, sein.

PFAS in der Altlastenbearbeitung ganz am Anfang
Die Branchen, die PFAS im grossen Stil eingesetzt haben, sind bekannt. So wurden diese Substanzen u.a. bei der Textilveredlung oder in der Galvanik angewendet. Diese Kenntnisse sollen zukünftig in den grundeigentümerverbindlichen Kataster der belasteten Standorte KbS (vgl. www.oereb.ar.ch, belastete Standorte) Eingang finden.

Im Rahmen von Bauprojekten auf Verdachtsflächen werden seitens Amt für Umwelt entsprechende Abklärungen und eine PFAS-Untersuchung bereits heute verlangt. Möglicherweise müssen auch einige Betriebe, die im KbS aufgrund ihrer Nutzung von chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) eingetragen sind oder waren, nachträglich eine PFAS-Untersuchung durchführen. Es wird nötig sein, weitere Umweltkompartimente und Hotspots im Kanton genauer zu überwachen.

Auf Bundesebene werden aktuell ein nationaler Aktionsplan und regulatorische Massnahmen vorbereitet: Insbesondere die Festsetzung von allgemeingültigen Sanierungsgrenzwerten ist eine Herausforderung. Einerseits müssen die Gesundheitsgefährdung und das Vorsorgeprinzip berücksichtigt werden, andererseits ist die PFAS-Belastung bereits derart flächendeckend, dass zu niedrige Grenzwerte ein nicht zu bewältigender Sanierungsbedarf auslösen würde.

Links:
»» NAQUA Kampagne Bund: PFAS im Grundwasser
»» Studie AWE SG: PFAS Belastung im Kanton St Gallen (Artikel AQUA GAS)
»» AFU-Newsletter Juni 2021

Kontakt: Monika van den Broek, Tel. +41 71 353 65 32, E-Mail

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Abkehr vom Fischbesatz in der Schweiz

Ein neuer Bericht des BAFU zeigt, dass Fischbesatz nicht dazu geeignet ist, Wildfischbestände nachhaltig zu stützen. Aus ökologischen Gründen wird empfohlen, den breiten Fischbesatz baldmöglichst einzustellen, die Gewässer aufzuwerten und Lebensbedingungen der Fische zu verbessern.

Der Fischbesatz ist in der Schweiz nach wie vor eine verbreitete Bewirtschaftungspraxis, die sich in den letzten Jahren allerdings stark gewandelt hat. Aus fischgesundheitlichen und ökologischen Gründen kann der traditionelle Fischbesatz problematisch sein. Ursprünglich um die Fangerträge zu erhöhen, soll Besatz heute die Wildfischbestände in ihrer natürlichen Vielfalt stützen, nicht zuletzt bei den Bachforellen. Erste Kantone sehen jedoch bereits gänzlich vom Bachforellenbesatz ab, dies auch aus wirtschaftlichen Gründen: Die Wirkungskontrollen in den Kantonen zeigen, dass schwache Fischbestände durch Besatzfische nicht gestärkt werden konnten.

Praxis im Kanton Appenzell Ausserrhoden
In den vergangenen Jahren wurden nur noch in 8 von insgesamt 22 Pachtrevieren Fische eingesetzt. Als Besatzfische sind ausschliesslich Bachforellen und maximal einjährige Tiere zulässig. Ältere Bach­forellen dürfen nur eingesetzt werden, wenn es sich um Wildfänge aus dem eigenen Aufzuchtgewässer handelt. Es dürfen nur einheimische Fische besetzt werden, die entweder aus dem Einzugsgebiet der Thur (Hinterland sowie Sitter und Rotbach) oder des Bodensees (Vorderland mit Goldachtal) stammen. Jeglicher Fischbesatz muss von den Pächtern beim Amt für Umwelt angemeldet werden und ist bewilligungspflichtig.

In der Glatt bei Herisau musste zudem der ganze Fischbestand, Bachforellen und Weissfische, nach einem grossen Fischsterben (Totalausfall) mittels Besatz neu aufgebaut werden. Ein solcher Wiederherstellungsbesatz ist nötig, wenn keine natürliche Wiederbesiedlung der Gewässer möglich ist. Der Besatz für eine Wiederansiedlung von verschwundenen oder stark gefährdeten Arten wird seitens Kanton und Bund gefördert, so z.B. von Steinkrebsen im Appenzellerland (mehr dazu im nächsten AFU-Newsletter). Stützbesatz für den Ausgleich ungünstiger Lebensbedingungen wurde bis anhin gutgeheissen, jedoch in der Wirkung nicht genauer untersucht. Diese Art von Besatz bleibt jedoch häufig wirkungslos, die Gesamtpopulation wird dabei kaum erhöht. Hingegen werden einzelne Wild- durch Besatztiere ersetzt und folglich ist auch Stützbesatz kritisch zu beurteilen, so die neue BAFU-Publikation.

