Inhalt

Willkommen beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden

Fünfeckpalast

Das Obergericht ist oberste gerichtliche Behörde im Kanton in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Die Zuständigkeit als Rechtsmittelinstanz ist in den Artikeln 24 bis 29 des Justizgesetzes (JG) geregelt.

Das Obergericht ist in vier Abteilungen gegliedert. Zugehörig sind zudem drei Kommissionen in den Bereichen Schuldbetreibung- und Konkurs sowie Anwaltswesen.

Kanzlei

Landsgemeindeplatz  / Fünfeckpalast, 9043 Trogen

  • betreffend Zivilrecht, Strafrecht  sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Kommissionen
  • betreffend Verwaltungsrecht

Präsidium

Landsgemeindeplatz  / Fünfeckpalast, 9043 Trogen

(Auskunft zu Verfahrensablauf; keine telefonische Rechtsberatung)


Formulare und Merkblätter

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP

Anwaltsregister / öffentliche Urkundspersonen

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP