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Energiegesetz ab 1. Januar in Kraft

Per Jahresbeginn treten in Appenzell Ausserrhoden die Teilrevisionen des Energiegesetzes und der Energieverordnung in Kraft. Mit den Teilrevisionen werden die energetischen Anforderungen an Gebäude und haustechnische Anlagen dem heutigen Stand der Technik angepasst. Appenzell Ausserhoden leistet damit einen wichtigen Beitrag an die Erreichung der Energie- und Klimaziele.

Mit einem Ja-Anteil von 61.2 Prozent hat die Ausserrhoder Bevölkerung am 25. September 2022 dem teilrevidierten Energiegesetz zugestimmt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat beschlossen, die Teilrevision des Energiegesetzes auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig tritt die vom Regierungsrat beschlossene Teilrevision der zugehörigen Energieverordnung in Kraft.

Mit den Teilrevisionen werden die energetischen Anforderungen dem heutigen Stand der Technik angepasst. So müssen Neubauten aller Gebäudekategorien künftig mit einer Eigenstromerzeugungsanlage ausgerüstet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Stromerzeugungsanlage. Beim Heizungsersatz in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung müssen künftig mindestens zwanzig Prozent der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen oder durch Energieeffizienzmassnahmen kompensiert werden. Elektrodirektheizungen und Elektroboiler in Wohnbauten sind innerhalb von 15 Jahren zu ersetzen. Um seiner Vorbildrolle gerecht zu werden, installiert der Kanton bei den eigenen Bauten keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen mehr.

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