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Finanzkontrolle
Die Finanzkontrolle ist ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss Kantonsverfassung Art. 96 Abs. 4 und prüft die gesetzmässige Führung des Finanzhaushalts. Sie ist nur Verfassung und Gesetz verpflichtet.
Sie überprüft Buchführung, Rechnungslegung sowie die Einhaltung gesetzlicher und finanzpolitischer Grundsätze (u. a. Haushaltsgleichgewicht, Schuldenbegrenzung, Sparsamkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit) bei Behörden, Gerichten, Verwaltung, selbständigen Anstalten und weiteren beauftragten Organisationen.
Zudem kann sie Revisionsmandate für öffentliche Institutionen übernehmen. Sie ist von der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde zugelassen und im Handelsregister eingetragen.
Um die Anforderungen an die Qualitätssicherung zu erfüllen, hat sich die Finanzkontrolle einem Qualitätszirkel mit mehreren kantonalen und städtischen Finanzkontrollen angeschlossen. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen wird regelmässig in einem Peer Review durch eine andere Finanzkontrolle überprüft.
Dem Kantonsrat erstattet sie jährlich Bericht.