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Elektronischer Geschäftsverkehr

Personen, die über eine anerkannte elektronische Signatur nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) verfügen, können der Staatsanwaltschaft ihre Eingaben auf elektronischem Weg übermitteln. Die Zustellung mittels gewöhnlichen E-Mails genügt nicht. Solche Eingaben müssen zurückgewiesen werden und entfalten keine Rechtswirkung. Die Übermittlung von elektronischen Eingaben muss über das unten aufgeführte Kontaktformular erfolgen.

Die elektronische Eingabe setzt voraus, dass sowohl die Eingabe selbst als auch sämtliche Beilagen mit einer anerkannten elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) versehen sind. Andernfalls ist die Eingabe mangelhaft. Die übermittelten Dokumente (Eingabe und Beilagen) sind im PDF-Format einzureichen.

Achtung

Es ist Sache der Verfahrensbeteiligten, den Versand der Eingabe rechtzeitig zu veranlassen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unten aufgeführten Kontaktformulare beispielsweise aus technischen Gründen oder wegen Revisionsarbeiten an dieser Website vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Für Eingaben, die aufgrund eines solchen Ausfalls verspätet eingereicht werden, wird keine Haftung übernommen.

Für die Eingaben an die Staatsanwaltschaft verwenden Sie bitte das sichere Kontaktformular.

Zusätzliche Informationen

Staatsanwaltschaft

Schützenstrasse 1A
9100 Herisau
T: +41 71 343 63 66
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 15.30 Uhr