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Newsletter Veterinäramt 2/2023

Sehr geehrte Damen und Herren

In unserem Newsletter möchten wir Sie über Aktualitäten und Neuigkeiten rund um das Veterinäramt und dessen Tätigkeitsbereiche informieren.

Personelles

Am 1. August 2023 hat Luana Eckardt ihre Arbeit als Sachbearbeiterin beim Veterinäramt beider Appenzell aufgenommen. Sie unterstützt vorallem Martin Frommenwiler, welcher sein Pensum reduziert hat.

Vogelgrippe – Es ist wichtig, wachsam zu bleiben

Aktuell scheint die Lage betreffend Vogelgrippe ruhig zu sein. Aufgrund des erwarteten Vogelzuges von Wasservögeln zur Überwinterung in der Schweiz ist aber nach wie vor eine erhöhte Wachsamkeit geboten.

Vorbeugende Massnahmen bleiben in der ganzen Schweiz wichtig. Das Schreibt das BLV im aktuellsten Radar Bulletin (Oktober 2023). Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte verhindert werden. Die Anwendung von Biosicherheitsmassnahmen (stalleigene Schuhe und Kleider, Händehygiene) ist wichtig. Die Fütterung und Tränkung sollte in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Bereich stattfinden.

Das BLV hält Informationen zu Biosicherheitsmassnahmen auf seinen Internetseiten Vogelgrippe und Geflügelkrankheiten für Geflügelhalter bereit. Tierhaltende müssen verdächtige Symptome sofort einem Tierarzt oder einer Tierärztin melden.

Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke

Tiere sollten weder zu Weihnachten, noch bei einer anderen Gelegenheit verschenkt werden. Sie sind keine Ware, die einfach so umgetauscht werden kann. Ein Heimtier braucht viel Zeit und Arbeit und Geld. Deshalb sollte es nicht leichtfertig, sondern wohlüberlegt angeschafft werden. Hier finden Sie die Kampagne des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Dauernde Haltung von Schafen im Freien

Schafe sind sehr anpassungsfähige und genügsame Tiere und die Haltung im Freien kommt ihren natürlichen Bedürfnissen weitgehend entgegen. Trotzdem kann bei der dauernden Haltung im Freien ihre Anpassungsfähigkeit überfordert und somit ihre Gesundheit gefährdet werden.

Haus- und Nutztiere dürfen nicht über längere Zeit extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sein. Werden die Tiere unter solchen Bedingungen nicht eingestallt, so muss ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung stehen, der allen Tieren gleichzeitig Platz und Schutz vor Nässe und Wind bietet. Es muss ein ausreichend trockener Liegeplatz vorhanden sein. Im Winter wird bei dauernder Haltung von Schafen im Freien mindestens vom 1. Dezember bis zum 28. Februar ein Witterungsschutz verlangt.

Eine ausführliche Information finden Sie hier.

Öffnungszeiten der Kantonalen Verwaltung über die Festtage

Die Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden bleibt über die Festtage vom 23. Dezember 2023 bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Während dieser Zeit ist das Veterinäramt nicht erreichbar. In dringenden Tierschutzfällen wenden Sie sich bitte an die Kantonspolizei (AR: 071 343 66 66 / AI: 071 788 95 00).

Weitere nützliche Informationsquellen