Inhalt

Die Arbeitslosenversicherung AR (ALV AR) vollzieht auf kantonaler Ebene die Bestimmung des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie die Bestimmungen über die öffentliche Arbeitsvermittlung aus dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.
Unter ihrem Dach arbeiten die Dienstleistungsstellen:
- Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Herisau
Integration von Arbeitslosen, Arbeitsvermittlung für Stellensuchende, Personalvermittlung für Arbeitgeber, Arbeitsmarktliche Massnahmen, Umsetzung Stellenmeldepflicht
- Kantonale Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden
Auszahlung von Arbeitslosenentschädigung, Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, Insolvenzentschädigung
- Kantonale Amtsstelle
Bewilligung von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, Rechtsdienst Arbeitslosenversicherung
Die ALV AR untersteht in fachlicher Hinsicht dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO). Weitere allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung finden Sie auf den Bundesseiten www.seco.admin.ch und www.arbeit.swiss.
Der Vollzug der Bestimmungen über die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih obliegt dem Amt für Wirtschaft und Arbeit.
Kurzarbeit - Parlamentsbeschlüsse vom 18. Dezember 2020
Besucher RAV und ALK
Die Schalter des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums und der Arbeitslosenkasse sind grundsätzlich offen. Besuche sind bis auf Weiteres jedoch nur auf Einladung oder Voranmeldung möglich.
In Folge der starken Zunahme der COVID-19-Ansteckungen in den letzten Wochen finden nur die Erstgespräche persönlich auf dem RAV statt. Die darauf folgenden Beratungsgespräche werden zum Schutz der Kunden und des RAV-Personals in der Regel telefonisch durchgeführt.
Zusätzliche Informationen
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