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Newsletter Amt für Umwelt 2 - 2020, Juni 2020 (Volltext)

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Der Bundesrat hat im 2019 die Totalrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV) verabschiedet. Neu geregelt werden darin der Geltungsbereich der Verordnung, Ausnahmen der Plangenehmigungspflicht für Instandhaltungsarbeiten, der Prozess für die Erteilung der Betriebsbewilligung sowie die Oberaufsicht. In Ausführung des Bundesgesetzes über Rohrleitungsanlagen hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden am 24. März 2020 die kantonale Rohrleitungsverordnung (kRLV) erlassen. Lesen Sie mehr über die mit der neuen kRLV verbundenen wesentlichen Änderungen und Neuerungen sowie zu weiteren Themen aus den Bereichen Luft, Energie und Gewässerschutz in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

1 Amt für Umwelt neu für Gasleitungen zuständig

Seit dem 1. April 2020 ist das Amt für Umwelt bei Gasleitungen für Bau- und Betriebsbewilligungen gemäss Eidgenössischer Rohrleitungs-gesetzgebung zuständig.

Der Bau von Gasleitungen inklusive Hausanschlüsse benötigt eine Baubewilligung und eine Betriebsbewilligung. Der Regierungsrat hat mit der kantonalen Rohrleitungsverordnung diesen Vollzug dem Amt für Umwelt zugewiesen. Die Gemeinden wurden mit E-Mail am 3. April 2020 durch das Departement Bau und Volkswirtschaft informiert. 

Für Fragen zum Vollzug der Rohrleitungsgesetzgebung steht Ihnen Peter Federer gerne zur Verfügung.

Links:
»» Kantonale Rohrleitungsverordnung (kRLV; bGS 765.1)
»» Information des DBV zur neuen kantonalen Rohrleitungsverordnung vom 3. April 2020

Kontaktperson: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch

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2 OSTLUFT Jahresbericht 2019

Zuviel Ammoniak auch in Naturschutzgebieten


Ein Fokus des OSTLUFT-Jahresberichtes 2019 liegt auf der Ammoniakbelastung und dem Stickstoffeintrag in Naturschutzgebieten. Diese sind auch im Appenzellerland viel zu hoch. 

Der aktuelle Jahresbericht 2019 von OSTLUFT zeigt, dass die Ammoniak-Konzentration und damit verbunden die Stickstoffdüngung aus der Luft immer noch viel zu hoch sind. In der Ostschweiz liegt die Mehrheit der Messwerte in Mooren, Wäldern und Trockenwiesen über dem kritischen Eintrag (Critical Load) für den düngewirksamen Stickstoff aus der Luft. So wurde zum Beispiel im Moor Bannriet bei Altstätten und in Gontenbad der Critical Load für Flachmoore deutlich überschritten. Auch im Sägehüsli in Stein AR wurde ein übermässiger Stickstoffeintrag in einem empfindlichen Ökosystem gemessen. 

Ammoniak wirkt als stickstoffhaltiger Dünger. Es gilt als ein Haupttreiber des Biodiversitätsverlusts in der Schweiz. Die Düngung aus der Luft schadet vielen seltenen Pflanzen, wie etwa den Orchideen, wodurch die Vielfalt der Arten abnimmt. Am verletzlichsten sind die Pflanzen der Hochmoore. Sie beziehen ihre Nährstoffe nicht aus dem Boden, sondern vor allem aus dem Regenwasser und aus der Luft. Auch Wälder leiden unter zu viel Stickstoffdüngung aus der Luft. Sie werden anfällig auf Windwurf und Trockenheit. Zudem breiten sich Brombeerteppiche aus, was die Verjüngung des Waldes behindert

Detailinformationen zur Ammoniakbelastung sowie zur allgemeinen Entwicklung der Luftbelastung erfahren Sie im OSTLUFT Jahresbericht 2019.

Links:
»» OSTLUFT Jahresbericht 2019 (Miniwebseite)
»» OSTLUFT Webseite mit aktuellen Messwerten
»» Medienmitteilung von OSTLUFT: Zuviel Ammoniak in Naturschutzgebieten

Kontaktperson: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch

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4 Gestaltungsgrundsätze bei Solaranlagen - Weiterentwicklung des Leitfadens

Im letzten Herbst publizierte das Departement Bau und Volkswirtschaft den Ausserrhoder Leitfaden «Gestaltungsgrundsätze bei Solaranlagen». Vor dem Hintergrund der Ziele des Regierungsprogramms und einzelner Rückmeldungen wurde beschlossen, den Leitfaden mit einer thematischen Ausweitung zu überarbeiten.

