Haben Sie Probleme mit der Darstellung dieser E-Mail, verwenden Sie bitte folgenden Link.

Newsletter Amt für Umwelt
März 2023 (Vollversion)

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Mit einem Entsorgungskonzept muss die Bauherrschaft dokumentieren, welche Arten, Qualitäten und Mengen von Bauabfällen zu erwarten sind. Falls eine Baute oder Anlage vor 1990 erstellt wurde, ist hierfür eine Schadstoffabklärung der Gebäudesubstanz erforderlich. Lesen Sie mehr zu den wichtigsten Anpassungen und zu weiteren Themen aus den Bereichen Luft, Energie und Gewässerschutz.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Entsorgungskonzept für Bauprojekte: Schadstoffabklärung

Die eidgenössische Abfallverordnung verlangt bereits seit dem 1. Januar 2016 bei Rückbauten ein Entsorgungs­konzept mit einer Schadstoffabklärung bei Bauten, die vor 1990 erstellt wurden. Das Amt für Umwelt hat die Anforderungen an den Umgang mit schadstoffhaltigen Bauteilen im neuen Baugesuchsformular (Zusatzformular B80: Entsorgungskonzept) genauer festgelegt. 

Bei Bauvorhaben mit einer kleineren Menge an Rückbaustoffen (< 200 m3) kann die Angabe zu den Schadstoffen durch den Planer oder Architekten gemacht werden (sog. "Selbstdeklaration"), bei grösseren Mengen hat dies durch eine ausgewiesene Fachperson zu erfolgen. Für die zuverlässigere Erfassung der potentiell schadstoffhaltigen Bauteile und verbesserten Umsetzung des Entsorgungskonzeptes in der Praxis hat das Amt für Umwelt das Baugesuchsformular B80 per Anfang 2023 präzisiert:

So sind die häufigsten Schadstoffe (wie z.B. unterschiedliche Formen von Asbest) und die typischerweise belasteten Bauteile detailliert auf dem Formular aufgeführt. Ohne Gegenbeweis muss der Rückbau solcher Bauteile, die vor 1990 verbaut wurden, gemäss speziellen Vorschriften erfolgen (und je nach Schadstoff durch einen von der SUVA-anerkannten Sanierer oder einen instruierten Handwerker). Als Gegenbeweis, dass die alten Bauteile schadstofffrei sind, kann eine Schadstoffabklärung durch ein spezialisiertes Fachbüro dienen; der Schadstoffbericht muss den Baugesuchsunterlagen beigelegt werden.

Die Bauamtsmitarbeitenden wurden in einem Seminar des Amtes für Umwelt im Herbst 2022 zu dieser Problematik geschult, das entsprechende Seminar für Planende und Bauunternehmen findet am Donnerstag, 16. März 2023 in Rehetobel statt. Es hat noch freie Plätze!

Ziel der Anpassungen ist es, die Gesundheit der Handwerker, aber auch die Umwelt besser zu schützen. Zudem: Werden Schadstoffe konsequent aus den Bauabfällen ausgeschleust, können auch mehr Architekten und Bauträgerschaften davon überzeugt werden, dass Recyclingbaustoffe eine gute Alternative zu Primärbaustoffen darstellen können.

Links:
»» Zusatzformular B80 (Entsorgungskonzept)
»» Informationen Bauabfälle (Website)
»» Website Polludoc

Kontakt: Monika van den Broek, Tel. +71 41 353 65 32,  E-Mail

zurück zur Übersicht

Private Kontrolle auch bei Holzheizkesseln bis 70 kW möglich

Anlagenverantwortliche von Holzheizkesseln bis 70 kW erhalten die Wahl - wie seit längerem bei Öl- und Gasfeuerungen unter 350 kW - die periodischen Emissionsmessungen* durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine zugelassene private Messperson durchführen zu lassen.

