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Newsletter Amt für Umwelt 2 - 2019, Juni 2019 (Volltext)
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Geschätzte Leserin, geschätzter Leser
Die Einführung von 5G erhitzt die Gemüter. Die aktuelle Berichterstattung von den Betreibern der Mobilfunknetze und von den Mobilfunkkritikern führt zu grossen Verunsicherungen in der Bevölkerung. Es ist uns ein Anliegen - mit einer offenen verständlichen Kommunikation - über den Stand des Mobilfunkausbaus und deren Auswirkungen zu informieren. Mehr dazu und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie lesen Sie in dieser Ausgabe.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
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Mobilfunk 5G ist aktuell in aller Munde. Dabei werden einerseits von den Anbietern die Vorzüge hervorgehoben und anderseits von Kritikern mit Schreckensszenarien Ängste geschürt. Diese widersprüchlichen Darstellungen können nebst der Bevölkerung auch verantwortliche Behörden und Politiker verunsichern. Dabei tut eine sachliche Information not.
5G ist keine ganz neue Technologie, sondern eine Weiterentwicklung der bisherigen Mobilfunktechnik und eine Erweiterung der für den Mobilfunk nutzbaren Frequenzen. Die "neuen Frequenzen" wurden in der Schweiz bisher für andere Funkdienste wie Fernsehübertragungen genutzt.
Die Wirkungen nichtionisierender Strahlung auf den Menschen hängen von der Intensität und der Frequenz der Strahlung sowie der Dauer der Einwirkung ab, nicht aber vom Funkdienst respektive der Mobilfunkgeneration. Deshalb wird in der Beurteilung und Bewilligung von Antennenprojekten nicht zwischen 3G, 4G oder 5G unterschieden.
Viele der von Kritikern vorgebrachten Aussagen betreffen Frequenzen, die weit über den in der Schweiz genutzten 3.6 GHz liegen. Das viel kritisierte 20-80 GHz-Frequenzband steht den Mobilfunkbetreibern nicht zur Verfügung und ist nicht Bestandteil der aktuellen Anpassungen im Mobilfunknetz.
Die Belastung der Bevölkerung durch den Mobilfunk ist nicht von der Anzahl Antennen abhängig. Entscheidend sind die Abstrahlleistungen der Antennen und der Endgeräte (z.B. Smartphone) im direkten Umfeld. Die Abstrahlleistungen erhöhen sich, wenn sich das Versorgungsgebiet einer Antenne vergrössert. Mit steigender Distanz zwischen Nutzer und Antennen sowie bei schlechten Empfangsbedingungen steigt die Strahlenbelastung des Nutzers auch durch sein eigenes Mobilfunkgerät. Ein engmaschiges Mobilfunknetz mit vielen Antennen führt - bei gleichbleibender Mobilfunknutzung - somit nicht per se zu einer Erhöhung der Belastung der Bevölkerung, sondern kann auch zu einer Entlastung führen.
Im Antwortschreiben vom Mai 2019 zur Schriftlichen Anfrage von Kantonsrat Peter Gut, Walzenhausen hat der Regierungsrat zum aktuellen Ausbau des Mobilfunks 5G Stellung genommen.
Weitere Informationen zu den Umweltrechtlichen Aspekten des Mobilfunks und zu G5 im Speziellen finden Sie auf der Webseite des Amtes für Umwelt unter Mobilfunk und NIS.
Das Amt für Umwelt unterstützt die Gemeinden bei Fragen zum Mobilfunk und steht bei Bedarf auch für Informationsveranstaltungen zur Verfügung. Das Amt für Umwelt ist auch Auskunftsstelle für alle Interessierten aus dem Kanton.
»» Link zur Webseite Amt für Umwelt Rubrik Mobilfunk und NIS - Informationen zu 5G »» Antwortschreiben vom Mai 2019 zur Schriftlichen Anfrage von Kantonsrat Peter Gut, Walzenhausen
Kontaktperson: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch
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Die Luftqualität in der Ostschweiz zeigt im Hitzejahr 2018 je nach Schadstoffen unterschiedliche Muster und Entwicklungen. Dabei ist die Belastung mit Feinstaub unter anderem immer noch zu hoch. Es sind weitere Verbesserungen – insbesondere auch bei den Holzfeuerungen – in privaten Haushalten notwendig. Dies belegt der aktuelle Jahresbericht von OSTLUFT.
