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Vogelgrippe
Die Vogelgrippe, auch aviäre Influenza genannt, ist in Europa präsent. Zum Jahreswechsel wurde ein tot aufgefundener Höckerschwan im Kanton Zürich positiv auf das hochansteckende Virus getestet.
Momentan sind in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden keine Massnahmen vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, sich an folgende Massnahmen zu halten:
Vorgehen beim Fund toter Wildvögel
Personen, die auf Vogelkadaver stossen, werden gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter oder an die Kantonspolizei zu wenden.
Registrierungspflicht für Geflügelhaltende
Halterinnen und Halter von Hühnervögeln (Galliformes: z.B. Hühnern, Truten, Fasanen, Wachteln), Gänsevögeln (Anseriformes: z.B. Gänse, Enten, Schwäne) und Laufvögeln (Struthioniformes, z.B. Strausse, Emus) müssen beim kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet sein.
Wer oben genannte Tiere hält und noch nicht registriert ist, muss sich umgehend beim kantonalen Landwirtschaftsamt melden: Via Formular oder direkt bei:
- Appenzell Ausserrhoden: Amt für Landwirtschaft, Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht, Tel. +41 71 353 67 58, Landwirtschaft@clutterar.ch
- Appenzell Innerrhoden: Landwirtschaftsamt, Tel. +41 71 788 95 77, info@clutterlfd.ai.ch