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Vogelgrippe

Die Vogelgrippe, auch aviäre Influenza genannt, ist in Europa präsent. Zum Jahreswechsel wurde ein tot aufgefundener Höckerschwan im Kanton Zürich positiv auf das hochansteckende Virus getestet.

Momentan sind in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden keine Massnahmen vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, sich an folgende Massnahmen zu halten:

Vorgehen beim Fund toter Wildvögel

Personen, die auf Vogelkadaver stossen, werden gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter oder an die Kantonspolizei zu wenden.

Registrierungspflicht für Geflügelhaltende

Halterinnen und Halter von Hühnervögeln (Galliformes: z.B. Hühnern, Truten, Fasanen, Wachteln), Gänsevögeln (Anseriformes: z.B. Gänse, Enten, Schwäne) und Laufvögeln (Struthioniformes, z.B. Strausse, Emus) müssen beim kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet sein.

Wer oben genannte Tiere hält und noch nicht registriert ist, muss sich umgehend beim kantonalen Landwirtschaftsamt melden: Via Formular oder direkt bei:

Zusätzliche Informationen