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Kinderbetreuungsgesetz tritt am 1. Juni in Kraft

Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz erfüllt der Regierungsrat ein zentrales Ziel des Regierungsprogramms 2020–2023. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, das Kinderbetreuungsgesetz auf den 1. Juni 2023 in Kraft zu setzen. Ausserdem hat er in einer Verordnung Ausführungsbestimmungen erlassen. Ab 1. Juni 2023 können Eltern Gesuche um Beiträge einreichen. Vollzugsstelle sind die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR).

Der Regierungsrat will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Er setzte sich deshalb im Regierungsprogramm 2020–2023 das Ziel, gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung zu schaffen. Die Finanzierung soll mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz auf eine verbindliche Basis gestellt werden.

Der Kantonsrat verabschiedete das Kinderbetreuungsgesetz an seiner Sitzung vom 26. September 2022 in 2. Lesung. Die Referendumsfrist lief am 29. November 2022 unbenutzt ab. Das Kinderbetreuungsgesetz und die dazu gehörende Verordnung treten nun per 1. Juni 2023 in Kraft. Den Vollzug hat der Regierungsrat der SOVAR übertragen. Eltern erhalten je nach massgebendem Einkommen und Beschäftigungsgrad Beiträge an die Kosten, die sie für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung (Kindertagesstätte, Tagesfamilie oder schulergänzende Betreuungsangebote) aufwenden müssen. Gesuche um Beiträge können ab 1. Juni 2023 eingereicht werden. Für die Gesuchserfassung steht ab dann ein Online-Tool zur Verfügung. 

Das Kinderbetreuungsgesetz und die dazu gehörende Verordnung sind unter folgenden Links abrufbar: 

Weitere Informationen für Eltern finden sich auf der Website der SOVAR: www.sovar.ch/kibeg 

Zusätzliche Informationen

Departement Gesundheit und Soziales

Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 92
F: +41 71 353 68 54