Die Belastung der Luft durch die verschiedenen Schadstoffe hat sich im Jahr 2018 gegenüber den Vorjahren unterschiedlich entwickelt:
- Die NO2-Belastung hat weiter leicht abgenommen. An den stark verkehrsbelasteten Standorten wurde der Jahresmittel-Grenzwert jedoch immer noch überschritten.
- Die Feinstaubbelastung PM10 ist vergleichbar mit den beiden Vorjahren. Der PM10-Jahresmittel-Grenzwert wurde an allen Messstandorten eingehalten. Der 2018 neu eingeführte Jahresmittel-Grenzwert für Feinstaub PM2.5 wurde jedoch an allen Messorten um 10 bis 30 Prozent überschritten.
- Infolge des langandauernden Hochsommerwetters ist die Häufigkeit der Überschreitung des Stundenmittel-Grenzwertes für Ozon gegenüber dem Vorjahr stark angestiegen. Die maximalen Stundenmittelwerte lagen aber deutlich unter den Spitzenwerten im Hitzesommer 2003.
- Deutlich angestiegen ist auch die Ammoniakbelastung mit durchschnittlich um 30 Prozent höheren Jahresmittelwerten als im Vorjahr.
Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt sind sowohl beim Verkehr, bei den Holzfeuerungen, in bestimmten Betrieben und auch in der Landwirtschaft weitere Anstrengungen zur Emissionsminderung notwendig. Lesen Sie mehr dazu im OSTLUFT Jahresbericht 2018 und auf der OSTLUFT-Webseite.
»» Link zum OSTLUFT Jahresbericht 2018 (Miniwebseite) »» Link zur OSTLUFT Webseite mit aktuellen Messwerten
Kontaktperson: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch
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Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) hat im April 2019 gleich drei neue Merkblätter im Bereich Industrie, Gewerbe resp. kommunale Infrastruktur herausgegeben. Diese Merkblätter geben Auskunft über die wichtigsten Aspekte für eine umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der unterschiedlichen Abwässer.
Merkblatt Chemietoiletten
Mobile Toiletten werden für diverse Veranstaltungen aber auch bei zahlreichen Baustellen eingesetzt. Um den Aufenthalt in einer solchen Toilette möglichst angenehm zu gestalten, werden zur Minderung von Geruchsemissionen oft zahlreiche Chemikalien in den Fäkaltank eingebracht. Diese Chemikalien ermöglichen uns einen angenehmen Aufenthalt am "stillen Örtchen", können jedoch bei einer nicht-fachgerechten Entleerung zu Problemen in einer Kläranlage bis hin zu Gewässerverschmutzungen führen.
Das VSA-Merkblatt empfiehlt u.a., dass grundsätzlich nur grosse ARA (mit 10‘000 Einwohnerwerten und mehr) bei ausreichenden Kapazitäten Inhalte von Chemietoiletten annehmen sollen. Das Merkblatt richtet sich an Gemeindebehörden, ARA-Betreiber sowie Mieter und Anbieter von mobilen Sanitäreinrichtungen und löst das inhaltsgleiche Merkblatt des AFU AR aus dem Jahr 2016 ab.
»»Link zum Merkblatt Entsorgung von Abwasser aus mobilen Chemietoiletten
Merkblatt Fettabscheider
Ein Fettabscheider ist für grössere Gastronomie- und Industriebetriebe, die fetthaltige Lebensmittel verarbeiten, zwingend vorgeschrieben. Mit Hilfe eines Fettabscheiders lassen sich freie Fette und Öle effizient aus dem Abwasser entfernen, damit sie in der Kanalisation nicht zu Ablagerungen oder sogar zu Verstopfungen führen. Das Merkblatt fasst die unterschiedlichen Normen, die es beim Bau, Betrieb und Unterhalt von Fettabscheidern zu beachten gilt, zusammen.
