Am 13. Juni 2016 hat der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden der Totalrevision des Tourismusgesetzes zugestimmt. Der Regierungsrat hat beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die revidierte Tourismusverordnung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2017 in Kraft treten.
Mit dem neuen Tourismusgesetz werden die kantonale Beherbergungstaxe und die kantonale Tourismusabgabe durch eine einzige Abgabe ersetzt. Diese jährliche Pauschale ist nach Art und Grösse der Betriebe abgestuft. Gleichzeitig wird die Abgabepflicht für Besitzer von Zweitwohnungen, Anbieter von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten (z.B. Alpinschulen) sowie auf öffentliche Transportunternehmen (z.B. Seil- und Bergbahnen, Busunternehmen) ausgedehnt.
Die Umstellung wird schrittweise erfolgen und basiert auf einer Selbstdeklaration. Eine erste Aufforderung dazu wird im 1. Quartal 2017 erfolgen. Die Rechnungstellung für die Tourismusabgabe 2017 ist für Sommer 2017 geplant.
Die Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, Kurtaxen zu erheben. Basis hierfür ist das jeweilige Kurtaxenreglement der Gemeinde. Die Meldeformulare zur Berechnung der Kurtaxe und zur polizeilichen Erfassung der Übernachtungsgäste behalten ihre Gültigkeit.