An ersten Besprechungen wurden vorab die Bedürfnisse der Gemeinden und der kantonalen Fachstellen geklärt und das weitere Vorgehen festgelegt. Für die kommenden Arbeiten werden externe Vertreter der Solarbranche und Liegenschaftsbesitzer beigezogen. Vom bestehenden Leitfaden wurde zwischenzeitlich eine bereinigte Version online gestellt. 

Der Leitfaden findet erfreulicherweise bereits bei vielen Gemeinden rege Anwendung. Allerdings zeigen Rückmeldungen, dass Unklarheiten hinsichtlich einzelner Begriffe bestehen. Der Anspruch an den Leitfaden ist, auf den ersten Blick klar darzulegen, welche zwingenden Gestaltungsgrundsätze für die Befreiung von der Bewilligungspflicht einzuhalten sind und welche darüber hinausgehen. Letztere können fallbezogen auch bei bewilligungspflichtigen Solaranlagen von der zuständigen Behörde gefordert werden. Diese Unterscheidung hatte in wenigen Fällen zu Missverständnissen geführt. Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat umgehend darauf reagiert und Korrekturen umgesetzt. So wurde im Flussdiagramm auf Seite 7 "Anlage auf bestehendem Dach geplant?" das Wort "bestehend" gelöscht: Eine Anlage auf einem Neubaudach oder einem bestehenden Dach ist grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu beurteilen, auch wenn die Anlage zusammen mit dem Baugesuch für das Dach resp. das Gebäude eingereicht wird. Wo der kantonale und nationale Schutzstatus erwähnt sind, wird neu auch die "kommunale Ortsbildschutzzone" sowie das "kommunale Kultur- oder Naturdenkmal" aufgeführt.
 
Hatte man sich beim Leitfaden auf bewilligungsfreie Anlagen fokussiert, wird aktuell untersucht, wie der Leitfaden auf bewilligungspflichtige Solaranlagen ausgedehnt werden kann. Auch Vereinfachungen hinsichtlich der Auflagen sollen geprüft werden. An ersten Besprechungen mit Vertretern von Gemeinden und involvierten kantonalen Fachstellen wurden die gegenseitigen Erwartungen geklärt und die Schwerpunkte festgelegt. Für die konkrete Weiterentwicklung des Leitfadens in Arbeitsgruppen wird das federführende Amt für Umwelt auch Vertreter der Solarbranche und der Liegenschaftsbesitzer einladen. Feststeht bereits, dass das Verfahren von der Planung bis zur Installation einer Solaranlage dargestellt und um eine Checkliste ergänzt werden soll. Mit separaten Dokumenten für bewilligungspflichtige respektive bewilligungsbefreite (aber stets meldepflichtige!) Anlagen soll eine klare Trennung geschaffen werden. In jedem Fall gilt das Kredo: So kurz wie möglich; so ausführlich wie nötig.

»» Link zum Leitfaden Gestaltungsgrundsätze bei Solaranlagen, 2. Auflage April 2020

Kontaktperson: Michael Kellenberger, Tel. +41 71 353 65 27, michael.kellenberger@ar.ch

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5 Kennzahlen Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung

Nach 2011 wird das Amt für Umwelt dieses Jahr wiederum Kosten und Leistungen der Abwasserentsorgung für den gesamtschweizerischen Vergleich bei den Gemeinden erheben. Im 2020 werden zudem weitere Kennzahlen zur Entwässerung und ARA-Betrieb gemäss neuem Geoinformationsgesetz erfasst.