»»Link zum Merkblatt Fettabscheider
Merkblatt Saugwagen
Saugwagen werden in jeder Gemeinde eingesetzt, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Strassenentwässerung zu garantieren. Dazu müssen Schächte (Schlammsammler) in regelmässigen Abständen von abgesetztem Schlamm und Kies befreit werden. Stand der Technik sind Saugwagen, auf denen der entnommene Strassensammlerinhalt vorbehandelt und der wässrige Anteil genügend rein zurück in den Schacht gepumpt wird: Dazu muss die Qualität des abgeleiteten Abwassers der Saugwagen regelmässig überprüft werden, z.B. auf Schwermetalle oder Mineralölbestandteile. Diese mobilen Abwasser-vorbehandlungen bedürfen einer abfall- und gewässerschutzrechtlichen Genehmigung des Standortkantons. Die Bedingungen sind im neuen Merkblatt im Detail aufgeführt.
»»Link zum Interkantonalen Merkblatt Saugfahrzeuge mit integrierter Abwasservorbehandlung
Kontaktpersonen: Manuel Mettler, Tel. +41 71 353 65 31, manuel.mettler@ar.ch oder Monika Van den Broek, Tel. +41 71 353 65 32, monika.vandenbroek@ar.ch
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Das neue Regelwerk wurde im Mai 2019 (www.vsa.ch/regenwetter) publiziert und ersetzt verschiedene bestehende Normen im Bereich der Meteor- und Mischwasserentsorgung. Zielpublikum sind Bauherren, Planer sowie Bewilligungsbehörden.
Das neue, modulare Werkzeug wurde im Jahr 2014 vom BAFU und VSA in Auftrag gegeben. Es enthält die wichtigsten Grundsätze der Regenwasserbewirtschaftung und zum Umgang mit Mischabwasser. Im Basismodul wurden die alte VSA-Richtlinie Regenwasser (2002) sowie die BAFU-Richtlinie zur Entwässerung von Verkehrswegen (2002) überarbeitet und vereinigt.
Die bereits heute geltenden Prinzipien zur Entsorgung nicht verschmutzter Regenabwässer, wie z.B. möglichst dezentrale, oberflächliche Versickerung anstatt Ableitung in den Vorfluter, wurden mit der KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) in einer neuen Broschüre mit zahlreichen Praxisbeispielen publiziert: www.kbob.ch → Neue Empfehlungen: 2019/1 Versickerung und Retention von Niederschlagswasser im Liegenschaftsbereich.
Neue Aspekte
Komplett neu in der Richtlinie ist das Modul «Gewässeruntersuchungen», das sich an Gewässerökologen und Gewässerschutzfachstellen richtet. Es zeigt in einer einheitlichen Methodik auf, wie die Wirkung von Abwassereinleitungen auf die Vorfluter beurteilt werden soll. Es ist z.B. bei der Überarbeitung der Generellen Entwässerungsplanung (Stichwort «GEP 2.0») anzuwenden, um diesen früher häufig vernachlässigten Aspekt genügend Rechnung zu tragen. Ebenfalls im Rahmen einer GEP-Aktualisierung kommt ein neues Modul zur Wahl des Entwässerungssystems zum Einsatz.
Neu enthält die Richtlinie eine differenziertere Betrachtung für beschichtete Metallbleche (Belastungsgrad Dachwasserabfluss, Beständigkeitsnachweis durch Hersteller). Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie ist zudem auch ein einheitliches Prüfverfahren für Adsorber für Schwermetalle und Pestizide definiert worden (www.vsa.ch/adsorber). Die vormals mehrstufige Prüfung zur Zulässigkeit der Versickerung von Meteorabwasser wurde für den wenig geübten Nutzer vereinfacht.
Bestellung / Fachtagung
Die neue Richtlinie kann als Basispaket für Fr. 230.-- resp. das Gesamtpaket für Fr. 350.-- (Mitgliederpreise) beim VSA bezogen werden (www.vsashop.ch) und wird am 29. Oktober 2019 an einer Fachtagung (Ort noch nicht bestimmt) vorgestellt.
