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Sprachförderung im Vorschulalter

Das Projekt «Frühe Sprachförderung in Appenzell Ausserrhoden» ist das Schwerpunktthema des Kantonalen Integrationsprogramms 2018 – 2021 (KIP), welches von Bund, Kanton und den 20 Ausserrhoder Gemeinden gemeinsam finanziert wird. Erarbeitet wurde das Umsetzungskonzept von den Departementen Gesundheit und Soziales sowie Bildung und Kultur zusammen mit Vertretungen der wichtigen umsetzenden Akteure.
Die «Frühe Sprachförderung» ist ein Teilbereich der frühen Förderung. Der Fokus liegt auf der Unterstützung und Bildung sprachlicher Fähigkeiten von Kleinkindern. Mit diesem Projekt sollen fremdsprachige Kinder beim Kindergarteneintritt über genügend Deutschkenntnisse verfügen, damit sie sich verständigen und dem Kindergartenalltag folgen können. Um dies zu erreichen, zielen die Fördermassnahmen darauf ab, dass nicht-deutschsprachige Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen eine Kindertagesstätte, einer Tagesfamilie oder eine Spielgruppe besuchen um dort spielend mit anderen Kindern Deutsch zu lernen.
Zu diesem Zweck werden verschiedene Massnahmen (siehe Projektbeschrieb) umgesetzt. Zielgruppe sind fremdsprachige Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen (ab vollendetem zweitem Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten).
Für Fachpersonen in Kitas und Spielgruppen, bietet die PHSG eine vierteilige Weiterbildung an.
Flyer «Hinweis auf Sprachförderung im Vorschulalter» zum Downloaden
«Wenn Kinder von Kindern lernen» - Artikel in der Appenzeller Zeitung vom 30. August 2021
«Wir möchten Chancengleichheit bieten» - Artikel in «de Herisauer» vom 7. Oktober 2020
«Mit anderen Kindern spielend Deutsch lernen» - Artikel in der Appenzeller Zeitung vom 7. März 2020
Medienmitteilung vom 5. März 2020
Seit Herbst 2022 wird ein subventioniertes Deutschangebot für Mütter und Kinder im Vorschulalter angeboten. Kinder von zwei bis vier Jahren profitieren von der frühen Deutschförderung während ihre Mütter den Deutschkurs besuchen. Mit diesem Angebot vom Verein Aida I Bildung + Begegnung wird den besonderen Anliegen von Frauen mit Kindern Rechnung getragen. Die Teilnahme an einem Deutschkurs setzt die Teilnahme des Kindes im Kinderkurs voraus, dies um eine gute Vorbereitung auf den Kindergarteneintritt zu ermöglichen.
Projektbeschrieb
Massnahmen des Projekts «Frühe Sprachförderung in Appenzell Ausserrhoden»
Mit diesem gemeinsamen Projekt verfolgen die Gemeinden und der Kanton (Amt für Soziales und Amt für Volksschule und Sport) das Ziel, dass bis 2025 rund 80% aller fremdsprachigen Kinder (inkl. Kinder von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen) beim Kindergarteneintritt über genügend Deutschkenntnisse verfügen, damit sie sich verständigen und dem Kindergartenalltag folgen können. Sämtliche Fördermassnahmen zielen darauf ab, dass nicht-deutschsprachige Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen ab vollendetem zweiten Lebensjahr eine Kindertagesstätte, Tagesfamilie oder eine Spielgruppe besuchen, dort mit Deutsch sprechenden Kindern interagieren und somit spielend Deutsch lernen. Sprachentwicklungsstörungen in der Zuständigkeit der Logopädie sind nicht Gegenstand dieses Projekts. Die Massnahmen haben explizit die Förderung der Deutschkenntnisse zum Ziel.
