Zur Staatanwaltschaft

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft gehört zu den Strafverfolgungsbehörden. Sie ist gegliedert in die zwei Abteilungen 'Strafuntersuchung im Erwachsenenstrafrecht' und 'Jugendanwaltschaft'.

Zu rechtliche Infos

Rechtliche Infos

Hier finden Sie Infos über den Ablauf eines Strafverfahrens sowie die wichtigsten Gesetzestexte (StGB und StPO).

Zur Jugendanwaltschaft

Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für jugendliche Straftäter im Alter von 10 bis 18 Jahren. Das Justizsekretariat unterstützt die Jugendanwaltschaft beim Vollzug der Strafen.

Zu meistgestellte Fragen

Meistgestellte Fragen

"Was bedeutet eine bedingte Geldstrafe?" "MUSS ich zu einer Einvernahme erscheinen?" Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Zusätzliche Informationen

Staatsanwaltschaft

Schützenstrasse 1A
9100 Herisau
T: +41 71 343 63 66
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr / 13.30 - 15.30 Uhr

Kontakt für Medienschaffende

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Schützenstrasse 1A
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