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Lehrmittelstatus

Lehrmittel unterstützen die Lehrpersonen bei der Umsetzung der Lehrplanvorgaben und dienen der Koordination zwischen den Schulstufen und weiteren Anschlüssen. Die vom Departement Bildung und Kultur festgelegten und empfohlenen sowie die von der Lehrmittelverwaltung im Sortiment geführten Lehrmittel sind in drei Kategorien eingeteilt:

obligatorisch

Obligatorische Lehrmittel müssen von der Lehrperson als unterrichtsleitendes Lehrmittel zur Erreichung der Lehrplanziele eingesetzt werden. Die Verwendung von zusätzlichen Unterrichtsmaterialien und -medien ist zulässig. Es ist dabei auf Lehrplankompatibilität zu achten.

alternativ-obligatorisch

Wenn in einem Fachbereich mehr als ein Lehrmittel als alternativ-obligatorisch angeboten wird, muss eines davon zur Erreichung der Lehrplanziele eingesetzt werden. Die Schulen einer Gemeinde entscheiden sich für ein Lehrmittel je Stufe. Über die die Wahl bzw. Festlegung des Lehrmittels entscheidet die Schulleitung.

Insbesondere gilt zu beachten: In Doppelklassen am Übergang vom 1. zum 2. Zyklus entscheiden die Lehrpersonen zusammen mit der Schulleitung, ob das Lehrmittel des 1. oder des 2. Zyklus’ verwendet werden soll. Sinngemäss gilt diese Regelung in Schulen mit dem Zweijahrgangsturnus.

empfohlen

Empfehlungen zu Lehrmitteln werden zu ausgewählten Sach- und Themenbereichen abgegeben. Die Verwendung von zusätzlichen Unterrichtsmaterialien und -medien ist zulässig. Es ist dabei auf Lehrplankompatibilität zu achten.

Übersicht Lehrmittelstatus

Zusätzliche Informationen

Abteilung Regelpädagogik

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 354 71 11