Die Unterstützung durch das KIP-Programm dient als Anschubfinanzierung voraussichtlich bis Ende 2025. Die Jahre bis dahin erlauben es, Erfahrungen zur Umsetzung, Wirkung und Kosten zu gewinnen. Die Anschubfinanzierung kann somit auch keine bestehenden Finanzierungen der Gemeinden ersetzen, sondern ergänzt diese subsidiär. Subventionen gemäss KIP-Programm verfolgen ausschliesslich den Zweck der Sprachförderung im Vorschulalter und haben entsprechend eine eingeschränkte Anspruchsgruppe.
Zugang zu Kinderbetreuungsangebote erleichtern und Kinder stärken
Der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten soll durch subventionierte Elterntarife erleichtert werden, wobei der Selbstbehalt der Erziehungsberechtigten in jedem Fall mindestens einen Franken pro Stunde beträgt. Informationen zu den Kriterien finden Sie unter «Sprachförderung in Kindertagesstätten» sowie unter «Sprachförderung in Tagesfamilien». Dieser Teil des Projekts beginnt ab sofort in allen Kindertagesstätten und Tagesfamilien des Vereins Tagesfamilien AR.
Aufsuchende Elternarbeit und Sensibilisierung
Ergänzend zu den bestehenden Informationskanälen des Kantons wird die Mütter- und Väterberatung der Pro Juventute mit einem Auftrag zur aktiven Kontaktaufnahme mit den Eltern mandatiert. Dabei sollen alle Erziehungsberechtigten von Kindern mit einer anderen Familiensprache als Deutsch kontaktiert werden, um sie hinsichtlich der frühen Sprachförderung im Kanton zu informieren und zu den Förderangeboten hinzuführen (siehe unter «Unterstützung durch die Mütter- und Väterberatung»).
Spielgruppen fit machen (ab 2020 gestaffelt)
Da Spielgruppen im Kanton sehr unterschiedlich aufgestellt sind, werden sie für eine Sprachförderung mit Wirkung strukturell und personell unterstützt. Eine fachliche Beratung und Begleitung wird von der Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen St. Gallen/Appenzell Ausserrhoden (FKS) zur Verfügung gestellt. Um das Angebot der Spielgruppe personenunabhängig zu machen, sollen Vereinsstrukturen aufgebaut werden. Als Anreiz zur Stabilisierung der Strukturen kann ab Vereinsgründung einen Förderbeitrag von Fr. 1‘000.– pro Jahr während drei Jahren beantragt werden. Um die Kompetenzen zur Sprachförderung der Spielgruppenleitenden zu stärken, werden entsprechende Weiterbildungen subventioniert. Auch hier werden subventionierte Elterntarife ermöglicht. Voraussetzung ist, dass die Spielgruppe als Verein organisiert ist, die Spielgruppenleiterin über eine entsprechende Ausbildung verfügt und eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Kanton abgeschlossen wird.
Dieser Teil des Projekts wird 2020 starten und gestaffelt in den Gemeinden eingeführt werden. Aus Ressourcengründen haben die Gemeinden mit den höchsten Ausländeranteilen Priorität. Weitere Informationen sind unter «Sprachförderung in Spielgruppen» erhältlich.
Alle Informationen zur Sprachförderung im Vorschulalter
Informationen für Eltern
Deutsch lernen ist für Kleinkinder sehr wichtig. Mit anderen Kindern lernt Ihr Kind besser Deutsch. Zu diesem Zweck wird der Besuch von Kinderbetreuungsangeboten während eines Jahres für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen vom Kanton subventioniert. Sie als Eltern müssen dafür einen Antrag stellen. Es bestehen Antragsformulare für Kantonsbeiträge für Kindertagesstätten und Tagesfamilien des Vereins Tagesfamilien AR. Je nach genutztem Angebot, können Sie den entsprechenden Antrag für Kantonsbeiträge gemeinsam mit der Betreuungsorganisation ausfüllen (bei Tagesfamilien mit dem Verein Tagesfamilien). Davon profitieren fremdsprachige Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen ab vollendetem zweitem Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten. Falls Sie unterstützung beim Ausfüllen des Antrages und/oder zusätzliche Beratung benötigen, steht die Mütter- und Väterberatung der Pro Juventute gerne zur Verfügung.
