Liebe Leserinnen und Leser
Die Qualitäten von Ausserrhoder Unternehmen und deren Mitarbeitenden sind auch in anderen Teilen der Schweiz gefragt. Erfahren Sie mehr über die faszinierende, schweizweit tätige 20-Personen-Firma in Trogen. Gleichzeitig mahnen wir unsere Unternehmerinnen und Unternehmer zur Vorsicht. Es kursieren aktuell gefälschte Rechnungen von Handelsregisterämtern in verschiedenen Kantonen. Zum anderen ist im Falle von dazumal erhaltenen Covid-19-Härtefallentschädigungen genau zu prüfen, wann Dividendenzahlungen und Kapitalrückerstattungen wieder erfolgen dürfen, damit kein Verstoss gegenüber Art. 3 der Covid-19-Härtefallverordnung 2022 besteht.
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Innovative Ideen umsetzen, programmieren und bauen
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Am Innovation Camp fand in St. Gallen zum ersten Mal ein «Hackathon x Makeathon» statt. In den Räumen des Switzerland Innovation Park Ost, gleich neben der Empa, rauchten die Köpfe von zahlreichen motivierten Personen, die innovative Lösungen für eine aktuelle Problemstellung suchten. In Teams stellten sie sich den Herausforderungen, die von verschiedenen Firmen vorgestellt wurden. Sie erstellten so beispielsweise neue Applikationen, um Foodwaste in der Firmenkantine zu mindern. Oder sie bastelten den Prototyp eines speziellen Greifarms, dem ein selbst programmierter Algorithmus zu Grunde liegt. Wieder andere bauten einen Prototyp einer möglichen Fassadenerweiterung zur Speicherung der Windenergie an Gebäuden. Spannend war es in jedem Fall.
Während knapp drei Tagen tüftelten die verschiedenen Teams fast ununterbrochen an Lösungen und Wegen dahin. Am Schluss des Anlasses kürte eine unabhängige Jury die besten Projekte und anschliessend wurde noch kräftig gefeiert. Alles in allem hatten die Teilnehmenden bei einer lockeren Atmosphäre und einem coolen Rahmenprogramm viel Spass und die nächste Durchführung steht bereits fest: 12. bis 14. Februar 2026. Save the date!
Wussten Sie? Das Amt für Wirtschaft und Arbeit unterstützt innovative Start-ups in Appenzell Ausserrhoden und unterhält eine Leistungsvereinbarung mit STARTFELD, der Start-up Förderung des Switzerland Innovation Park Ost. Diese wurde erst im vergangenen Jahr verlängert.
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Betriebsbesichtigung bei der TUBEForce AG
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Die Appenzeller TUBEForce AG konzipiert und baut Notstrom-Versorgungssysteme, Rohrleitungen und Tankanlagen mit Leckwarn-Systemen für Unternehmen in der gesamtem Schweiz. Data Center, Spitäler und weitere Grossunternehmen zählen auf die Qualitäten der Firma und ihrer Mitarbeitenden aus dem Appenzellerland. Die TUBEForce AG erfüllt die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards auch von internationalen Firmen mit Niederlassungen in der Schweiz und setzt für diese die Flüssigkeitsversorgung inklusive Überwachung um.
Regierungsrat Dölf Biasotto, Gemeindepräsidentin Lisa Roth und die Ausserrhoder Standortförderung durften bei der TUBEForce AG einen Blick hinter die Kulissen werfen und Anregungen für den Wirtschaftsstandort Trogen beziehungsweise Appenzell Ausserrhoden mitnehmen.
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Handelsregister warnt vor gefälschten Rechnungen und vor Adressbuchschwindel
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Derzeit sind gefälschte Rechnungen von Handelsregistern in verschiedenen Kantonen im Umlauf. Die Fälschungen täuschen Echtheit vor, indem sie Logo und Kontaktdaten des Handelsregisters verwenden. Auch die geforderten Beträge erscheinen realistisch.
Die falschen Rechnungen können daran erkannt werden, dass bei «Konto / Zahlbar an:» die «PostFinance AG» als Empfängerin aufgeführt wird. Bei der Originalrechnung des Handelsregisters von Appenzell Ausserrhoden heisst der Empfänger dagegen «Kanton Appenzell Ausserrhoden» mit der IBAN CH89 3078 1011 6330 0170 9.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit und das SECO machen wiederholt darauf aufmerksam, dass Anbieter auch immer wieder Rechnungen für einen Eintrag in ein privates Register versenden. Diese Rechnungen sehen so aus, als ob sie vom Handelsregisteramt oder einer anderen offiziellen Stelle stammen. Möglich ist auch, dass gänzlich ohne vorherige Auftragserteilung fiktive Rechnungen für Einträge verschickt werden. Mit solchen verschleierten Offerten sollen Unaufmerksamkeiten im stressigen Arbeitsalltag und Organisationsabläufe über mehrere Stellen ausgenutzt werden, um eine Zahlung zu erwirken.
Diese Anbieter verstossen nach Einschätzung des SECO gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie müssen diese Rechnungen nicht bezahlen.
Für die Eintragung im kantonalen Handelsregister genügt die Anmeldung beim Handelsregister. Sie müssen keine weiteren Einträge machen.
Informationen des SECO zum Adressbuchschwindel finden Sie unter SECO- Adressbuchschwindel.
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Dividenden- und Kapitalrückzahlungen: Auszahlungsverbot bei Covid-19-Härtefallunterstützung
Unternehmen, die zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie eine Härtefallentschädigung erhalten haben, dürfen nach Art. 3 der Covid-19-Härtefallverordnung 2022 (HFMV 22) während vier Jahren keine Dividenden beschliessen, Kapitaleinlagen rückerstatten oder Darlehen an seine Eigentümer vergeben. Die Einschränkungen gelten für das Geschäftsjahr, in dem die Härtefallmassnahme ausgerichtet wurde, sowie für die drei darauffolgenden Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Finanzhilfen. Unternehmen, die im Jahr 2022 somit eine Härtefallentschädigung erhalten haben, unterstehen damit dieser Einschränkung bis Ende 2025.
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