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Arbeitsrechtliche Auskünfte

Bei Fragen zum Arbeitsvertragsrecht (z.B. Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz, usw.) und dem Arbeitslosenversicherungsrecht erteilt Ihnen die Arbeitslosenversicherung AR unentgeltlich Auskünfte. Voraussetzung ist, dass Sie entweder im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnen oder Fragen im Zusammenhang mit einem Arbeitsplatz im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben.

Sie erreichen die Arbeitslosenversicherung AR wie folgt:

Telefon 071 353 63 60

E-Mail: rav.herisau@clutterar.ch

Bei Fragen zum Arbeitsgesetz (z.B. Gesundheit am Arbeitsplatz, Nachtarbeit, Arbeitszeitvorschriften, etc.) steht Ihnen die Abteilung Arbeitsinspektorat des Amtes für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich Ihr Arbeitsplatz im Kanton Appenzell Ausserrhoden befindet.

Sie erreichen die Abteilung Arbeitsinspektorat wie folgt:

Telefon 071 353 64 70

E-Mail: arbeitsinspektorat@clutterar.ch

Im Weiteren haben Sie die Möglichkeit, folgende Auskunftsstellen zu kontaktieren:

Ausserdem gewähren die meisten Berufsverbände ihren Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung.

Zusätzliche Informationen

Arbeitslosenversicherung AR

Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 63 60