Ab 2020 soll der Besuch einer Spielgruppe auch finanziell unterstützt werden. Hierzu müssen die Spielgruppen als Verein organisiert sein, bereit sein am Projekt teilzunehmen und die Leitungsperson die Ausbildung zur Spielgruppenleitung absolviert haben. Priorisiert werden Spielgruppen in den Gemeinden, in welchen der Anteil der Kinder mit einer anderen Familiensprache als Deutsch am höchsten ist. Wenn die Kriterien von der Spielgruppe erfüllt sind, können Eltern einen Antrag stellen, um von den vergünstigten Tarifen beim Besuch der jeweiligen Spielgruppe zu profitieren. Fragen Sie bei Ihrer Spielgruppe nach, ob sie an dem Projekt teilnehmen.
Eine Zusammenarbeitsvereinbarung wurde mit folgenden Spielgruppe abgeschlossen:
- Spielgruppe Jupidu in Herisau
- Spielgruppe Tatzelwurm in Teufen
- Spielgruppe Kunterbunt in Urnäsch
- Spielgruppe Moosbutzel in Teufen
- Spielgruppe Schatzkistli in Bühler
- Spielgruppe Trogen in Trogen
- Spielgruppe Regeboge in Waldstatt
- Spielgruppe Gais in Gais
- Spielgruppe Naturgwunder in Schwellbrunn
- Spielgruppe Hühof Lutzenberg
- Spielgruppe Wolfstätzli Wolfhalden
- Spielgruppe Purzelbaum Walzenhausen
- Spielgruppe Rägeboge Rehetobel
Somit können Anträge für diese Spielgruppe gemäss den Anforderungen eingereicht werden.
Mitfinanzierung der Betreuungsstunden
Beim Besuch einer Kindertagesstätte oder Tagesfamilie des Vereins Tagesfamilien AR gelten folgende Subventionskriterien:
- vom verrechneten Elterntarif übernimmt der Kanton maximal acht Franken umgerechnet pro Stunde;
- es werden maximal 12 Stunden pro Woche mitfinanziert;
- der Selbstbehalt der Erziehungsberechtigten muss in jedem Fall mindestens einen Franken pro Stunde betragen;
- die Erziehungsberechtigten müssen dazu einen Antrag anhand des Onlineformulars stellen.
In der Folge verrechnet die Kindertagesstätte oder der Verein Tagesfamilien AR den Erziehungsberechtigten somit den Beitrag abzüglich eines allfälligen Gemeindebeitrags und des Kantonsbeitrags gemäss ihren üblichen Zahlungsbedingungen und stellt der Abteilung Chancengleichheit quartalsweise Rechnung für den Kantonsbeitrag.
Rechenbeispiel Kindertagesstätte:
Die Kosten pro Stunde in der Kita Musterburg betragen pro Stunde Fr. 10.00. Das Kind besucht die Kindertagesstätte während 48 Wochen an 2 Halbtagen à 5 Stunden pro Woche. (Vollkosten pro Jahr: Fr. 10.00 x 48 Wochen x 10 Stunden = Fr. 4'800)
Kosten pro Stunde Fr. 10.00 (pro Jahr Fr. 4’800)
Anteil Kanton Fr. 8.00 (pro Jahr Fr. 3’840)
Selbstbehalt Erziehungsberechtigte Fr. 2.00 (pro Jahr Fr. 960)
Rechenbeispiel Tagesfamilien:
Die Kosten pro Stunde bei der Tagesfamilienvermittlung AR betragen pro Stunde Fr. 10.50. Das Kind besucht die Tagesfamilie während 48 Wochen an 2 Halbtagen à 5 Stunden pro Woche. (Vollkosten pro Jahr: Fr. 10.50 x 48 Wochen x 10 Stunden = Fr. 5’040)
Kosten pro Stunde Fr. 10.50 (pro Jahr Fr. 5’040)
Anteil Kanton Fr. 8.00 (pro Jahr Fr. 3’840)
Selbstbehalt Erziehungsberechtigte Fr. 2.50 (pro Jahr Fr. 1’200)
Spielgruppe (ab 2020 gestaffelt)
Vom verrechneten Elterntarif übernimmt der Kanton maximal acht Franken umgerechnet pro Stunde. Es werden maximal 6 Stunden pro Woche unterstützt. Der Selbstbehalt der Erziehungsberechtigten muss in jedem Fall mindestens einen Franken pro Stunde betragen.
