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Schutzzonenplanung

Die wertvollsten und vielfältigsten Landschaften, Naturschutzflächen und Naturobjekte sind gemäss kantonalem Schutzzonenplan geschützt. Der Schutz richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz. Für die landwirtschaftlich genutzten Naturschutzzonen bestehen differenzierte Bewirtschaftungsvereinbarungen mit den Bewirtschaftern. In diesen Vereinbarungen wird die Nutzung und der Schutz der Flächen vertraglich geregelt. Bewirtschafter können mit Naturschutzbeiträgen für ihre Aufwendungen zur Erhaltung der Flächen entschädigt werden.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Wald und Natur
Kasernenstrasse 17A
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 71