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Kommissionen

Die Kommissionen (Art. 9 ff. KRG; Art. 6 ff. GO KR) sind Ausschüsse des Kantonsrates, die die Ratsgeschäfte vorberaten und andere Aufgaben im Auftrag des Kantonsratsrates erfüllen. Sie dienen der rationellen Gestaltung des Ratsbetriebes. Es wird zwischen ständigen Kommissionen und besonderen Kommissionen (vorbereitende parlamentarische Kommissionen) unterschieden.


Ständige Kommissionen

Der Kantonsrat wählt jeweils zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder sowie die Präsidentinnen oder Präsidenten der ständigen Kommissionen.

Die ständigen Kommissionen sind (Art. 6 Abs. 1 GO KR):

a) Geschäftsprüfungskommission (GPK)

b) Kommission Finanzen (KF)

c) Kommission Bildung und Kultur (KBK)

d) Kommission Gesundheit und Soziales (KGS)

e) Kommission Bau und Volkswirtschaft (KBV)

f) Kommission Inneres und Sicherheit (KIS)

Die Geschäftsprüfungskommission dient der Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Regierungsrates, der Verwaltung und der Gerichte und erstattet dem Kantonsrat jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten.

Die ständigen vorbereitenden Kommissionen dienen der Vorbereitung der zugewiesenen Geschäfte aus den entsprechenden Departementen und üben keine Aufgaben der Oberaufsicht aus.

Die Kommissionen geben sich Geschäftsreglemente und konstituieren sich – soweit nichts anderes bestimmt ist – selber. Der Parlamentsdienst führt das Aktuariat.


Besondere Kommissionen

Besondere Kommissionen (Art. 9 KRG; Art. 9 GO KR) – sogenannte vorbereitende parlamentarische Kommissionen – werden eingesetzt, um sachlich komplexe oder politisch gewichtige Geschäfte vorzubereiten. Die Kommission kann bereits vor der Verabschiedung des Geschäfts durch den Regierungsrat gewählt werden.

Mit der Erfüllung ihres Auftrags, d.h. nach der Schlussabstimmung über das Geschäft, gilt die Kommission als aufgelöst. Ein spezieller Beschluss des Kantonsrates ist nicht notwendig.

Zusätzliche Informationen

Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden

Obstmarkt 3
9102 Herisau