Rechenbeispiel:
Die Spielgruppe Musterhüsli führt 2 x pro Woche an 38 Wochen pro Jahr eine Spielgruppe während 2.5 Stunden durch. Die Kosten der Spielgruppe pro Platz belaufen sich auf Fr. 1‘600 pro Jahr.
Fr. 1'600.00 pro Jahr geteilt durch | = Fr. 8.40 pro Stunde |
2 Durchführungen pro Woche x 38 Wochen pro Jahr x 2.5 Stunden pro Lektion |
Kosten pro Stunde CHF 8.40 (pro Jahr Fr. 1‘600)
Anteil Kanton Fr. 7.40 (pro Jahr Fr. 1'410)
Selbstbehalt Erziehungsberechtigte Fr. 1.00 (pro Jahr Fr. 190)
Sprachförderung in Kindertagesstätten (Kitas)
Voraussetzungen für Kindertagesstätten
Mit Inkrafttreten der kantonalen Richtlinien zur Basisqualität in Kindertagesstätten sind auch die strukturellen und qualitativen Grundvoraussetzungen zur Sprachförderung in Kindertagesstätten abgedeckt. Das anerkannte Personal (Fachfrau/Fachmann Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnisses (EFZ)) verfügt durch seine Grundausbildung über das notwendige Fachwissen zur frühkindlichen Sprachentwicklung. Der Besuch einer Kindertagesstätte kann finanziell unterstützt werden. Dazu müssen Eltern sowie die Kindertagesstätte den entsprechenden Antrag «Kantonsbeiträge Kita» ausfüllen.
Weiterbildung für Kita-Mitarbeitende
Um vorhandenes Wissen aufzufrischen oder zu vertiefen, können Weiterbildungskurse zur Sprachförderung beispielsweise von der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (Frühe Bildung, Fokus Mehrsprachigkeit und Integration) oder Kurse von Kibesuisse besucht werden. Solche spezifischen Weiterbildungen mit Bezug zur Sprachförderung für Mitarbeitende werden auf Antrag hin mit einer Übernahme von 2/3 der Kosten pro Kurs finanziell unterstützt. Hier finden Sie den Antrag für Weiterbildungsmöglichkeiten.
Finanzielle Unterstützung der Betreuungstarife
Mit dem Projekt «Frühe Sprachförderung» soll der Besuch einer Kindertagesstätte subventioniert werden. Die Subventionierung der Betreuungskosten bedingt eine Antragstellung der Erziehungsberechtigten zusammen mit der betreuenden Kindertagesstätte. Davon können fremdsprachige Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen ab vollendetem zweiten Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten in der Regel während eines Jahres profitieren.
Beitragsberechtigt sind Kinder ab vollendetem zweiten Lebensjahr mit ausländischer Nationalität eines nicht deutschsprachigen Landes, bei welchen eine Sprachförderung durch eine Fachstelle (z.B. Mütter-/Väterberatung, Pädiater/Pädiaterin), eine Betreuungsinstitution (Kindertagesstätte, Tagesfamilienvermittlung, Spielgruppe) oder Gemeinde/Schule empfohlen wird.
Es gelten folgende Subventionskriterien:
- vom verrechneten Elterntarif übernimmt der Kanton maximal acht Franken umgerechnet pro Stunde;
- es werden maximal 12 Stunden pro Woche mitfinanziert;
- der Selbstbehalt der Erziehungsberechtigten muss in jedem Fall mindestens einen Franken pro Stunde betragen;
- die Erziehungsberechtigten müssen dazu einen Antrag anhand des Onlineformulars stellen.
