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Die Grundstückschätzungsbehörde erstellt Grundstückbewertungen für den Kanton und seine Amtsstellen sowie im Auftrag Dritter. Sie besteht aus der Leitung und den Schätzungskommissionen. Eine Schätzungskommission ist zuständig für ein Gemeindegebiet und setzt sich zusammen aus einem Schätzer oder einer Schätzerin des Kantons sowie einer Gemeindevertretung. Sie wird vom kantonalen Mitglied geleitet.
Die Grundstücke werden von Amtes wegen mindestens alle zehn Jahre neu bewertet. Der Verkehrswert eines Grundstückes entspricht dem Marktwert. Es ist möglich, beim Grundbuchamt der zuständigen Gemeinde eine Neuschätzung auf eigene Kosten zu beantragen. Eine Kopie Ihrer Grundstückschätzung kann ebenfalls beim Grundbuchamt der zuständigen Gemeinde bestellt werden.
Verordnung über die amtlichen Grundstückschätzungen (GSV) bGS 621.21
Gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 14. Dezember 2021 gilt ab 1. Januar 2022 ein Basiszinssatz von 2.75 Prozent.
Zusätzliche Informationen
Leiterin

Grundstückschätzung
Kopie der Grundstückschätzung
Bestellung beim Grundbuchamt der zuständigen Gemeinde.
Neuschätzung
Antrag beim Grundbuchamt der zuständigen Gemeinde.