Die Abwasserentsorgung ist eine wichtige Aufgabe, die zumeist von den Gemeinden wahrgenommen wird. Infrastrukturerhaltung und Betrieb der Anlagen sind mit hohen Kosten verbunden. Die aktuelle Kennzahlenerhebung soll die Grundlage sein für einen flächendeckenden, gesamtschweizerischen Übersichtsbericht zu Kosten und Leistungen der Siedlungsentwässerung. Die Kennzahlen sollen – in anonymisierter Form – Kosten-/Nutzenvergleiche erlauben, z.B. im Hinblick auf Anschlussprojekte oder Fusionsvorhaben von Abwasserverbänden.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Verband Schweizerischer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) haben nach 2011 wiederum eine Kennzahlenerhebung in Auftrag gegeben (vgl. Kosten und Leistungen der Abwasserentsorgung, VSA und KI, 2011). Die Datenerhebung bei den Gemeinden erfolgt durch die kantonalen Gewässerschutzfachstellen.

Für die Ausserrhoder Gemeinden wird das Amt für Umwelt die Kennwerte zu Kanalnetz und Kläranlagen (Leistungen) aus der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) und den Jahresbericht der ARA, so weit vorhanden, zusammentragen. Bei den finanziellen Kennzahlen (Kosten) sind wir auf die Mitwirkung der Gemeinden angewiesen.

Erhebung der Finanzkennzahlen bei den Gemeinden ab Juli 2020

Die zu erhebenden Finanzdaten (Stichjahr 2019) der Gemeinden resp. ARA-Betriebe umfassen 

  • Personal-, Sach- und Zinskosten nach laufender Rechnung (Erfolgsrechnung), 
  • Brutto-Investitionen nach Investitionsrechnung, 
  • Wiederbeschaffungswerte, sowie den
  • Gebührenertrag

jeweils für ARA resp. Entwässerungsanlagen.

Das Amt für Umwelt wird die Gemeindekanzleien und ARA-Betreiber im Juli 2020 anschreiben und über das weitere Vorgehen im Detail informieren.

Links:
»» VSA Publikation Kosten und Leistungen der Abwasserentsorgung
»» VSA Publikation Definition und Standardisierung von Kennzahlen für die Abwasserentsorgung (2016)

Kontaktperson: Valentin Lanz, Tel. +41 71 353 65 39, valentin.lanz@ar.ch

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6 Sinkender Stromverbrauch bei steigender Stromproduktion

Die 2019er Stromstatistik bestätigt bestehende Trends und zeigt neue Entwicklungen: Während der Ausserrhoder Stromverbrauch leicht sinkt, nimmt die 'eigene' Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen weiter zu.

Der Ausserrhoder Stromkonsum ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken – um gut 4 GWh bzw. 1 % auf 319 GWh. Diese erfreuliche Entwicklung lässt den Schluss zu, dass die zunehmende Elektrifizierung der Haushalte (Wärmepumpenheizungen, Geräte, E-Mobilität) durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden konnte. Ausserdem kommt langsam der «Eigenverbrauchseffekt» zum Tragen: Jene Solarstrommenge, welche direkt vom eigenen Dach oder von der eigenen Fassade (oder indirekt via Batteriespeicher) im eigenen Haushalt oder Betrieb genutzt wird, kann nicht in dieser Statistik erfasst werden. In der kantonalen Stromstatistik werden lediglich jene Strommengen erfasst, die ins Stromnetz eingespiesen (Einspeisung von überschüssigem Solarstrom) oder vom Stromnetz bezogen werden (Stromkonsum bei Unterversorgung).

Rund 9 % bzw. 28 GWh des konsumierten Stroms stammten 2019 aus eigenen, erneuerbaren Energiequellen. Die erneuerbare Stromproduktion nahm gegenüber dem Vorjahr um gut 2 GWh bzw. 8 % zu. Dies ist hauptsächlich der Wasserkraft zu verdanken, welche nach dem sehr trockenen Sommer 2018 wieder von einem niederschlagsreicheren Jahr profitierte. Bei der eingespiesenen Solarstrommenge war ein Rückgang von knapp 4 % zu verzeichnen. Dies scheint – insbesondere mit dem Wissen um den fortschreitenden Zubau an Photovoltaikanlagen – eine erstaunliche Entwicklung. Ein Blick auf die Sonnenscheindauer lässt jedoch bereits einen Grossteil des Rückgangs erklären: An der Messstation in St. Gallen wurden 2019 deutlich weniger Sonnenstunden gemessen als 2018 (- 77 Std. bzw. - 4 %). Zudem trägt analog zum Stromkonsum sicherlich auch die Optimierung des Eigenverbrauchs einen Teil an die sinkende Einspeisemenge an Solarstrom bei. Das zeigen auch die Zahlen des kantonalen Energie-Förderprogramms: 2019 konnten mehr als 50 Photovoltaikanlagenbesitzer mit einem finanziellen Beitrag für Batteriespeicher unterstützt werden. Mit der Installation von Photovoltaikanlagen und/oder Batteriespeichern leisten immer mehr Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder einen wichtigen Beitrag an eine einheimische und erneuerbare Stromversorgung.