In der Folge verrechnet die Kindertagesstätte den Erziehungsberechtigten somit den Beitrag abzüglich eines allfälligen Gemeindebeitrags und des Kantonsbeitrags gemäss ihren üblichen Zahlungsbedingungen und stellt der Abteilung Chancengleichheit quartalsweise Rechnung für den Kantonsbeitrag.
Rechenbeispiel:
Die Kosten pro Stunde in der Kita Musterburg betragen pro Stunde Fr. 10.00. Das Kind besucht die Kita während 48 Wochen an 2 Halbtagen à 5 Stunden pro Woche (Vollkosten pro Jahr: Fr. 10.00 x 48 Wochen x 10 Stunden = Fr. 4'800):
Kosten pro Stunde Fr. 10.00 (pro Jahr Fr. 4’800)
Anteil Kanton Fr. 8.00 (pro Jahr Fr. 3’840)
Selbstbehalt Erziehungsberechtigte Fr. 2.00 (pro Jahr Fr. 960)
Anträge und Formulare
Hier finden Sie sämtliche Anträge und Formulare.
Sprachförderung in Tagesfamilien
Voraussetzungen für Tagesfamilien
Teilnehmende Tagesfamilien der Vermittlungsorganisation Verein «Tagesfamilien Appenzell Ausserrhoden» müssen die kibesuisse-Richtlinien einhalten. Die Unterstützung der frühkindlichen Sprachförderung bedingt, dass der Verein Tagesfamilien das jeweilige Betreuungsverhältnis bestätigen kann, dass die Tageseltern über sehr gute Deutschkenntnisse (mind. Niveau C1) verfügen, eine Weiterbildung zum Thema Sprachvermittlung besucht haben und somit in der Lage sind, den Spracherwerb zu fördern. Dies soll iin einer Leistungsvereinbarung festgehalten werden. Um das Angebot der Tagesfamilien zu nutzen, müssen Eltern mit dem Verein Tagesfamilien den entsprechenden Antrag «Kantonsbeiträge Tagesfamilien» ausfüllen.
Weiterbildung für Tageseltern
Um vorhandenes Wissen aufzufrischen oder zu vertiefen, können Weiterbildungskurse zur Sprachförderung beispielsweise von der Kibesuisse oder Kurse vom Verein Tagesfamilien AR besucht werden. Solche spezifische Weiterbildungen mit Bezug zur Sprachförderung für Tageseltern werden auf Antrag hin mit einer Übernahme von 2/3 der Kosten pro Kurs finanziell unterstützt. Hier finden Sie den Antrag für Weiterbildungsmöglichkeiten.
Finanzielle Unterstützung der Betreuungstarife
Mit dem Projekt «Frühe Sprachförderung» soll der Besuch einer Tagesfamilie subventioniert werden. Die Subventionierung der Betreuungskosten bedingt eine Antragstellung der Erziehungsberechtigten zusammen mit dem Verein Tagesfamilien AR. Davon können fremdsprachige Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen ab vollendetem zweiten Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten in der Regel während eines Jahres profitieren.
Beitragsberechtigt sind Kinder ab vollendetem zweiten Lebensjahr mit ausländischer Nationalität eines nicht deutschsprachigen Landes, bei welchen eine Sprachförderung durch eine Fachstelle (z.B. Mütter-/Väterberatung, Pädiater/Pädiaterin), eine Betreuungsinstitution (Kindertagesstätte, Tagesfamilienvermittlung, Spielgruppe) oder Gemeinde/Schule empfohlen wird.
Es gelten folgende Subventionskriterien:
- vom verrechneten Elterntarif übernimmt der Kanton maximal acht Franken umgerechnet pro Stunde;
- es werden maximal 12 Stunden pro Woche mitfinanziert;
- der Selbstbehalt der Erziehungsberechtigten muss in jedem Fall mindestens einen Franken pro Stunde betragen; die Erziehungsberechtigten müssen dazu einen Antrag anhand des Onlineformulars stellen.
