Inhalt
Anwaltsprüfungskommission
Die Anwaltsprüfungskommission nimmt die Anwaltsprüfungen gemäss Art. 7 und 31 BGFA ab, führt die Prüfungsgespräche gemäss Art. 32 BGFA und stellt dem Obergericht nach deren Abschluss Antrag über das Bestehen von Prüfungen und den Nachweis von beruflichen Fähigkeiten.
Für Fragen rund um die Anwaltsprüfung wenden Sie sich bitte an Frau lic. iur. Barbara Schittli, Obergerichtskanzlei, 9043 Trogen, Tel. +41 71 343 63 77.
Wahl | Mitglieder |
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1998 | Markus Joos, lic. iur, Rechtsanwalt, Herisau (Präsident, 2014) |
1992 | Ernst Zingg, lic. iur., Obergerichtspräsident, Gais |
2003 | Barbara Schittli , lic. iur., Obergerichtsschreiberin, Speicher |
2016 | Bernhard Oberholzer, lic. iur., Rechtsanwalt, Gais |
2020 | vakant |
Ersatzmitglieder | |
2007 | Walter Kobler, lic. iur., Obergerichtsvizepräsident, Heiden (Ersatzmitglied) |
2017 | Marc Winiger, Dr. iur., Mitarbeiter Tax Compliance, Teufen (Ersatzmitglied) |
Zusätzliche Informationen
Obergericht (Zivil- und Strafrecht)
14.00 bis 17.00 Uhr
Obergericht (Verwaltungsrecht)
14.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.
Elektronischer Geschäftsverkehr
Hinweise zum elektronischer Geschäftsverkehr finden sie hier.