Ausblick: Wie weiter?
Für das Jahr 2024 hat das Amt für Umwelt eine umfangreiche Untersuchung zum Zustand der Appenzellischen Fliessgewässer (gemeinsam mit Appenzell Innerrhoden) sowie der Fischpopulationen in Appenzell Ausserrhoden in Auftrag gegeben. Ein spezielles Augenmerk wird dabei auf die Naturverlaichung gelegt: Gewässerabschnitte mit intakten Beständen brauchen keinen Besatz! Die Ergebnisse werden Ende 2024 erwartet. Die Untersuchungen sind die Grundlage für die Verbesserung des Zustands unserer Fliessgewässer im Interesse unserer Wildfischbestände und Fischer.

Neue Publikation zum Fischbesatz
Mitte November wurde vom BAFU der neue Bericht «Fischbesatz in der Schweiz – Synthese der Erfolgskontrollen» publiziert. Der Bericht fasst die Ergebnisse der Erfolgskontrollen der letzten 40 Jahre zusammen, insbesondere im Fokus steht der Besatz von Bachforellen in Fliessgewässern, wo dank einer Vielzahl an Wirkungs- und Erfolgskontrollen über die Jahre eine breite Datengrundlage geschaffen wurde. Aus den mehrjährigen Erfolgskontrollen geht hervor, dass der Anteil adulter Bachforellen aus dem Besatz (meist mit Brütlingen oder Sömmerlingen, also weniger als einjährigen Fischen) im Allgemeinen gering ist (im Mittel zwanzig Prozent). Dieses Ergebnis lässt darauf schliessen, dass adulte Fische im Wesentlichen aus natürlicher Fortpflanzung im Gewässer stammen. Wird ein Besatzstopp durchgeführt, zeigen die Ergebnisse, dass die Jungfischdichte meist klar abnimmt. Trotzdem bleibt die Dichte an mittleren und grossen Fischen meist auf dem gleichen Stand wie vor dem Besatzstopp. Dies lässt darauf schliessen, dass die Besatzfische der Wildpopulation in ihrer ökologischen Anpassungsfähigkeit an die Gewässerbedingung unterlegen sind. Ausserdem scheinen die Besatzfische, wenn sie denn die fangfähige Grösse erreichen, eher dazu zu neigen, die Fische der Wildpopulation zu ersetzen anstatt zusätzlich dazuzukommen. Ein Gewässerökosystem hat eine Kapazitätsgrenze (Habitate, Nahrungsverfügbarkeit etc.). Wenn diese erreicht ist, kann die Population nicht weiter anwachsen.

Die Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass für Forellen in Fliessgewässern der Fischbesatz kein geeignetes Instrument ist, um Wildfischbestände dauerhaft zu erhalten. Wildfische sind gegenüber den Besatzfischen im Vorteil. Tatsächlich zeigt sich, dass die Biomassen der adulten Fische in den Gewässern und die Fänge der Angler nach Einstellung jeglicher Besatzmassnahmen oftmals stabil bleiben. Gezielte Massnahmen zur Wiederherstellung beeinträchtigter Lebensräume bringen einen höheren Nutzen als Besatzmassnahmen. Sind die Bedingungen für Naturverlaichung gegeben und bietet ein Gewässer genügend Strukturvielfalt, können sich stabile und sich selbst erneuernde Bachforellenpopulationen etablieren.

»» Link zur BAFU Publikation «Fischbesatz in der Schweiz – Synthese der Erfolgskontrollen»

Kontakt: Silvan Oberhänsli, Tel. +41 71 353 65 69, E-Mail

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Effektive Energiespartipps für Gemeinden

Ein neues Angebot von "energieschweiz" bietet konkrete Energiespartipps für Gemeinden. Denn auch im Winter 2023/2024 bleibt die Versorgungslage angespannt.

Die "Energiespar-Initiative" von "energieschweiz" bietet auf ihrer Plattform vielseitige, einfach umsetzbare Energiespartipps für Gemeinden an. Bestehende Energiesparmassnahmen sollen ausgebaut und zusätzliche Massnahmen ergriffen werden. Der Einsatz für Energieeffizienz lohnt sich - sowohl für die nationale Versorgungslage als auch für die Gemeindekasse.

Gemeinden können in den Bereichen Wärme und Strom sowie als Vorbild für die Bevölkerung und das Gewerbe eine bedeutende Rolle einnehmen. Durch die Umsetzung der empfohlenen Sparmassnahmen wird nicht nur sofort Energie gespart, sondern gleichzeitig werden auch die Betriebskosten gesenkt. Die Spartipps sind speziell für öffentliche und städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum konzipiert.