In der Folge verrechnet die Tagesfamilienvermittlungsorganisation den Erziehungsberechtigten den Beitrag abzüglich eines allfälligen Gemeindebeitrags und des Kantonsbeitrags gemäss ihren üblichen Zahlungsbedingungen und stellt der Abteilung Chancengleichheit quartalsweise Rechnung für den Kantonsbeitrag.
Rechenbeispiel:
Die Kosten pro Stunde bei der Tagesfamilienvermittlung AR betragen pro Stunde Fr. 10.50. Das Kind besucht die Tagesfamilie während 48 Wochen an 2 Halbtagen à 5 Stunden pro Woche (Vollkosten pro Jahr: Fr. 10.50 x 48 Wochen x 10 Stunden = Fr. 5’040).
Kosten pro Stunde Fr. 10.50 (pro Jahr Fr. 5’040)
Anteil Kanton Fr. 8.00 (pro Jahr Fr. 3’840)
Selbstbehalt Erziehungsberechtigte Fr. 2.50 (pro Jahr Fr. 1’200)
Anträge und Formulare
Hier finden Sie sämtliche Anträge und Formulare.
Sprachförderung in Spielgruppen (gestaffelt ab 2020)
Voraussetzungen für Spielgruppen
Die Spielgruppen sollen ab 2020 strukturell und personell fit gemacht werden für eine Sprachförderung mit Wirkung. Dies in Zusammenarbeit mit der Fach- und Kontaktstelle SG/AI/AR (FKS). Aus Ressourcengründen haben die Gemeinden mit den höchsten Ausländeranteilen im Vorschulalter Priorität.
An teilnehmende Spielgruppen werden grundsätzlich folgende Anforderungen gestellt:
- Die Vereinsstruktur ist vorhanden oder in Aufbau
- Die Spielgruppenleitung verfügt über die Ausbildung zur SpielgruppenleiterIn oder eine vergleichbare Ausbildung
- Die Spielgruppenleitung verfügt über gute Deutschkenntnisse (Niveau C1)
- Bereitschaft, mit dem Kanton eine Zusammenarbeitsvereinbarung abzuschliessen
Nicht unterstützt werden reine Sprach- oder Integrationsspielgruppen, bei welchen keine oder nur eine geringe Vermischung von Deutsch sprechenden und nicht Deutsch sprechenden Kindern vorgesehen ist. Bevor Spielgruppen das subventionierte Angebot an die Eltern richten, müssen die Teilnahmebedingungen konkret erfüllt sein. Wenn diese erfüllt sind, können Eltern sowie Spielgruppen den entsprechenden Antrag ausfüllen.
Unterstützungsmassnahmen im Bereich der Spielgruppen
Spielgruppenstrukturen fit machen
Viele Spielgruppen sind an die jeweilige Spielgruppenleitungsperson gebunden. Beendet diese ihre Tätigkeit, verschwindet auch die Spielgruppe. Zur Stabilisierung der Strukturen wird der Kanton ab 2020 als Anreiz allen Spielgruppenträgerschaften während maximal drei Jahren ab Vereinsgründung einen Förderbeitrag von Fr. 1'000.- pro Jahr ausbezahlen, für bereits bestehende Vereine ab dem Jahr 2020 ebenfalls für drei Jahre.
Die FKS wird die Spielgruppen bei der Organisationsentwicklung fachlich beraten und begleiten. Dieses Vorgehen ermöglicht einen intensiven Kontakt mit den Spielgruppen und erlaubt den Aufbau von Knowhow innerhalb des Kantons.
