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Generelle Informationen
Die Gemeinden (Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer) sind verantwortlich für die Planung, Umsetzung und Kostenregelung der individuellen Weiterbildung der Lehrpersonen, der schulinternen Weiterbildung, der Intensivweiter-bildung und der individuellen Zusatzausbildungen.
Alle Weiterbildungen, an deren Kosten eine Beteiligung von der Gemeinde erwartet wird, müssen durch die Schulleitung vorgängig bewilligt werden (Kostengutsprache). In der Regel bezahlen die Teilnehmenden die Kurs- kosten vorgängig und erhalten diese gemäss Vereinbarung in der Kostengutsprache nach dem Kurs durch die Gemeinden entschädigt. Materialkosten und Selbstkostenbeiträge sind von den Teilnehmenden zu übernehmen.
Kontaktadressen kantonaler Weiterbildungsstellen
- Kanton St. Gallen
- Kanton Thurgau
- Kanton Zürich
- Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich
- Schule und Weiterbildung Schweiz (swch)
- Intensivweiterbildung EDK Ost
Nachqualifikation Lehrpersonen
- Musikalische Grundschule (Auskunft erteilt Claudia Iten, Tel. +41 71 353 67 35)
- Englisch Primarstufe, Englisch Sekundarstufe I (Auskunft erteilt Claudia Iten, Tel. +41 71 353 67 35)
Ausbildung Schulische Heilpädagogik
Die Ausbildungsplätze an der HfH sind kontingentiert. Um allenfalls zusätzliche Ausbildungsplätze zu sichern, ist eine frühe Vorinformation wichtig und eine Anmeldung für Ausbildungsbeginn im Sommer jeweils bis spätestens Mitte November des Vorjahres über die Fachstelle Sonderschulen des Departements Bildung und Kultur notwendig.
- Kontakt: Alexandra Schubert
- www.hfh.ch
Lehrmitteleinführungen
Die Abteilung Regelpädagogik klärt mit den jeweiligen Stufen-Vorständen sowie der Lehrmittelkommission, welche Lehrmittel einen Einführungskurs erhalten sollen. Wenden Sie sich mit Ideen und Vorschlägen an Ihren Stufen-Vorstand oder die Lehrmittelkommission.