Die Plattform kennzeichnet diejenigen Energiespartipps als "noch nicht empfohlen", die der Bund erst bei einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage empfiehlt. Zusätzlich präsentiert die Plattform erfolgreich umgesetzte Massnahmen verschiedener Gemeinden als inspirierende Beispiele.

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Werkzeugkasten für Gemeinden auf dem Pfad zu Netto-Null

Angesichts der Dringlichkeit, die Folgen des Klimawandels zu mindern, besteht für Städte und Gemeinden grosser Handlungsbedarf. So sind sie unter anderem gefordert, Massnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen zu ergreifen.

Um den Klimawandel zu bekämpfen, können Gemeinden und Städte einiges bewirken. So können sie im Energiebereich erneuerbare Energiequellen fördern und diese frühzeitig in die Planung miteinbeziehen. Im Bereich Mobilität liegt es indes z.B. nahe, den öffentlichen Verkehr zu unterstützen.

Auch in den Bereichen Infrastruktur, Beschaffung und Sensibilisierung der Bevölkerung können Städte und Gemeinden erheblichen Einfluss nehmen. Überdies gewinnen Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel an Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund hat PUSCH (Praktischer Umweltschutz Schweiz) eine kostenlose Toolbox entwickelt, die Gemeinden dabei unterstützen soll, den Weg zu Netto-Null erfolgreich einzuschlagen. Bei der Toolbox handelt es sich um eine Website, auf der Argumente, Massnahmen und viele Tipps gesammelt sind und die leicht zugänglich ist. Zudem bietet die Toolbox einen umfassenden Leitfaden mit grundlegenden Konzepten, Werkzeugen und Praxisbeispielen und soll Gemeinden und Städte auf ihrem Weg zu Netto-Null inspirieren. Egal, ob gross oder klein – die Toolbox ist ideal, um für jede Gemeinde die passende Herangehensweise zu finden. Ausprobieren erwünscht!

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Neuerungen bei Minergie 2023

Minergie steht für Komfort, Effizienz und Klimaschutz – sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen. Auf Mitte September 2023 wurden die Minergie-Baustandards zum ersten Mal seit 2017 umfassend weiterentwickelt. Damit berücksichtigt Minergie die dynamischen Entwicklungen in Markt und Politik und nimmt weiterhin seine Vorreiterrolle in der Energie- und Klimapolitik wahr.

Im Wesentlichen werden die Standards um folgende drei Aspekte verschärft:

Treibhausgasemissionen (THGE) in der Erstellung
Moderne Neubauten zeichnen sich aus durch gut gedämmte Gebäudehüllen und effiziente Heizsysteme mit der Verwendung von erneuerbaren Energien. Bei einer Gesamtbetrachtung ist allerdings nicht nur die Betriebsenergie, sondern auch der Energiebedarf für die Herstellung und die Verarbeitung von Baustoffen von Bedeutung (sogenannte Graue Energie). Für alle Neubauten im Minergie-Standard gelten neu Grenzwerte für die durch die Erstellung verursachten Treibhausgasemissionen. Der Nachweis kann rechnerisch oder mit einem vereinfachten Verfahren erfolgen.

Photovoltaik (PV)
Mit einer objektspezifischen Verschärfung der Minergie-Kennzahl soll sichergestellt werden, dass bei allen Minergie-Gebäuden (Neubau und Sanierung) die vollständig nutzbare Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegt wird.

Sommerlicher Wärmeschutz
Auch in der Schweiz werden die Sommermonate immer wärmer und Gebäude überhitzen häufiger. Um dem entgegenzuwirken, wird für die Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes für Gebäude mit modellierten Klimaszenarien gerechnet und nicht mehr mit Erfahrungswerten. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Gebäude die Komfortanforderungen auch in 20 Jahren noch erfüllen kann.

Neben der Lancierung des neuen Produkts «Minergie-Areal», wurden zur Verbesserung der Gesamteffizienz von Minergie- und Minergie-A-Bauten die Anforderungen an die Gebäudehülle erhöht. Für den Zusatz ECO wurde ein neues, vereinfachtes und klar strukturiertes Bewertungssystem implementiert, das aktuelle Themen in das Label einbringt.

Für sämtliche Anpassungen der Anforderungen gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten.

Mit den neuen Standards wurde auch das Nachweisverfahren digitalisiert und die neue Zertifizierungsplattform «Label-Plattform» lanciert. Damit soll der ganze Zertifizierungsprozess vereinfacht und verbessert werden.