Weiterbildung für Spielgruppenleitende
Um neues Wissen sowie um vorhandenes Wissen aufzufrischen oder zu vertiefen, können Weiterbildungskurse zur Sprachförderung beispielsweise von der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (Frühe Bildung, Fokus Mehrsprachigkeit und Integration) oder Kurse von IG Spielgruppen Schweiz (Basis Integration-Sprachförderung) und Fachstelle Spielgruppen SG/AR/ARI besucht werden. Solche spezifischen Weiterbildungen mit Bezug zur Sprachförderung für Mitarbeitende werden auf Antrag hin mit einer Übernahme von 2/3 der Kosten pro Kurs finanziell unterstützt. Hier finden Sie den Antrag für Weiterbildungsmöglichkeiten.
Option - Spezifische Sprachförderung vor Ort durch externe Anbietende
Kann die Sprachförderung nicht durch die Spielgruppe selbst geleistet werden, kann eine spezifische Sprachförderung bei mindestens vier Kindern mit Sprachförderbedarf vor Ort durch eine externe Fachperson erfolgen. Die Höhe und Dauer der finanziellen Beiträge des Kantons werden im Einzelfall durch die Abteilung Chancengleichheit geprüft und im Rahmen der Zusammenarbeitsvereinbarung festgelegt.
Finanzielle Unterstützung der Elterntarife
Mit dem Projekt «Frühe Sprachförderung» soll der Besuch einer Spielgruppe subventioniert werden. Die Subventionierung der Tarife bedingt eine Antragstellung der Erziehungsberechtigten zusammen mit der betreuenden Spielgruppe. Davon können fremdsprachige Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen ab vollendetem zweiten Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten in der Regel während eines Jahres profitieren. Voraussetzung hierfür ist wie oben erwähnt, dass die teilnehmende Spielgruppe als Verein organisiert ist, bereit ist mit dem Kanton eine Zusammenarbeitsvereinbarung abzuschliessen und mit dem Kanton quartalsweise die Subventionen direkt abzurechnen. Danach können Erziehungsberechtigte einen Antrag stellen.
Es gelten folgende Kriterien:
- vom verrechneten Elterntarif übernimmt der Kanton maximal acht Franken umgerechnet pro Stunde;
- es werden maximal 6 Stunden pro Woche mitfinanziert;
- Der Selbstbehalt der Erziehungsberechtigten muss in jedem Fall mindestens einen Franken pro Stunde betragen;
- die Erziehungsberechtigten müssen dazu einen Antrag anhand eines Onlineformulars stellen.
In der Folge verrechnet die Spielgruppe den Erziehungsberechtigten somit den Beitrag abzüglich eines allfälligen Gemeindebeitrags und des Kantonsbeitrags gemäss ihren üblichen Zahlungsbedingungen und stellt der Abteilung Chancengleichheit quartalsweise Rechnung für den Kantonsbeitrag.
Rechenbeispiel:
Die Spielgruppe Musterhüsli führt 2 x pro Woche an 38 Wochen pro Jahr eine Spielgruppe während 2.5 Stunden durch. Die Kosten der Spielgruppe pro Platz belaufen sich auf Fr. 1‘600 pro Jahr.
Fr. 1'600.00 Jahreskosten geteilt durch | = Fr. 8.40 pro Stunde |
2 Durchführungen pro Woche x 38 Wochen pro Jahr x 2.5 Stunden pro Lektion |
Kosten pro Stunde Fr. 8.40 (pro Jahr Fr. 1‘600)
Anteil Kanton Fr. 7.40 (pro Jahr Fr. 1'410)
Selbstbehalt Erziehungsberechtigte Fr. 1.00 (pro Jahr Fr. 190)
Anträge und Formulare
Hier finden Sie sämtliche Anträge und Formulare.