Die Bedingungen für Hausbesitzerinnen und -besitzer hinsichtlich der periodischen CO-Emissionsmessung bei den zentralen Feuerungen sollen unabhängig vom Brennstoff möglichst identisch sein. Für Öl- und Gasfeuerungen besteht gemäss der Umwelt- und Gewässerschutzverordnung bereits seit Jahren die Möglichkeit, die periodischen Emissionsmessungen durch eine private Fachperson nach eigener Wahl durchführen zu lassen. Diese Regelung gilt neu auch für Holzheizkessel in der Zuständigkeit der Gemeinden.

Die Änderung trat auf den 1. Februar 2023 in Kraft. Für die Zulassung zur privaten Kontrolle muss die Feuerung durch die Anlagenverantwortlichen vor der Heizperiode bei der Anlaufstelle der Gemeinde bis zum 31. Oktober mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden.

Das Amt für Umwelt wird potentielle Servicefirmen für Holzfeuerungen über die Regelung informieren, damit diese Gelegenheit haben, Fachpersonen mit der entsprechenden Ausbildung beim Amt für Umwelt zu melden. Entsprechend besteht jetzt noch keine Liste mit den zugelassenen Messpersonen für die private Kontrolle von Holzheizkesseln. Die notwendigen Formulare auf der Website des Amtes für Umwelt werden fortlaufend angepasst.

Bei den Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW bevorzugten die Anlagenverantwortlichen überwiegend die bewährten amtlichen Feuerungskontrolleure für die periodischen Emissionsmessungen. Dies ist auch bei den messpflichtigen Holzheizkesseln bis 70 kW zu erwarten.

* Periodische Messungen von Kohlenmonoxid (CO) bei Holzheizkesseln bis 70 kW sind seit Juni 2018 in der Luftreinhalte-Verordnung vorgeschrieben.

Links:
»» Umwelt- und Gewässerschutzverordnung, UGsV, Stand 1. Februar 2023
»» Beschluss des Regierungsrates vom 27. Januar 2023 (Amtsblatt)

Kontakt: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, E-Mail

zurück zur Übersicht

Appenzell Ausserrhoden fördert die E-Mobilität

Appenzell Ausserrhoden fördert seit dem 1. Januar 2023 die Erschliessung von Basis-Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität. Zusätzlich wurde die Photovoltaikförderung aufgrund der neuen Eigenstromerzeugungspflicht bei Neubauten angepasst.

Ohne Ladestationen kein Umstieg
Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge leistet einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und kann überdies den Ausbau von PV-Anlagen vorantreiben. Jedoch fehlt insbesondere in Einstellhallen von Mehrparteiengebäuden oft die Motivation der Liegenschaftsbesitzenden, in eine Basis-Ladeinfrastruktur zu investieren. Ohne Basisinfrastruktur können aber keine Ladestationen installiert werden, was wiederum Mietparteien oder Stockwerkeigentümerschaften davon abhält, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen.

Seit 1. Januar 2023 gibt es daher vom Kanton eine finanzielle Unterstützung für den Bau von Basis-Ladeinfrastrukturen in bestehenden nicht-öffentlichen Einstellhallen von Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Bedingung ist unter anderem, dass der Strom ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen stammen muss. Zudem müssen mindestens drei Parkplätze mit Elektrizität erschlossen werden, damit von den 400 Franken Fördergeldern pro Platz profitiert werden kann.

Fördergelder beantragen können private Liegenschaftsbesitzende und Gemeinden. Dafür ist zwingend vor Installationsbeginn ein Gesuch beim kantonalen Amt für Umwelt einzureichen. Beitragsgesuche können unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar erfasst werden.

