Inhalt

Die Arbeitslosenversicherung AR (ALV AR) vollzieht auf kantonaler Ebene die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie die Bestimmungen über die öffentliche Arbeitsvermittlung aus dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.

Unter ihrem Dach arbeiten die Vollzugs- und Dienstleistungsstellen:

  • Kantonale Amtsstelle
    Bewilligung von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, Rechtsdienst Arbeitslosenversicherung

Die ALV AR untersteht in fachlicher Hinsicht dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO). Weitere allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung finden Sie auf den Bundesseiten arbeit.swiss und seco.admin.ch

Der Vollzug der Bestimmungen über die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih sowie die arbeitsmarktliche Beurteilung von Arbeitsbewilligungsanträgen obliegt dem Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Zusätzliche Informationen

Arbeitslosenversicherung AR

Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 63 60

Leiter