Inhalt
Verhandlungstermine Zivil- und Strafrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
des Obergerichts und seiner Kommissionen
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Die Beratungen sind nicht öffentlich.
Datum | Zeit | Abteilung Verfahrens-Nr. | Ort | Gegenstand/allf. Bemerkungen |
22.10.2024 | 09:00 | O1S 23 16 | R | M1 / Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit |
22.10.2024 | 10:30 | O1S 22 20 | R | B / Qualifizierte sowie mehrfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz |
22.10.2024 | 14:00 | O1S 22 17 | R | M3 / Sexuelle Nötigung |
22.10.2024 | 14:00 | O1S 22 1 | R | B / versuchte vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. |
22.10.2024 | 14:00 | O1S 22 3 | R | B / versuchte vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. |
D1S, D1Z, O1S, O1Z = 1. Abteilung (Zivilrecht, strafrechtliche Berufungen, Revisionen)
O2S, O2K = 2. Abteilung (strafrechtliche Beschwerden sowie Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht)
ERS = Einzelrichter in Strafsachen
ERZ = Einzelrichter in Zivilsachen
AAK = Anwaltsaufsichtskommission (keine mündlichen Verhandlungen )
AB = Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs (keine mündlichen Verhandlungen)
Ort:
A = Augenschein (Treffpunkt gemäss Vorladung)
F = Fünfeckpalast (2. OG, Sitzungszimmer), Landsgemeindeplatz, Trogen
R = Rathaus (3. OG, Obergerichtssaal), Landsgemeindeplatz 2, Trogen
T = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Theoriesaal), Landsgemeindeplatz 5, Trogen
Z = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Zellwegerstube), Landsgemeindeplatz 5, Trogen
Besuchergruppen:
Aus Platzgründen wird Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig bei der Obergerichtskanzlei anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Zusätzliche Informationen
Obergericht
Postfach
14.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.