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Die Steuerkraft der Ausserrhoder Gemeinden ist um 5,6 Prozent gestiegen. Teufen weist unverändert die höchste und Hundwil die tiefste Steuerkraft aus.

Aufgrund einer Systemumstellung bleibt die kantonale Steuerverwaltung vom Mittwoch, 25. Mai 2022, 11.30 Uhr bis und mit Donnerstag, 2. Juni 2022 geschlossen.

Die Steuerkraft der Ausserrhoder Gemeinden ist um 7 Prozent gestiegen. Teufen weist unverändert die höchste und Hundwil die tiefste Steuerkraft aus.

Der Regierungsrat schickt die Teilrevision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Nötig wurde die Revision aufgrund verschiedener geänderter Bundesgesetze, insbesondere durch die Einführung des elektronischen Steuerverfahrens. Durch die Erhöhung…

Steuerliche Folgen für unselbständig erwerbende Personen in der Steuererklärung 2021.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat entschieden, die Ausgleichszinsen ab dem 1. Januar 2022 einheitlich auf 0.2 Prozent festzusetzen.

Die Steuerkraft der Ausserrhoder Gemeinden ist um 2,5 Prozent zurückgegangen. Teufen weist unverändert die höchste und Hundwil die tiefste Steuerkraft aus.

  1. Wie ist die COVID-bedingte Kurzarbeitsentschädigung zu deklarieren?
    Die Kurzarbeitsentschädigung ist im Lohnausweis enthalten und muss deshalb nicht separat deklariert werden.
     
  2. Müssen Corona-Erwerbsausfallentschädigungen versteuert werden?
    Ja,…

In den nächsten Tagen wird in Appenzell Ausserrhoden die Steuererklärung 2020 verschickt. Neu können steuerpflichtige Privatpersonen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen; ohne irgendwelche Papierunterlagen nachzureichen.

Revision Quellenbesteuerung (ab 1.1.2021)
Informationen zur Revision der Quellensteuerverordnung in Appenzell Ausserrhoden finden Sie hier.

Corona-Rückstellungen in den Geschäftsabschlüssen vor dem Ereignis (insbesondere per 31.12.2019)
Die Haltung…

Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

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Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
T: +41 71 353 62 90
F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
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Fristverlängerungen
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