Inhalt
Die Kernaufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sind:
- Kindeswohlgefährdungen abwenden
- Schutz und Hilfe für erwachsene Personen organisieren
- Eigene Vorsorge (Vorsorgeaufträge, Patiententenverfügung, gesetzliche Vertretungsrechte) beurteilen
- Beistandspersonen beaufsichtigen
- Pflegeplätze beaufsichtigen
Ab 1. Januar 2024 werden «Handlungsfähigkeitszeugnisse» nur noch von der KESB ausgestellt. Details finden Sie hier: Aktuelles
Zusätzliche Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102
Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).
Erreichbarkeit
Die Büros der KESB befinden sich im östlichen Teil des Gutenberg-Zentrums. Vom Erdgeschoss führt eine Rolltreppe oder der Lift auf der Westseite in den ersten Stock. Von dort (am Ende der Rolltreppe links) ist die KESB mit dem Lift erreichbar (Empfang im 3. Stock).