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Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde. Er erlässt Gesetze und Verordnungen, beaufsichtigt die Regierung und die Verwaltung sowie die Geschäftsführung der Gerichte.

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden besteht aus 65 Mitgliedern. Eine Amtsdauer für die Mitglieder des Kantonsrates beträgt vier Jahre. Der Kantonsratspräsident oder die -präsidentin steht dem Rat jeweils für ein Amtsjahr vor. Die zwanzig Gemeinden bilden die Wahlkreise. Jede Gemeinde hat Anrecht auf mindestens einen Sitz im Parlament, die restlichen Sitze werden entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinden verteilt. Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte werden im Majorzsystem gewählt. Ausnahme bildet die Gemeinde Herisau, wo die Wahl im Proporzsystem erfolgt.

Der Kantonsrat tagt in der Regel sieben Mal pro Jahr im Kantonsratssaal im Regierungsgebäude in Herisau. Die Sitzungen finden jeweils montags statt und sind öffentlich.