Anpassung bei kantonaler Photovoltaikförderung
Seit Anfang 2022 wird die Einmalvergütung des Bundes für neue PV-Anlagen durch kantonale Mittel verdoppelt. Mit der Inkraftsetzung des teilrevidierten Energiegesetzes gilt seit dem 1. Januar 2023 eine Eigenstromerzeugungspflicht für Neubauten. Um den 'Mitnahmeeffekt' zu vermeiden, wird seit Anfang Jahr die gesetzlich geforderte Anlagegrösse nicht mehr zusätzlich durch den Kanton finanziell unterstützt. Bei Neubauten fördert der Kanton die installierte Leistung, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht.

Auch das Energiegesetz des Bundes wurde Anfang 2023 angepasst: Bei grossen PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch (ab 150 kWp) kann mittels Auktionen mit einer Vergütung von bis zu 60 % der Investitionskosten gerechnet werden. Damit grosse PV-Anlagen im Kanton, die den Zuschlag erhalten, nicht übermässig gefördert werden, sind solche Anlagen künftig von der kantonalen Förderung ausgeschlossen.

Link:
»» Kantonale Förderung (Detaillierte Informationen zu Förderbereiche und Förderbedingungen)

Kontakt: Stéphanie Bernhardsgrütter, Tel. +41 71 353 65 25, E-Mail

zurück zur Übersicht

Schadenfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Statistik 2022

Der Pikettdienst des Amtes für Umwelt bietet den Einsatzkräften von Kantonspolizei, Feuerwehr und Gemeinden bei akuten Gewässer- oder Bodenverschmutzungen im ganzen Kanton rund um die Uhr fachliche Unterstützung, telefonisch oder vor Ort. Im Jahr 2022 wurden dem Amt für Umwelt 23 Schadenfälle gemeldet. Seit 2015 wird an Wochenenden und Feiertagen mit dem Pikettdienst des Amtes für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen zusammengearbeitet.

Schadenfälle 2022
In Appenzell Ausserrhoden wurden im Vergleich zum Vorjahr 8 Schadenfälle und Umweltvergehen weniger gemeldet. Von den 23 gemeldeten Schadenfällen kam es in 14 Fällen zu einer Gewässerverschmutzung (im Vorjahr 15). Bei 19 der gemeldeten Fälle war ein Eingreifen des Pikettdienstes des Amtes für Umwelt erforderlich.

Insbesondere Übertretungen und Vergehen im Bereich der Abfallentsorgung nehmen seit 2020 deutlich ab, hingegen wurden im Jahr 2022 einige Fälle von Gewässertrübungen unbekannter Ursache gemeldet.

Link
»» Schadendienststatistik 2022 

Fischsterben
Während des Kalenderjahres 2022 wurde ein Fischsterben gemeldet. Es lagen keine Hinweise auf eine Gewässerverschmutzung vor. Mutmasslich sind die erst in der Vorwoche durch die Pächter des Pachtreviers ausgesetzten Fische durch den mit der Umstellung auf das natürliche Gewässer verbundenen Stress verendet.

Gegenseitige Unterstützung der Pikettdienste AR und SG
An Wochenenden und Feiertagen wird mit dem Pikettdienst vom Amt für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen zusammengearbeitet.  Dem Pikettteam AR wurden total 13 Schadenfälle an Wochenenden und Feiertagen auf St. Galler Boden gemeldet. In 10 Fällen war Unterstützung durch das Pikettteam AR vor Ort erforderlich. Der Pikettdienst SG hatte im Gegenzug für AR 2 Meldungen und einen Einsatz vor Ort.

Schnelle Meldung
Um Ursachen von Gewässerverschmutzungen und Fischsterben aufzuklären, sind rasche Meldungen via Kantonspolizei (071 343 66 66) erforderlich. Länger zurückliegende Meldungen bleiben oft ungeklärt, weil das Schadenbild die Ursache nicht mehr eindeutig ermitteln lässt. Bei verspäteten Meldungen können die notwendigen Beweismittel für eine vollständige Aufklärung meist nicht oder nur teilweise erbracht werden.

