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Abfallentsorgungsanlagen

Betriebe, die Abfälle annehmen, behandeln, lagern oder ablagern (Abfallentsorgungsanlagen) brauchen eine umweltrechtliche Bewilligung.

Deponien

Die Abfallverordnung VVEA unterscheidet fünf Deponietypen A bis E. In Appenzell Ausserrhoden existieren zurzeit nur Deponietypen A (unverschmutztes Aushubmaterial) und Deponietypen B (Inertstoffmaterial). Diese befinden sich in:

  • Rehetobel: Typ A + B (Betreiber Deponie Vorderland AG)
  • Teufen: Typ A ( Betreiber Hörler Tiefbau AG)
     

Errichten von Deponien

Als wichtigste Voraussetzung zur Erlangung einer Errichtungs- und Baubewilligung gelten folgende Punkte:

  • Standort als Deponiezone ausgeschieden resp. Lage ausserhalb der Ausschlussgebiete (s. Deponieplanung Appenzell Ausserrhoden, 10. Februar 2000,  Kap. 5.2.1 respektive Kantonaler Richtplan 2002 Kapitel E4, Seite 126, Nachführung April 2022)
  • Bedarfsnachweis
  • Mindestvolumen von 30'000 m3
  • Allgemeine Standortanforderungen gemäss VVEA Anhang 2
  • Stabilitätsnachweis des Baugrundes (Beweis langfristiger Stabilität)
     

Abgabenerhebung auf abgelagerte Abfälle

Auf alle abgelagerten Abfälle wird eine Gebühr erhoben zugunsten des VASA Altlasten-Fonds, mit dem die Sanierung von Altlasten unterstützt wird.

Kompostier- und Vergärungsanlagen

Biogene Abfälle, also Abfälle pflanzlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft, lassen sich entweder stofflich oder energetisch nutzen.

Grundsätzlich müssen Kompostier- und Vergärungsanlagen, welche jährlich über 100 t biogene Abfälle annehmen, auf einer wasserundurchlässigen Oberfläche errichtet werden. Ansonsten sind die Dünger-Verordnung (DüV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) einzuhalten.

Eine professionelle Beratung zum Thema Biogasanlage bietet der Verein Biomasse Suisse.

»» Link zum Merkblatt Entsorgung von Speise- und Rüstabfällen

Brechplätze

Um mineralische Bauabfälle gesetzeskonform zu verarbeiten,

  • ist für Beton, Ausbauasphalt und Mischabbruch ein dichter Belag mit entsprechender Entwässerung (Schlammsammler und Versickerung) notwendig.
  • sind die einzelnen Wertstoffe getrennt zu sammeln und zu verarbeiten.
  • ist mindestens jährlich eine Fremdstoffanalyse und eine Siebkurve durchzuführen.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Baubewilligung

Kantonsaufgaben

  • Betriebsbewilligung
  • Kontrollen

Allgemeine Publikationen

Merkblatt Entsorgung von Speise- und Rüstabfällen

BAFU-Publikation Biogene Güterflüsse der Schweiz

BAFU-Publikation Kompost und Gärgut in der Schweiz

Ermittlung relevanter Messparameter für die Sickerwasserbeprobung von Typ B Deponien (Bachelorarbeit von J. Dagan an der ZHAW, 2017).

Biogene Güterflüsse in der Schweiz - Update 2014 (Moosberger L, Gröbli D, Baum S, Baier U; ZHAW 2018, im Auftrag des BAFU)

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35