»» Link Kantonale Webseite Rubrik Energie- und Stromverbrauch

Kontaktperson: Manuela Fuchs, Tel. +41 71 353 65 37, manuela.fuchs@ar.ch

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7 Bundesrat will den Schutz der Bevölkerung vor Radon weiter verbessern

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 den Aktionsplan Radon 2021–2030 genehmigt. Dieser Aktionsplan soll einen nachhaltigen, optimalen Schutz der Bevölkerung vor Radon sicherstellen. Das radioaktive, natürliche Gas ist krebserregend und kann sich im Innern von Gebäuden ansammeln.

Der Aktionsplan Radon 2021–2030 soll die Radonsituation in Gebäuden nachhaltig verbessern. Dazu sollen Neubauten mit einem entsprechenden Schutz versehen und bei Altbauten Synergien mit anderen Renovationsarbeiten, insbesondere zur Energieeinsparung, genutzt werden. Gleichzeitig sollen die Baufachleute ihre Kompetenzen im Bereich des Radonschutzes festigen. Darüber hinaus soll der Aktionsplan die Bevölkerung vermehrt für das Gesundheitsrisiko sensibilisieren und die Arbeitnehmenden vor Berufskrankheiten schützen.

Nachdem der Referenzwert für Radon Anfang 2018 auf 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) gesenkt worden ist, sind in der Schweiz rund 10 % der Gebäude von Radonkonzentrationen betroffen, die für die Menschen, die sich darin aufhalten, gesundheitlich bedenklich sind. Daher sollten Radonschutzmassnahmen in den verschiedenen Regionen der Schweiz koordiniert umgesetzt werden, und zwar in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren, insbesondere mit den Kantonen und der Suva. Der Bundesrat stellt für die Umsetzung des Radonaktionsplans 2021–2030 eine Gesamtsumme von 3,5 Millionen Franken bereit.

Jedes Jahr sind in der Schweiz 200 bis 300 Todesfälle durch Lungenkrebs auf Radon zurückzuführen. Dieses im Boden natürlich vorkommende radioaktive Gas kann durch undichte Gebäudehüllen dringen und sich in der Raumluft ansammeln. Der Aktionsplan Radon 2021–2030 knüpft nahtlos an den Aktionsplan 2012–2020 an.

Auswirkungen auf die Gemeinden: Berücksichtigung im Baubewilligungsverfahren

Den Gemeinden kommt bei der Umsetzung des Aktionsplans insbesondere die Aufgabe zu, den Radonschutz ins Baubewilligungsverfahren zu integrieren. Das Amt für Umwelt hat dazu verschiedentlich informiert (vgl. u.a. AFU-Newsletter vom Januar 2018 und Februar 2020) und die Ausserrhoder Gemeinden mit Schreiben von Ende März 2020 im Detail instruiert. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist dabei das Augenmerk auf Neu-/Umbauten von Naturkellern und erdberührenden Räumen mit Personenaufenthalt zu richten.

Links:
»» Kantonale Webseite Rubrik Radon
»» Informationsblatt Radonschutz im Baubewilligungsverfahren bei Neu- und Umbauten

Kontaktperson: René Glogger, Tel. +41 71 353 65 68, rene.glogger@ar.ch

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8 Neue BAFU-Studie: Kunststoffe in der Umwelt

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat eine neue Grundlagenstudie zu Kunststoffen in der Umwelt herausgegeben. Der Bericht ist auf der Webseite des BAFU verfügbar und zeigt die Quellen von Kunststoffverschmutzungen und deren Problematik in der Umwelt auf. Gleichzeitig wurden 10 Faktenblätter zu verschiedenen Problembereichen für die Öffentlichkeit erstellt. 

