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Laufende Vernehmlassungen
Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EG zum KVG), Teilrevision (individuelle Prämienverbilligung)
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EG zum KVG) verabschiedet. Er hat das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.
Der Regierungsrat verfolgt mit der Teilrevision zwei Ziele: Erstens sollen die finanziellen Mittel für die individuelle Prämienverbilligung im Kanton effektiver verteilt werden. Der Regierungsrat strebt an, mit den eingesetzten Mitteln mehr Personen finanziell zu entlasten als bisher. Das bestehende System stösst aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen an seine Grenzen; der Regierungsrat schlägt deshalb eine Flexibilisierung vor. Zweitens will er mit der Teilrevision den indirekten Gegenvorschlag des Bundesparlaments zur Eidgenössischen Prämien-Entlastungs-Initiative umsetzen.
Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassung bis spätestens Sonntag, 22. Juni 2025, dem Departement Gesundheit und Soziales einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an gesundheit.soziales@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Auskunft zur Vorlage erteilt Angela Koller, Departementssekretärin (071 354 64 57, angela.koller@clutterar.ch).
Gesetz über private Sicherheitsunternehmen (GPS)
Der Regierungsrat hat am 18. Februar 2025 den Entwurf für ein neues Gesetz über private Sicherheitsunternehmen behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.
Private Sicherheitsunternehmen werden zunehmend zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Verschiedene Dienstleistungen wie Geldtransporte, Eingangskontrollen vor Diskotheken oder Ordnungsdienste bei Sportveranstaltungen haben zu einem Boom der Sicherheitsbranche geführt. Die privaten Sicherheitsunternehmen sind oft in heiklen Bereichen tätig, was eine genügende gesetzliche Regelung der Tätigkeiten notwendig macht. Bislang ist die Bewilligung von privaten Sicherheitsdiensten in Appenzell Ausserrhoden nur rudimentär geregelt (Art. 44 Polizeigesetz). Es ist deshalb unbestritten, dass in Bezug auf die privaten Sicherheitsdienste dringender Regelungsbedarf besteht, insbesondere da im neuen Polizeigesetz keine entsprechende Regelung mehr vorgesehen ist.
Das Ausüben von Sicherheitsdienstleistungen ist anspruchsvoll. Es braucht dafür qualifiziertes und gut geschultes Personal mit einwandfreiem Leumund. Deshalb ist es wichtig, dass für die Auswahl und die Ausbildung von Angestellten von Sicherheitsfirmen griffige Vorgaben bestehen.
Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 30. Mai 2025, dem Departement Inneres und Sicherheit, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an inneres.sicherheit@clutterar.ch danken wir Ihnen zum Voraus.
Für Auskünfte steht Ihnen Raphaela Rütsche, Departementssekretärin, gerne zur Verfügung (Tel. 071 343 63 51; raphaela.ruetsche@clutterar.ch).
Zusätzliche Informationen
Kantonskanzlei
13.30 - 17.00 Uhr
Kantonaler Vernehmlassungsversand
Da die rechtlichen Voraussetzungen (Art. 38 Abs. 1 OrV; bGS 142.121) wie auch die notwendigen Daten zur Verfügung stehen, werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungsverfahren nur noch per E-Mail versendet.