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Registrierung von Tieren / Tierverkehr

Damit das Veterinäramt Tierseuchen rasch und effizient bekämpfen kann, müssen bestimmte Tierhaltungen und Tiere registriert werden. Das ermöglicht auch die Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel tierischer Herkunft und ist eine Voraussetzung für den Zugang zum ausländischen Markt.

Nutztiere, Pferde, Bienen

Sämtliche Tierhaltungen, die Klauentiere, Pferde, Geflügel, Speisefische oder Bienen halten, müssen registriert werden. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.

In Appenzell Ausserrhoden nimmt das Amt für Landwirtschaft Registrierungen entgegen, in Appenzell Innerrhoden das Land- und Forstwirtschaftsdepartement.

Betriebe mit Klauentieren, Bienen und Aquakulturbetriebe müssen eine Bestandeskontrolle führen. Die genauen Bestimmungen sind auf der Homepage des BLV zu finden.

Die wichtigsten Anleitungen für die Tierverkehrsdatenbank finden Sie auf der Homepage der Identitas AG  unter „Support“.

Hunde

Hunde und ihre Halter müssen bei der zuständigen Stelle des Kantons gemeldet und auf der Hundedatenbank AMICUS registriert sein.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter "Hunde".