Weitere Informationen zu Minergie finden sich auf der Website Schweizer Baustandard - MINERGIE Schweiz

Kontakt: Stéphanie Bernhardsgrütter, Tel. +41 71 353 65 25, E-Mail

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Seminar für Wasserversorgungen Rückblick

Das jährliche Wasser-Seminar des Amtes für Umwelt fand im November 2023 in Gais statt. Mehr als 100 Wasserfachleute und Behörden inkl. Zugewandte aus den Nachbarkantonen nahmen daran teil. Fragen zu Haftung und Sorgfaltspflicht bei Wasserversorgungen, Herausforderungen bei der temporären Versorgung mit Trinkwasser sowie die Notstromabsicherung der Ausserrhoder Wasserversorgungen wurden besprochen.

Trinkwasser-Verschmutzungen, Qualitätsschwankungen, Lieferengpässe und Haftungsfragen
Rolf Meier und Monika Gehrig vom Fachverband SVGW zeigten den Teilnehmenden die Bedeutung der generellen Wasser­versorgungsplanung (GWP) und die risikobasierte Selbstkontrolle für eine sichere Trinkwasserversorgung auf. Der Umgang mit Nutzungskonflikten und Gefahrenpotentialen wurde anhand einer Grundwasserschutzzone in der Gemeinde Gais beispielhaft erläutert. Abschliessend wurden verschiedene Fälle von Trinkwasserverschmutzungen in der Schweiz, die zahlreiche Magen-Darm-Erkrankungen und einen Todesfall zur Folge hatten, besprochen und haftungsrechtlich beurteilt.

Temporäre Wasserversorgung an einem Grossanlass 
Im Sommer 2022 fand das Pfadibundeslager in Goms mit 30'000 Teilnehmenden statt. Dafür mussten 8.5 km Leitungen verlegt und ein Spitzenbedarf von 1'500 m3 Trinkwasser pro Tag abgedeckt werden. Mittels online-Messung wurde die Qualität des Trinkwassers permanent und engmaschig überwacht. Die beiden Teilnehmerinnen Christine Egli (IKL SH) und Rahel Oechslin (WV Zürich) erläuterten, welche speziellen Herausforderungen bei Erstellung und Betrieb dieser Infrastruktur bestanden - beispielsweise in Leitungen eingeschlagene Heringe oder das Abstellen von Stetsläufen (zur Vermeidung von Verkeimung durch stehendes, warmes Wasser) durch findige Lagerteilnehmer. Das Selbstkontrollkonzept hatte sich aber alles in allem bewährt: Dank einer dauerhaften Begleitung durch Fachleute gab es keine Erkrankung durch Trinkwasser, so die verantwortlichen Pfaderinnen.

Trinkwasserversorgung in der Strommangellage
Detlev Eberhard vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz berichtete über den Stand der Notstromabsicherung der einzelnen Wasserversorgungen im Kanton. Die Mehrheit der Ausserrhoder Wasserversorgungen haben die Konzepte mittlerweile umgesetzt, bei den anderen ist die Planung weit fortgeschritten oder werden die Notstromaggregate beschafft. Über die Führungsstäbe von Kanton und Gemeinden soll die Kommunikation und Treibstoffversorgung in der Notlage sichergestellt werden.

»» Link zur Medienmitteilung

Das nächste Seminar findet am Mittwoch, 6. November 2024 in Schwellbrunn statt.

Kontakt: Mathias Kürsteiner, Tel. +41 71 353 65 33, E-Mail

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In eigener Sache

Wir begrüssen:

Am 1. Oktober 2023 hat Rebecca Holdener ihre Stelle als Fachspezialistin Immissionen in der Abteilung Luft und Boden aufgenommen. Sie erreichen Frau Holdener unter der Telefon Nr. +41 71 353 65 28 oder rebecca.holdener@ar.ch

Am 1. November 2023 hat Silvan Oberhänsli seine Stelle als Fachspezialist Fliessgewässer und Fischerei in der Abteilung Wasser und Stoffe aufgenommen. Sie erreichen Herrn Oberhänsli unter der Telefon Nr. +41 71 353 65 69 oder silvan.oberhaensli@ar.ch

Frau Effi Perger absolviert von November 2023 bis Januar 2024 ein Praktikum im Amt.

Weihnachtszeit - Zeit, innezuhalten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen.
Weihnachtszeit - Zeit, um all das Alte loszulassen und dem neuen Jahr mit Hoffnung und Freude entgegenzutreten.
Weihnachtszeit - Zeit für ein wunderschönes Weihnachtsfest mit Harmonie, Ruhe und Herzlichkeit!

Wir wünschen eine besinnliche Adventszeit, ein kerzenhelles Weihnachtsfest und ein gutes kraftvolles neues Jahr mit viel Raum für schöne Momente.