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Entsorgung von toten Tieren

Tote Tiere müssen seuchensicher entsorgt werden. Dazu müssen sie in spezielle Entsorgungsstellen verbracht werden.

Haustiere

Tote Haustiere bis zehn Kilogramm dürfen auch auf Privatgrund vergraben werden. Weiter besteht die Möglichkeit, sein Haustier in einem zugelassenen Tierkrematorium verbrennen zu lassen (bitte informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt / Ihrer Tierärztin).

Nutztiere und Pferde

Tiere über 200 kg werden durch die TMF Extraktionswerk AG in Bazenheid (Telefon 071 931 40 40) direkt vom Hof abgeholt. Damit die Tiere am gleichen Tag abgeholt werden, hat die Anmeldung an Werktagen bis 8.00 Uhr und am Samstag bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Die Annahmebedingungen finden Sie auf der Homepage der TMF.

Für Tierhalter, die in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden ihre Tiere halten, ist der Abholservice kostenlos. Tiere unter 200 kg sind über eine regionale Tierkörpersammelstelle zu entsorgen.

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55