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Blauzungenkrankheit
Die vektorfreie Periode der Blauzungenkrankheit endete am 31. März 2025.
Durch die steigenden Temperaturen nimmt die Mückenaktivität wieder zu und das Risiko der Übertragung des Blauzungenvirus steigt erneut.
Tierhalterinnen und Tierhaltern von empfänglichen Tierarten wird dringend die Imfpung dieser Tiere empfohlen.
Ab 1. April 2025 gilt
- Jeder Verdacht einer Infektion muss der Tierärztin oder dem Tierarzt gemeldet werden.
Bis zum Vorliegen der Testresultate müssen Vorkehrungen gegen weitere Ansteckungen getroffen werden und insbesondere keine kranken Tiere verstellt werden. - Kranke Tiere dürfen in keinem Fall verstellt werden.
- Das Veterinäramt verhängt keine Sperrmassnahmen über betroffene Betriebe bei der Infektion mit den Serotypen BTV-3 und BTV-8.
Dringende Impfempfehlung
Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) ist derzeit die einzige Massnahme, mit der die Tiere vor einem schwerwiegenden Verlauf der Krankheit geschützt werden und langfristige wirtschaftliche Schäden vermieden werden können.
Die Schaf- und Rinderbranche, die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, die Tiergesundheitsdienste (Rindergesundheitsdienst / Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und die Kantonstierärztinnen und -tierärzte empfehlen deshalb dringend eine Impfung der für die Krankheit empfänglichen Tiere:
- Um Kühe vor einem Milchrückgang und Fruchtbarkeitsstörungen zu schützen.
- Um Schafe und Rinder vor schwerwiegenden Verläufen und damit verbundenem Leid zu schützen.
- Um sich als Tierhalter / Tierhalterin vor Stress zu schützen und gelassen in den Frühling zu starten.
Der Bund beteiligt sich, basierend auf dem Parlamentsentscheid vom Dezember 2024, an den Kosten der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Rückwirkend können an Tierhaltende pro geimpftes Tier finanzielle Beiträge ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung wird abhängig von der Impfnachfrage festgelegt. Details sind noch nicht bekannt.
Für Informationen zur Impfung wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Bestandestierarzt oder Ihre Bestandestierärztin. Es ist mit Lieferengpässen zu rechnen.
Ein Argumentarium und die häufigsten Fragen zur Impfung finden Sie rechts in der gelben Box.
Weitere Massnahmen
Tierhaltende können das Risiko einer Ansteckung zudem mit folgenden Massnahmen reduzieren.
Sie bieten aber keinen vollumfänglichen Schutz:
- Aufstallen in der Dämmerung und über Nacht
- Insektenschutznetze, gute Lüftung
- Behandlung der Tiere mit Repellentien (erhältlich bei der Bestandestierärztin / dem Bestandestierarzt)
- Brutplätze der Mücken ausfindig machen und zerstören (Wasseransammlungen mit organischem Material wie Silosickerwasser, Mist oder Gülle)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zur Impfung und zur Situation in der Schweiz finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.