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Blauzungenkrankheit

Sperrmassnahmen aufgehoben

In den vergangenen Wochen wurden in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden mehrere Fälle von Blauzungenkrankheit festgestellt. Die betroffenen Betriebe wurden für den Tierverkehr gesperrt.

Am 1. Dezember 2024 hat in der gesamten Schweiz die sogenannte vektorfreie Periode begonnen. Während dieser kann der Kantonstierarzt auf die Anordnung von Sperrmassnahmen und Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls ganz oder teilweise verzichten. Daher konnten alle Sperren per 1. Dezember 2024 aufgehoben werden.

Impfung / Schutzmassnahmen

Es ist davon auszugehen, dass das Blauzungenvirus auch nächstes Jahr kursieren wird. Die Impfung ist zurzeit die einzige wirksame Massnahme zum Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf. Eine Impfung der Tiere wird daher dringend empfohlen. Details sind der Empfehlung des Veterinärdienstes Schweiz zu entnehmen.

Tierhaltende sollten ihren Tierbestand so gut wie möglich vor Mücken schützen.
Möglichkeiten, die Tiere zu schützen, sind:

  • Aufstallen in der Dämmerung und über Nacht
  • Insektenschutznetze, gute Lüftung
  • Behandlung der Tiere mit Repellentien (erhältlich beim Bestandestierarzt)
  • Brutplätze der Mücken ausfindig machen und zerstören (Wasseransammlungen mit organischem Material wie Silosickerwasser, Mist oder Gülle)

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und zur Situation in der Schweiz finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55