Kontaktperson: Valentin Lanz, Tel. +41 71 353 65 39, valentin.lanz@ar.ch
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Viele Gemeindebetriebe und Abwasserverbände kämpfen mit zähen Faserknäueln aus Feuchttüchern und anderen Hygieneartikeln, die Pumpen, Kanalisationen und Rechen verstopfen und in mühsamer und kostspieliger Handarbeit wieder entfernt werden müssen. Das Problem soll an der Quelle angegangen und die Bevölkerung sensibilisiert werden.
Damit nicht alle Gemeinden und Entsorgungsbetriebe das Rad neu erfinden müssen, stellt der VSA einen Informationsflyer sowie einen mehrsprachigen Aufkleber zur Verfügung. Letztere können z.B. auf die Innenseite des Toilettendeckels geklebt werden und sind für Hotels und Restaurants, aber auch für andere privaten und öffentlichen WC-Anlagen gedacht.
Der Aufkleber kann je nach Bestellmenge für ca. Fr. 0.30 bis Fr. 0.80 pro Stück beim VSA bezogen werden. Der Flyer kann wahlweise auch mit dem Logo der Gemeinde oder des Abwasserverbandes ergänzt werden und ist derzeit für ca. Fr 0.20 bis Fr. 3.00 (je nach Menge und Variante) erhältlich.
»» Link zum VSA-Shop
Kontaktperson: Valentin Lanz, Tel. +41 71 353 65 39, valentin.lanz@ar.ch
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Die Stiftung für einen praktischen Umweltschutz (Pusch) hat ein neues Merkblatt zum ThemaTextilrecycling herausgebracht. Es soll den Gemeinden helfen, bei der Vergabe der Textilsammlung an Dritte den Aspekt der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Modische Kleidung wird oft nur kurze Zeit getragen, belastet die Umwelt aber während der Herstellungsprozesse stark (hoher Pestizideinsatz und Wasserverbrauch vom Anbau der Baumwolle bis hin zur Produktion). Es macht daher Sinn, bei der Ausschreibung für die Sammlung von Alttextilien darauf zu achten, dass die Konzessionsvergabe an ökologische Kriterien geknüpft und somit die negative Umweltwirkung verringert wird. Im Sinne der Abfallverordnung ist eine Wiederverwendung der Alttextilien, z.B. als Secondhand-Kleider, vor einer weiteren Verwertung, z.B. als Dämmstoffe oder Putzlappen, vorzuziehen.
In Appenzell Ausserrhoden sind die Gemeinden für die Sammlung der Alttextilien zuständig. Die Sammlung durch Dritte bedarf einer Genehmigung / Konzession der Gemeinde.
Das Merkblatt erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt kurz die Problematik der Textilindustrie auf und gibt Empfehlungen für Direktvergabe und Ausschreibung der Textilsammlung in den Gemeinden.
»» Link zum Merkblatt Textilrecycling
Ein Blick auf die Webseite Kompass Nachhaltigkeit - öffentliche Beschaffung lohnt sich: Die Seite unterstützt die Gemeinden bei der nachhaltigen Beschaffung in diversen Bereichen, enthält einen Musterkonzessionsvertrag und gibt Tipps, wie soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe resp. Genehmigung berücksichtigt werden können (z.B. zertifizierte Umweltmanagementsysteme, Anteil erneuerbare Energien etc.).
Kontaktpersonen: Monika van den Broek, Tel. +41 71 353 65 32, monika.vandenbroek@ar.ch oder Michael Kellenberger, Tel. +41 71 353 65 27, michael.kellenberger@ar.ch
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Gemäss Art. 33 Abs. 1 des kantonalen Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes vollziehen die Gemeinden die Schall- und Laserverordnung (SLV) in Bezug auf die Schalleinwirkung. Per 1. Juni 2019 wurde die SLV durch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) ersetzt. Diese enthält verschiedene Übergangsbestimmungen und definiert zusätzlich neue Vollzugsaufgaben.