Spielgruppen
Eine Zusammenarbeitsvereinbarung wurde mit folgenden Spielgruppe abgeschlossen:
- Spielgruppe Jupidu in Herisau
- Spielgruppe Tatzelwurm in Teufen
- Spielgruppe Kunterbunt in Urnäsch
- Spielgruppe Moosbutzel in Teufen
- Spielgruppe Schatzkistli in Bühler
- Spielgruppe Trogen in Trogen
- Spielgruppe Regeboge in Waldstatt
- Spielgruppe Gais in Gais
- Spielgruppe Naturgwunder in Schwellbrunn
- Spielgruppe Hühof Lutzenberg
- Spielgruppe Wolfstätzli Wolfhalden
- Spielgruppe Purzelbaum Walzenhausen
- Spielgruppe Rägeboge Rehetobel
Somit können Anträge für diese Spielgruppe gemäss den Anforderungen eingereicht werden. Hier finden Sie sämtliche Anträge und Formulare.
Anforderungen für Spielgruppen
Die Mütter- und Väterberatung der Pro Juventute bietet Unterstützung
Aufsuchende Elternarbeit und Sensibilisierung
Fremdsprachige Erziehungsberechtigte mit Kindern im Vorschulalter sollen über die Bedeutung von Deutschkenntnissen beim Eintritt in den Kindergarten sensibilisiert und informiert werden. Die Mütter- und Väterberatung der Pro Juventute wird aktiv über das Projekt «Frühe Sprachförderung in Appenzell Ausserrhoden» informieren sowie Unterstützungsarbeit bei Anmeldungen und weiteren Anliegen leisten.
Ergänzend zu bestehenden Informationskanälen hat die Mütter- und Väterberatung (MVB) der Pro Juventute den Auftrag zur aktiven Kontaktaufnahme. Ziel ist, dass die MVB mit allen Familien mit Kindern mit einer anderen Familiensprache als Deutsch in Kontakt tritt, die Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Sprachförderung sensibilisiert und schliesslich bei Bedarf den Eintritt in eine Spielgruppe, Kindertagesstätte oder den Besuch einer Tagesfamilie aktiv vermittelt, bzw. bei Schwierigkeiten während des Besuchs die Akteure unterstützend berät.
Um diese Arbeit leisten zu können, werden interkulturelle Dolmetschende beigezogen sowohl bei der Kontaktaufnahme als auch bei den Gesprächen.
Haben Sie Fragen zum Angebot, benötigen Sie Unterstützung bei der Entscheidungshilfe oder beim Ausfüllen der Anträge? Dann kontaktieren Sie die Mütter- und Väterberatung der Pro Juventute.
Anträge und Formulare
Kindertagesstätten
Antrag für Eltern und Kitas
Anträge und Abrechnungen für Kitas
Tagesfamilien
Antrag für Eltern und Verein Tagesfamilien (nach Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und Verein)
Anträge und Abrechnungen für Verein Tagesfamilien
Spielgruppen
Anträge für Eltern und Spielgruppen
Eine Zusammenarbeitsvereinbarung wurde mit folgenden Spielgruppe abgeschlossen:
- Spielgruppe Jupidu in Herisau
- Spielgruppe Rägäbogä (Verein Frühförderung) in Herisau
- Spielgruppe Tatzelwurm in Teufen
- Spielgruppe Kunterbunt in Urnäsch
- Spielgruppe Moosbutzel in Teufen
- Spielgruppe Schatzkistli in Bühler
- Spielgruppe Trogen in Trogen
- Spielgruppe Regeboge in Waldstatt
- Spielgruppe Gais in Gais
- Spielgruppe Naturgwunder in Schwellbrunn
Somit können Anträge für diese Spielgruppe gemäss den Anforderungen eingereicht werden.
Anträge und Abrechnungen für Spielgruppen
- Antrag Förderbeiträge Spielgruppen
- Antrag Weiterbildungen Spielgruppen
- Abrechnung Kantonsbeiträge Spielgruppen
Anforderungen für Spielgruppen
Haben Sie Fragen zum Angebot, benötigen Sie Unterstützung bei der Entscheidungshilfe oder beim Ausfüllen der Anträge? Dann kontaktieren Sie die Mütter- und Väterberatung von der Pro Juventute.
- Flyer Sprachförderung im Vorschulalter zum Downloaden