Kontakt: Mathias Kürsteiner, Tel. +41 71 353 65 33, E-Mail

zurück zur Übersicht

Trinkwasserinstallationen optimieren

Die Wassererwärmung bietet ein grosses Potential zum Energiesparen. Insbesondere bei Bestandsbauten kann mit einfachen Massnahmen und regelmässigen Kontrollen viel erreicht werden.

Für Sanitärfachpersonen und für Hauswartinnen und Hauswarte gibt es nun eine handliche Checkliste mit wirksamen Massnahmen. Begleitend dazu wurde eine Sammlung mit Antworten auf die häufigsten Fragen von Nutzerinnen und Nutzern erstellt. Die Unterlagen wurden von EnergieSchweiz in Zusammenarbeit mit suissetec, dem Schweizerischen Fachverband der Hauswarte (SFH) und Fachleuten aus der Gebäudetechnikbranche und der Bildung erarbeitet:

zurück zur Übersicht

Nachhaltige Entwicklung: Innovatives Online-Tool zur Umsetzung der Agenda 2030

Die «Toolbox Agenda 2030» wurde entwickelt, um Gemeinden und Kantone bei der Auseinandersetzung mit der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Sie bietet die derzeit umfassendste Übersicht über die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 sowie Massnahmen und Steuerungsinstrumente im Bereich der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz.

Anhand einer Sammlung von zahlreichen Massnahmen und Beispielen zeigt die «Toolbox Agenda 2030» wie Gemeinden und Kantone die internationale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bereits umsetzen. Dazu liefert sie neben Hintergrundinformationen derzeit über 500 Umsetzungsbeispiele und innovative Steuerungsinstrumente zur Stärkung der Nachhaltigkeit. Die Steuerungsinstrumente bezeichnen die Art und Weise, wie sich die Ansätze bspw. in den Alltag des Polit- oder Wirtschaftswesens einbinden lassen (Aktionsplan, Partizipation, Weiterbildung etc.).

Auf der Website «Toolbox Agenda 2030 - Für Kantone und Gemeinden» steht ein Video zur Verfügung, welches in Kurzform über die Hintergründe, den Aufbau und die Möglichkeiten der Toolbox informiert. Über eine Filterfunktion lässt sich spezifisch in bestimmten Bereichen nach Massnahmen suchen; die Steuerungsinstrumente sind sehr übersichtlich strukturiert und einfach zugänglich. Es können auch eigene Lösungsansätze integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat die Toolbox zusammen mit Expertinnen und Experten aus Kantonen und Gemeinden, dem Netzwerk der kantonalen Nachhaltigkeitsfachstellen (NKNF), dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV) sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren entwickelt.

Lassen Sie sich inspirieren und tragen auch Sie zu einer nachhaltigeren Schweiz bei! Für Fragen zur Nutzung des Tools steht das ARE per E-Mail zur Verfügung.

zurück zur Übersicht

IBK-Kleinprojektefonds

Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die ein grenzüberschreitendes Vorhaben mit konkretem Mehrwert für die Region planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte und Interreg-Kleinprojekte bei der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung. Einreichefrist ist am 19. Mai 2023.

Weitere Auskünfte zu den Begegnungs- oder Interreg-Kleinprojekten erteilt Lydia Tollkühn, IBK-Geschäftsstelle Konstanz, Tel. +49 7531 92183 14, E-Mail.

In eigener Sache

Wir begrüssen:

Am 1. Februar 2023 hat Fabian Huber seine Tätigkeit in der Abteilung Luft und Boden aufgenommen. Er wird sich in den nächsten Monaten gestaffelt in die vielfältigen Fachaufgaben einarbeiten und per 1. Oktober die Leitung der Abteilung von Peter Federer übernehmen. Sie erreichen Fabian Huber unter der Telefonnummer +41 71 353 65 34 oder f.huber@ar.ch.

Herr Jérôme Messmer absolviert von Januar bis April ein Praktikum im Amt.