Folgende Punkte sind für die Gemeinden von Bedeutung:
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Veranstaltungen mit verstärktem Schall: Es gelten weiterhin die gleichen Regelungen für Veranstalter und Gemeinden. Schriftliche Meldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn an die Gemeinde. -
Veranstaltung mit unverstärktem Schall: Neu werden die Organisatoren zu Schutzmassnahmen verpflichtet, wenn Stundenpegel von 93 dB(A) oder mehr erreicht werden. Zudem muss auf die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel hingewiesen und Gehörschütze kostenlos abgegeben werden. - Veranstaltung mit Laserstrahlung: Neu ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Ab 1. Januar 2021 dürfen nur noch Personen, die einen entsprechenden Sachkundenachweis besitzen, Veranstaltungen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 durchführen. Die sachkundigen Personen müssen Veranstaltungen ab diesem Datum dem BAG über das neue Meldeportal melden und erhalten eine Meldebestätigung. Bis Ende Dezember 2020 gilt eine Übergangsfrist.
»» BAG Faktenblatt Schall »» BAG Faktenblatt Laserstrahlung
Kontaktperson: Ralph Boltshauser, Tel. +41 71 353 65 34, ralph.boltshauser@ar.ch
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Anfang Mai 2019 wurde bei der Oertlismühle in Hundwil ein öffentlich zugänglicher Wasserlehrpfad eröffnet. An zahlreichen Infotafeln erfährt man Spannendes über die Bedeutung des Wassers. Den Besuchern wird zudem die Möglichkeit geboten, einen Einblick in die wesentlichen Elemente der Wasserkraftnutzung zu nehmen. Bei der neuen Wasseraufbereitungsanlage locken schöngemachte Exponate, welche dank der Kraft des Wassers in Bewegung versetzt werden. Führungen für Gruppen bis max. 20 Personen werden angeboten.
Der Wasserlehrpfad ist im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Pumpwerks und der Wasseraufbereitungsanlage der Wasserversorgungskorporation Hinterland (WVKH) entstanden. Die sehr ergiebigen, ehemals von der Stadt St. Gallen genutzten Fitzisbach-Quellen, versorgen nun Gemeinden des Appenzeller Hinterlandes mit Trinkwasser.
Oberhalb des neuen Gebäudes mit dem Wasserrad befindet sich der Weiher "Läbel". Eine perfekte Kulisse für den Wasserlehrpfad, denn die oben genannte Entnahmestelle (Wasserfassung) speist auch diesen im Jahr 1880 künstlich errichteten Stauweiher. Bis vor wenigen Jahren wurde daraus noch Wasser in einer Druckleitung zu einer alten Turbine in der Oertlismühle (heutige Bäckerei) geführt. Die gewonnene Energie trieb dereinst die Säge der alten Sägerei an. Noch früher wurde die Wasserkraft mittels Wasserrad genutzt, um eine Mühle direkt mechanisch anzutreiben. Das alte Mühlensystem wich der Zeit – der Name Oertlismühle ist geblieben.
Mehrere Mitglieder der WVKH haben sich über die vergangenen Jahre für die Umsetzung des Wasserlehrpfades eingesetzt. Mit Hilfe der Führungen soll die Instandhaltung des Pfades im Wesentlichen sichergestellt werden können. Statt dem Wasserlehrpfad kann auch die Wasseraufbereitungsanlage mit einer Führung besichtigt werden. Die Führungen dauern jeweils rund 1 Stunde. Vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich auf dem Grillplatz oder im Gasthaus Alpenrose (per Voranmeldung) zu verpflegen.
»» Link zu Führung Wasserlehrpfad oder Wasseraufbereitungsanlage Hundwil
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Werner Näf, Tel. +41 79 256 77 39 oder sw.naef@bluewin.ch
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Eine Kernaufgabe von EnergieSchweiz liegt in der Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung für Energiethemen. In den regelmässig veröffentlichten handlichen Publikationen finden sich wertvolle Informationen und Tipps für den Haushalt und die diversen Fachbereiche des Energiesektors. Sämtliche Publikationen sind auf der Webseite via Download als PDF-Datei verfügbar und teilweise auch kostenlos in Papierform erhältlich.
