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Regierungsrat beschleunigt Ausbau der E-Mobilität

Appenzell Ausserrhoden fördert ab dem 1. Januar 2023 die Erschliessung von Basis-Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität in bestehenden nicht-öffentlichen Einstellhallen. Zusätzlich wird die Photovoltaikförderung aufgrund der neuen Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten angepasst.

Das kantonale Energiekonzept fordert unter anderem, dass der Kanton die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für einen verstärkten Ausbau der Elektromobilität prüft. Denn Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und können zusätzlich auch den Ausbau von Photovoltaikanlagen vorantreiben. Voraussetzung für den Umstieg auf emissionsfreie Antriebssysteme ist, dass Ladeinfrastrukturen vorhanden sind.

Ohne Ladestationen kein Umstieg

Elektrofahrzeuge werden in der Regel zu Hause "getankt". Vor allem in Einstellhallen von Mehrparteiengebäuden fehlt aber oft die Motivation der Liegenschaftsbesitzenden, in eine Basis-Ladeinfrastruktur zu investieren. Doch ohne Basisinfrastruktur können keine Ladestationen installiert werden. Dies hält dann die Mieterinnen und Mieter davon ab, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen.

Ab dem 1. Januar 2023 unterstützt der Kanton den Bau von Basis-Ladeinfrastrukturen in bestehenden, nicht-öffentlichen Einstellhallen von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten finanziell. Bedingung ist unter anderem, dass der Strom ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen stammen darf. Der Förderbeitrag beläuft sich auf 400 Franken pro mit Elektrizität erschlossenem Parkplatz, wobei mindestens drei Parkplätze erschlossen werden müssen. Es werden bis zu 40 Prozent der massnahmenbezogenen Investitionen bis maximal 10'000 Franken pro Vorhaben vergütet.

Anpassung bei kantonaler Photovoltaikförderung

Die Einmalvergütung des Bundes für neue PV-Anlagen wird seit dem 1. Januar 2022 durch kantonale Mittel verdoppelt. Mit der Inkraftsetzung des teilrevidierten Energiegesetzes gilt ab dem 1. Januar 2023 eine Erzeugungspflicht von Eigenstrom für Neubauten. Um den 'Mitnahmeeffekt' zu vermeiden, soll ab Anfang Jahr die gesetzlich geforderte Anlagegrösse nicht zusätzlich finanziell durch den Kanton unterstützt werden. Damit aber auch bei Neubauten das gesamte Photovoltaik-Potenzial ausgeschöpft wird, fördert der Kanton die installierte Leistung, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht.

Auch das Energiegesetz des Bundes wird auf Anfang 2023 angepasst: Künftig kann bei grossen PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch (ab 150 kWp) mittels Auktionen mit einer Vergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gerechnet werden. Damit grosse PV-Anlagen im Kanton, die den Zuschlag erhalten, nicht übermässig gefördert werden, sind solche Anlagen künftig von der kantonalen Förderung ausgeschlossen.

Beantragung Förderung

Fördergelder beantragen können private Liegenschaftsbesitzende und Gemeinden. Dafür ist zwingend vor Installationsbeginn ein Gesuch beim kantonalen Amt für Umwelt einzureichen. Beitragsgesuche können ab dem 9. Januar 2023 unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar erfasst werden. Mit Vorliegen des unterschriebenen Gesuchformulars und den dazu erforderlichen Unterlagen gilt das Fördergesuch als rechtmässig eingereicht. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen sind im kantonalen Förderprogramm Energie 2021 Plus ersichtlich, abrufbar auf www.energie.ar.ch unter der Rubrik ‚Förderung‘.

Besteuerung Elektrofahrzeuge

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden wird zur Förderung der E-Mobilität auch die Besteuerung von Elektrofahrzeugen, die heute gewichtsabhängig erfolgt, überprüfen und nach Alternativen suchen. Die dazu notwendige Gesetzesänderung wird in den nächsten Monaten zur Vernehmlassung vorgelegt.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35