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Laufende Vernehmlassungen

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, Totalrevision (Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [IVöB 2019])

Der Regierungsrat hat am 26. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Die Vorlage umfasst hauptsächlich den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (IVöB 2019). Da in dieser Vereinbarung das öffentliche Beschaffungsrecht umfassend geregelt ist, umfasst die Vorlage im Weiteren die notwendigen Ausführungsbestimmungen.

Die Unterlagen – bestehend aus Erlassentwurf, IVöB 2019, erläuterndem Bericht, Musterbotschaft der BPUK zur IVöB 2019, Liste der Vernehmlassungsadressaten und Antwortformular (Erlassentwurf in Tabellenform) – stehen auf www.ar.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.

Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen und bitten Sie, Ihre Antwort bis spätestens am Freitag, 21. November 2025, dem Departement Bau und Volkswirtschaft einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung des Antwortformulars (Word-Datei und als PDF-Datei) an cornel.sutter@ar.ch danken wir Ihnen zum Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Cornel Sutter (071 353 65 57, cornel.sutter@ar.ch) gerne zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Kantonaler Vernehmlassungsversand

Da die rechtlichen Voraussetzungen (Art. 38 Abs. 1 OrV; bGS 142.121) wie auch die notwendigen Daten zur Verfügung stehen, werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungsverfahren nur noch per E-Mail versendet.