EnergieSchweiz wurde 2001 vom Bundesrat ins Leben gerufen und vereint als Plattform alle Aktivitäten des Bundesamtes für Energie (BFE) in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz unter einem Dach. Das Programm fördert freiwillige, innovative Projekte, unter anderem mit den bekannten Sub-Programmen. Dazu gehören beispielsweise die wettbewerblich ausgeschriebenen Stromspar-Programme/ Projekte von ProKilowatt oder die Professionelle Energieberatung für KMU (PEIK). Damit trägt das Programm massgeblich dazu bei, dass Neues marktfähig wird, Fuss fassen kann und Sichtbarkeit erlangt. Nebst der breiten Allgemeinbildung der Bevölkerung unterstützt EnergieSchweiz auch die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Mit der Gesamtheit an Massnahmen wird die Umsetzung der Schweizer Energiepolitik gefördert.
Nachfolgend eine Liste der aktuellsten Broschüren, welche über die vergangenen Monate neu veröffentlicht oder aktualisiert worden sind:
Titel | Bezugsquelle |
Neubauten mit tiefem Energiebedarf. Ratgeber für Bau und Kauf von Liegenschaften | 805.097.D |
Mehrfamilienhäuser energetisch richtig erneuern. Empfehlungen zur strategischen Gebäudeerneuerung | 805.108.D |
Gebäude erneuern - Energieverbrauch halbieren. Wie mit gezielten Massnahmen der Energieverbrauch im EFH halbiert wird. | 805.098.D |
Leistungsgarantie Haustechnik. Gesamtausgabe | 805.250.D |
Solarstrom Eigenverbrauch. Neue Möglichkeiten für Mehrfamilienhäuser und Areale | 805.527.D |
Solarstrom Eigenverbrauch. Neue Möglichkeiten für Unternehmen | 805.528.D | Handbuch: Solarstrom-Eigenverbrauch optimieren. | 805.529.D |
Betriebskosten von Photovoltaikanlagen. Solarstromanlagen effizient betreiben | 805.523.D | Stationäre Batteriespeicher in Gebäuden. | 805.091.D |
»» Link zur Webseite von EnergieSchweiz
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei EnergieSchweiz, Infoline 0848 444 444.
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Deponieplanung im Appenzellerland
Im Rahmen der immer noch regen Bautätigkeit fallen viel sauberer Aushub und Inertstoffe an, die – wenn sie nicht verwertet werden können – auf einer Deponie abgelagert werden müssen. Allerdings herrscht in der Region seit längerem ein Mangel an geeignetem und verfügbaren Deponieraum. Dadurch müssen vermehrt längere Transportwege in Kauf genommen werden.
Aufgrund diese Ausgangslage und der revidierten Abfallverordnung hat das Amt für Umwelt eine neue Deponieplanung durchgeführt mit dem Ziel, genügend Deponieraum für die nächsten 20 Jahre auszuweisen (vgl. AFU-Newsletter vom Dezember 2017). Zwischenzeitlich konnten im Kanton 48 Standorte eruiert werden, die sich für die Errichtung einer Deponie grundsätzlich eignen.
Das Amt für Umwelt führt drei Informationsveranstaltungen (am 20. Juni 2019, 24. Juni 2019 und am 4. Juli 2019) für die Grundeigentümer und die Gemeindevertreter durch. Dabei werden die Deponieplanung mit dem vorgesehenen Deponiekonzept, die umwelt- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Kriterien, welche zur Ausscheidung der Standorte führten, vorgestellt. Ausserdem wird ein Bauunternehmer über seine Erfahrungen im Deponiebetrieb berichten. Im Anschluss werden Fragen diskutiert. Das bereinigte Deponiekonzept muss vom Regierungsrat genehmigt und geeignete Standorte im kantonalen Richtplan vermerkt werden.
Die Detailinformationen zu den Veranstaltungen wurden den Grundeigentümern und Gemeinden zugestellt. Wir freuen uns, möglichst viele Grundeigentümer und Vertreter der Gemeinden an den Veranstaltungen begrüssen zu dürfen.
Kontaktperson: Monika Van den Broek, Tel. +41 71 353 65 32, monika.vandenbroek.ch
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Impressum
Departement Bau und Volkswirtschaft Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9100 Herisau
Telefon +41 71 353 65 35 afu@ar.ch; www.ar.ch/afu
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