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IV/BSV und IVSE/SODK

Leistungen der Invalidenversicherung

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) fördert die Zusammenarbeit der Kantone und trägt zur Harmonisierung der Sozialpolitik in der Schweiz bei.
Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) ist ein zentrales Instrument der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtungen.
Die Datenbank der nach der IVSE anerkannten sozialen Einrichtungen ist öffentlich zugänglich und enthält u. a. die Adressen sämtlicher IVSE-Einrichtungen der 26 Kantone und des FL.

Merkblatt IV Berufsberatung
Bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung übernimmt die IV die Kosten, welche Versicherten aufgrund ihrer Invalidität zusätzlich entstehen. Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung zählen: die Berufs- oder Anlehre, der Besuch einer Mittel-, Fach- oder Hochschule, eine Ausbildung für Tätigkeiten im Haushalt und die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf die Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte.
Die IV-Berufsberatung dient der Erfassung des Versichertenprofils. Dabei werden die Fähigkeiten und Interessen der versicherten Person sowie ihre Neigungen im Hinblick auf die Ausübung einer geeigneten, auf die gesund-heitliche Beeinträchtigung zugeschnittenen beruflichen Tätigkeit festgehalten. Die Beratung richtet sich an Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in ihrer Berufswahl oder in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit beeinträchtigt sind. 

https://www.sodk.ch/de/

 

Binnendifferenzierende Ausgleichsmöglichkeiten und Nachteilsausgleich (NTA)

Die Schule Appenzell Ausserrhoden ist einen Schule für alle. Sie setzt sich für die Förderung aller Lernenden gleichermassen ein -  unabhängig von der Feststellung und Benennung einer Erkrankung und/oder Behinderung.
Differenzierende Ausgleichsmöglichkeiten können sowohl in Förder- als auch in Beurteilungssituationen Anwendung finden und unterstützen so im gesamten Schulalltag den förder- und motivationsorientierten Prozess der individuellen Entwicklung. Sie sind auf die einzelne lernende Person zugeschnitten und nicht an Diagnosen geknüpft, während für Massnahmen des Nachteilsausgleichs zwingend eine diagnostizierte Funktionsstörung/Behinderung vorliegen muss und keine qualitative Reduktion der Bildungsziele erfolgen darf.

An der Schule Appenzell Ausserrhoden können die im Rahmen des Nachteilsausgleichs als mögliche Massnahmen beschriebenen Anpassungen und darüber hinausgehende differenzierende Massnahmen für alle Lernenden, unabhängig von einer Diagnose, eingesetzt werden. Aus diesem Grund sind Massnahmen zum NTA im binnendifferenzierenden und individualisierenden Unterricht an der Schule Appenzell Ausserrhoden in der Praxis nicht nötig. Für den Übergang in die Sekundarstufe II und für den ausserschulischen Bereich (z. B. Töffliprüfung) findet man nachstehend entsprechend Informationen zum Nachteilsausgleich.
 

Nachteilsausgleich

Überblick
- Merkblatt
- Anhang zum Merkblatt
Merkblatt Nachteilsausgleich während der Berufsbildung
   https://www.berufsschule.ch/de/home/beratung-amp-foerderung/nachteilsausgleich
- Formular Antrag Nachteilsausgleich
Beispiel A
- Beispiel B


ergänzende Informationen zu NTA
 

- NTA bei LRS Hinweise SPD AG
- Nachteilsausgleich Artikel P. Lienhard

 

Zusätzliche Informationen

Abteilung Sonderpädagogik

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 354 71 11