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Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht
Das Sekretariat der Schlichtungsstellen (Tel. 071 343 65 26) ist besetzt am:
Montag, Dienstag und Donnerstag, jeweils von 8.00 - 11.30 Uhr
Allgemeine telefonische Rechtsauskunft (Tel. 071 343 63 54):
Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 10.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Bitte haben Sie etwas Geduld, falls Ihr Anruf nicht entgegengenommen werden kann; diesfalls sind unsere Mitarbeitenden bereits mit anderen Ratsuchenden im Gespräch. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Wir danken für Ihr Verständnis.
Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht Appenzell Ausserrhoden / Verfahrensablauf
Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für Mietstreitigkeiten bezüglich Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtobjekten, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden liegen. Geht es um landwirtschaftliches Pachtwesen, sind die Vermittlerämter des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nach Gemeinden aufgeteilt) zuständig.
Die Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht Appenzell Ausserrhoden erteilt unentgeltlich Auskunft zu Fragen in Sachen Miet- und nichtlandwirtschaftliche Pachtverhältnisse.
Im Rahmen der Gesuchseinreichung bei der Schlichtungsstelle sind Sachverhalt, Rechtsbegehren und Begründung sowie die zugehörigen Beilagen (alles im Doppel) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die vollständigen Koordinaten (Name, Adresse, Telefonnummer etc.) der klagenden sowie der beklagten Partei(en) aufgeführt sind. Das enstprechende Gesuchsformular finden Sie zum Download auf unserer Homepage.
Die Schlichtungsbehörde versucht, anlässlich der Schlichtungsverhandlung eine Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, wird das Verfahren mit Klagebewilligung, Entscheidvorschlag oder Entscheid (auf Antrag) abgeschlossen (siehe auch "Merkblatt Schlichtungsverfahren").
Mediation statt Schlichtungsverfahren
Auf Antrag sämtlicher Parteien kann eine Mediation an die Stelle des Schlichtungsverfahrens treten (Art. 213 ZPO). Ein solcher Antrag ist im Schlichtungsgesuch oder an der Schlichtungsverhandlung zu stellen.
Formelle Vorschriften für Kündigungen und Mietvertragsänderungen sowie die Hinterlegungen von Mietzinsen bei Mängeln
Für die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie für die Mitteilung von Mietvertragsänderungen müssen seitens der Vermieterschaft amtliche Formulare verwendet werden. Diese können bei der Schlichtungsstelle und bei den Gemeindekanzleien bezogen werden. Zudem können die Formulare unserer Homepage entnommen werden.
Merkblätter z.B. zum Vorgehen bei Mängeln/Mietzinshinterlegung etc. stellt die Schlichtungsstelle ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Hier erhalten Sie Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr. Weitere mietrechtliche Informationen finden Sie auch beim Mieterverband und Hauseigentümerverband.
Beratung in Mietbelangen:
- Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Bahnhofstrasse 8, 9000 St.Gallen, Tel. 071 222 50 29, E-Mail: ostschweiz@cluttermieterverband.ch, Homepage: www.mieterverband.ch/ostschweiz
- Hauseigentümerverband Appenzell A.Rh., Kasernenstrasse 64, 9100 Herisau, Tel 071 351 71 54, E-Mail: info@clutterhev-ar.ch, Homepage: www.hev-ar.ch
Wohnungsabnahmen:
- Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Bahnhofstrasse 8, 9000 St.Gallen, Tel. 071 222 50 29, E-Mail: ostschweiz@cluttermieterverband.ch, Homepage: www.mieterverband.ch/ostschweiz
- Hauseigentümerverband Appenzell A.Rh., Kasernenstrasse 64, 9100 Herisau, Tel 071 351 71 54, E-Mail: info@clutterhev-ar.ch, Homepage: www.hev-ar.ch
Erhalt Mietvertragsformulare:
- Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Bahnhofstrasse 8, 9000 St.Gallen, Tel. 071 222 50 29, E-Mail: ostschweiz@cluttermieterverband.ch, Homepage: www.mieterverband.ch/ostschweiz
- Hauseigentümerverband Appenzell A.Rh., Kasernenstrasse 64, 9100 Herisau, Tel 071 351 71 54, E-Mail: info@clutterhev-ar.ch, Homepage: www.hev-ar.ch
- Gemeindekanzleien
Weitere Informationen:
- Kündigungstermine Kanton Appenzell Ausserrhoden: auf jedes Monatsende (falls nichts anderes vertraglich vereinbart), ausser 31. Dezember
- Pauschale für allgemeine Kostensteigerung: Die allgemeine Kostensteigerung darf sowohl bei Mietzinserhöhungen wie auch -senkungen neben dem Referenzzinssatz und der Teuerung berücksichtigt werden. Gemeint ist damit ein Anstieg von Unterhalts- und Verwaltungskosten, Gebühren, Liegenschaftssteuern, Versicherungsprämien und ähnlichen Ausgaben. Gemäss Bundesgericht muss die Vermieterschaft aber die allgemeinen Kostensteigerungen anhand einer Vergleichsrechnung nachweisen, welche die Höhe der Unterhaltskosten in den letzten drei Jahren und in der Dreijahresperiode vor der letzten Mietzinsfestsetzung aufzeigt. Weil das sehr aufwändig ist, lassen gewisse Schlichtungsbehörden eine pauschale Kostenüberwälzung zu. In der Praxis wird dies in den Regionen unterschiedlich gehandhabt. IIm Kanton Appenzell Ausserhoden werden grundsätzlich 10% der Teuerung zugelassen. Diese Pauschale gilt, sofern deren Anwendung nicht bestritten wird.
- Lebensdauertabelle
- Mietzinsrechner: Mieterverband, HEV, Mietrechtspraxis
Zusätzliche Informationen
Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht
+41 71 343 65 26
Mo, Di und Do 08.00 - 11.30 Uhr
Allgemeine telefonische Rechtsauskunft:
+41 71 343 63 54
Dienstag
09.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag
10.30 - 11.30 Uhr, 14.00 - 15.00 Uhr
Die Schlichtungsstelle hat keinen Fax-Anschluss. Eingaben per E-Mail haben keine fristwahrende Wirkung (ausgenommen solche mit qualifizierter elektronischer Signatur).
Das datierte und unterschriebene Schlichtungsgesuch ist inklusive Beilagen im Doppel einzureichen.