Inhalt
Evaluationen

Die Sicherung und Entwicklung der Qualität der Volksschule Appenzell Ausserrhoden ist eine Verbundaufgabe, an der der Kanton und die Gemeinden mitwirken. Die jeweiligen Aufträge und Aufgaben sind durch das Gesetz über Schule und Bildung (Schulgesetz) vom 24. September 2000 (Stand 01.01.2016) und die Verordnung zum Gesetz über Schule und Bildung (Schulverordnung) vom 26.03.2001 (Stand 30.09.2016) geregelt. Sie stellen die gesetzlichen Grundlagen dar.
Den Referenzrahmen für die kantonale und kommunale Schulqualitätsarbeit bilden die Leitlinien der Volksschule Appenzell Ausserrhoden sowie die Grundlagen „SchARm“ (Schule AR – miteinander!). Sie beinhalten wichtige Leit- und Grundsätze, Zielsetzungen, Verfahrensweisen und Qualitätskriterien zur Überprüfung und Entwicklung der Schulqualität. Auch zum Referenzrahmen gehört das dreiteilige Qualitätskonzept Volksschule von 2013 mit den Bereichen „Lehren und Lernen“, „Lebensraum Schule“, „Schulmanagement“ und „Zusammenarbeit“.
Für die Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen werden interne und externe Evaluationen eingesetzt. Sie dienen der regelmässigen Überprüfung und Standortbestimmung der Schulqualität und sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung und -entwicklung des kantonalen Volksschulwesens.
Für die externen Evaluationen der Volksschulen ist das Departement Bildung und Kultur zuständig. Die konkrete Durchführung erfolgt durch das Amt für Volksschule und Sport, unter der Verantwortung der Abteilung Regelpädagogik und der darin angegliederte Fachperson Evaluation. Ab dem Frühjahr 2019 startet der dritte Durchgang in der Form von Fokusevaluationen. Mit der Fokussierung auf Qualitätsbereiche oder Qualitätsaspekte wird ein vertiefender, detaillierter Einblick in relevante Entwicklungsthemen angestrebt.
Die Ziele, Erwägungen und Prozessschritte sind im neuen Konzept für die externe Evaluation der Volkschule Appenzell Ausserrhoden ausführlich dargelegt.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Regelpädagogik
Fachleiterin

Bengü Kavadarli