Inhalt
Abfallentsorgungsanlagen
Betriebe, die Abfälle annehmen, behandeln, lagern oder ablagern (Abfallentsorgungsanlagen) brauchen eine umweltrechtliche Bewilligung.
Deponien
Die Abfallverordnung VVEA unterscheidet fünf Deponietypen A bis E. In Appenzell Ausserrhoden existieren zurzeit nur Deponietypen A (unverschmutztes Aushubmaterial) und Deponietypen B (Inertstoffmaterial). Diese befinden sich in:
- Rehetobel: Typ A + B (Betreiber Deponie Vorderland AG)
- Teufen: Typ A ( Betreiber Hörler Tiefbau AG)
Errichten von Deponien
Als wichtigste Voraussetzung zur Erlangung einer Errichtungs- und Baubewilligung gelten folgende Punkte:
- Standort als Deponiezone ausgeschieden resp. Lage ausserhalb der Ausschlussgebiete (s. Deponieplanung Appenzell Ausserrhoden, 10. Februar 2000, Kap. 5.2.1 respektive Kantonaler Richtplan 2002 Kapitel E4, Seite 126, Nachführung April 2022)
- Bedarfsnachweis
- Mindestvolumen von 30'000 m3
- Allgemeine Standortanforderungen gemäss VVEA Anhang 2
- Stabilitätsnachweis des Baugrundes (Beweis langfristiger Stabilität)
Abgabenerhebung auf abgelagerte Abfälle
Auf alle abgelagerten Abfälle wird eine Gebühr erhoben zugunsten des VASA Altlasten-Fonds, mit dem die Sanierung von Altlasten unterstützt wird.
Kompostier- und Vergärungsanlagen
Biogene Abfälle, also Abfälle pflanzlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft, lassen sich entweder stofflich oder energetisch nutzen.
Grundsätzlich müssen Kompostier- und Vergärungsanlagen, welche jährlich über 100 t biogene Abfälle annehmen, auf einer wasserundurchlässigen Oberfläche errichtet werden. Ansonsten sind die Dünger-Verordnung (DüV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) einzuhalten.
Eine professionelle Beratung zum Thema Biogasanlage bietet der Verein Biomasse Suisse.
»» Link zum Merkblatt Entsorgung von Speise- und Rüstabfällen
Brechplätze
Um mineralische Bauabfälle gesetzeskonform zu verarbeiten,
- ist für Beton, Ausbauasphalt und Mischabbruch ein dichter Belag mit entsprechender Entwässerung (Schlammsammler und Versickerung) notwendig.
- sind die einzelnen Wertstoffe getrennt zu sammeln und zu verarbeiten.
- ist mindestens jährlich eine Fremdstoffanalyse und eine Siebkurve durchzuführen.
Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton
Gemeindeaufgaben
- Baubewilligung
Kantonsaufgaben
- Betriebsbewilligung
- Kontrollen
Allgemeine Publikationen
Merkblatt Entsorgung von Speise- und Rüstabfällen |
BAFU-Publikation Biogene Güterflüsse der Schweiz |
BAFU-Publikation Kompost und Gärgut in der Schweiz |
Ermittlung relevanter Messparameter für die Sickerwasserbeprobung von Typ B Deponien (Bachelorarbeit von J. Dagan an der ZHAW, 2017). |
Biogene Güterflüsse in der Schweiz - Update 2014 (Moosberger L, Gröbli D, Baum S, Baier U; ZHAW 2018, im Auftrag des BAFU) |