Jährlich werden in der Schweiz rund 780‘000 Tonnen Kunststoff entsorgt, d.h. einerseits thermisch verwertet (in Kehrichtheizkraft- oder Zementwerken) oder rezykliert. Im gleichen Zeitraum gelangen 14‘000 Tonnen Kunststoff in die Umwelt, in erster Linie in Böden und Gewässer. Kunststoffe sind kaum abbaubar und reichern sich somit in der Umwelt an. Durch Zersetzung entstehen kleinere Kunststoffteile, sogenannter Makroplastik (Partikel grösser 5 mm) und Mikroplastik (Partikel kleiner 5 mm). Die langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt sind noch wenig erforscht. 

Mehr als die Hälfte der Kunststoffabfälle in der Umwelt stammt von Reifenabrieb (sog. Mikrogummi), der Rest wurde vorwiegend von Littering und unsachgemäss entsorgten Kunststofffolien aus der Landwirtschaft und von der Baubranche verursacht (überwiegend Makroplastik). Der mengenmässig weitaus grösste Teil des Plastiks belastet die Böden.

Hauptquellen von Mikroplastik in Gewässern sind Reifenabrieb (via Strassenabwasser), Bestandteile von Kosmetika und synthetischen Textilfasern. In Abwasserreinigungsanlagen kann Mikroplastik weitestgehend abgeschieden werden.

Das Parlament hat bereits mehrere Vorstösse gegen die Kunststoffproblematik angenommen. Das BAFU wird aufgrund der vorliegenden Studie Vorschläge zur Verminderung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt ausarbeiten. Einerseits soll das Recycling von Kunststoffen gefördert, die Wiederverwertbarkeit von Kunststoffen durch die Hersteller verbessert sowie andererseits die Abfallvermeidung gestärkt werden.

»» Link zur BAFU Themenseite
»» Link zur BAFU Studie Plastik in der Schweizer Umwelt 

Kontaktperson: Monika van den Broek, Tel. +41 71 353 65 32, monika.vandenbroek@ar.ch

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9 Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung 2020-2021

Unter dem aktuellen Motto «Nachhaltiger Lebensstil – gut für Klima und Biodiversität» werden Projektideen gefördert, welche zum Klimaschutz beitragen oder die Situation der einheimischen Flora und Fauna verbessern. Mit der Ausschreibung 2020 werden sowohl öffentliche als auch private Vorhaben finanziell unterstützt. Von einer Förderung können zudem auch Projekte profitieren, welche die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in der Bevölkerung bekannt machen.

Bereits zum sechsten Mal kann das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) finanzielle Mittel für Projekte sprechen, welche im Zeichen der Nachhaltigen Entwicklung stehen. Während jeweils zwei Jahren wurde der Fokus bei den letzten Förderprogrammen auf den nachhaltigen Konsum und anschliessend die Chancengleichheit gesetzt. Für die kommenden zwei Jahre stehen mit den genannten Themenschwerpunkten Klima und Biodiversität zwei Umweltthemen im Vordergrund. Sämtliche 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 haben gemeinsam, dass alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen genügend berücksichtigt werden müssen. Bei den Massnahmen, mit denen die Zielerreichung angestrebt wird, dürfen somit weder ökologische, soziale noch wirtschaftliche Aspekte zu kurz kommen. Daher gilt auch für die Projektideen, dass sie sich nicht auf einen bestimmten Sektor beschränken dürfen. Zudem ist es wichtig, dass die Umsetzung partizipativ erfolgt; daher mit Einbezug gesellschaftlicher Akteure.

Werden  alle Förderkriterien erfüllt, können Unterstützungsbeiträge in Aussicht gestellt werden:

  • Max. 50 % der budgetierten Kosten
  • und max. 20‘000 Franken

Projekte sind bis am 30. September 2020 einzureichen. Mit der Umsetzung des Projekts muss spätestens Anfang 2021 begonnen werden.

»» Link zur ARE Webseite Förderprogramm 2020-2021: Nachhaltiger Lebensstil – gut für Klima und Biodiversität

Kontakt: Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tina Leiser Projektleiterin, Tel. +41 58 462 27 60,
foerderprogramm@are.admin.ch

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Impressum

Departement Bau und Volkswirtschaft
Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17A
9100 Herisau

Telefon +41 71 353 65 35
afu@ar.ch; www.ar.ch/afu

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