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Finanzen im Alter

In der Schweiz werden Männer mit 65 Jahren pensioniert, Frauen mit 64 Jahren. Die Pensionierung bedeutet, dass das Erwerbsleben abgeschlossen ist.
Von nun an bilden die 3 Säulen der Altersvorsorge ihr «Einkommen»:
- AHV (1. Säule)
- BVG (2. Säule)
- Freiwillige Vorsorge (3. Säule)
Wenn die Renten und andere Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, besteht ein Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Die Pro Senectute AR berät Sie gerne bei Fragen zur Pension und zum Leben im Alter.
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Kontaktperson: Manuel Baumann, Fachperson Informationsstelle Integration
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145
Links zum Thema
- Sovar.ch: Sozialversicherungen AR
- Ahv-iv.ch: Informationsseite Schweiz
- Ch.ch: Sozialversicherungen für Ausländerinnen & Ausländer
- Ch.ch: Übersicht über Versicherungen
- Comparis.ch: Vergleich Privathaftplicht & Hausrat