Inhalt
Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft mit Sitz in Herisau gehört zu den Strafverfolgungsbehörden. Sie wird vom leitenden Staatsanwalt geführt und ist in zwei Abteilungen gegliedert: die eigentliche Staatsanwaltschaft ist eine Abteilung für die Strafuntersuchung im Erwachsenenstrafrecht, die andere Abteilung, die Jugendanwaltschaft, führt die Strafuntersuchungen gegen Jugendliche.
Die Staatsanwaltschaft arbeitet in der Strafverfolgung mit der Polizei zusammen und kann ihr auch Aufträge erteilen. In diesen Fällen ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, der Polizei Weisungen zu erteilen, muss aber auch die Aufsicht über die polizeilichen Untersuchungen übernehmen. Darüber hinaus tritt die Staatsanwaltschaft als öffentliche Anklägerin in Strafsachen vor Gericht auf und ist befugt, gegen Urteile der Gerichte Rechtsmittel zu ergreifen. Weiter kann sie einfachere Verfahren selber mittels Strafbefehl erledigen und dabei Bussen, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ausfällen.
Im Bereich des Erwachsenenstrafrechts sind aktuell sieben Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, drei Assistenzstaatsanwältinnen und vier Sekretärinnen (bei insgesamt rund 10 Vollzeitstellen) tätig. Diese Personen betreuen neben den allgemeinen Straffällen verschiedene Fachbereiche (Vermögensdelikte, Gewalt- und Sexualdelikte, Wirtschafts- und Cyberkriminalität, Strassenverkehrsdelikte und Nebenstrafrecht), wobei alle Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in allen Bereichen eingesetzt werden können und mit einem Pikettdienst sicherstellen, dass die Staatsanwaltschaft täglich rund um die Uhr erreichbar ist. Im Pikettdienst haben sich die Staatsanwaltschaften beider Appenzell ausserdem zu einem Pool zusammengeschlossen und decken damit gemeinsam den Wochenenddienst in beiden Kantonen ab.
Administrativ ist die Staatsanwaltschaft der Aufsicht des Regierungsrates unterstellt. In fachlicher Hinsicht sind Untersuchungshandlungen und Entscheide der Staatsanwaltschaft mit Beschwerde beim Obergericht anfechtbar, soweit sie nicht im ordentlichen Gerichtsverfahren überprüft werden können.
Zusätzliche Informationen
Staatsanwaltschaft
Montag, Dienstag, Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 15.30 Uhr