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Reisen mit Tieren / Einfuhr und Ausfuhr

Bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten (z.B. Gülle, Mist, Schlachtnebenprodukte) müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Damit soll der Verschleppung von Tierseuchen vorgebeugt werden.

Grundsätzlich ist immer der Importeur bzw. Exporteur verantwortlich, dass die einschlägigen Bestimmungen beim Grenzübertritt eingehalten werden.

Vorübergehend erleichterte Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen, ihr Zuhause zu verlassen. Fast fünf Prozent der Flüchtlinge nehmen ihre Katze oder ihren Hund mit.
Bei der Einreise von Hunden und Katzen aus Ländern wie der Ukraine, in denen die Tollwut noch vorkommt, sind sichernde Bedingungen zu erfüllen. Das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen, die ihre Halterinnen und Halter begleiten, wird jedoch als gering eingeschätzt, da ein grosser Teil der mitgenommenen Heimtiere gegen Tollwut geimpft ist oder keinen Kontakt zu Wildtieren hatte (Einschätzung des EU Referenzlabors für Tollwut, FLI).

Angesichts der humanitären Krise werden die Vorgaben für die Einreise von Hunden und Katzen, die Flüchtende aus der Ukraine begleiten, vorübergehend gelockert.

Wichtig bleibt, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert werden und erfasst wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft. Personen, die mit einem Tier aus der Ukraine einreisen, sind gebeten, das Anmeldeformular auszufüllen und an folgende Adressen zu schicken: veterinaeramt@clutterar.ch sowie petsukraine@clutterblv.admin.ch. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden anschliessend darüber informiert, ob weitere Massnahmen nötig sind.

Auf der Website des BLV finden sich nähere Informationen dazu. Dort finden sich auch Formulare auf Ukrainisch und Russisch.

Der Kantonstierarzt hat zuhanden aller Personen und Einrichtungen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerhoden, welche Personen unterstützen und aufnehmen, die aus dem Krisengebiet der Ukraine stammen, eine Weisung betreffend Umgang mit Hunden und Katzen aus der Ukraine erlassen. Es enthält Sofortmassnahmen, welche die Tierhaltenden bis zur Abklärung durch das Veterinäramt zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier einhalten müssen.

Personen und Tierhaltende, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, sollen sich bei allfälligen Bissverletzungen umgehend in medizinische Behandlung begeben und sagen, dass eine Übertragung von Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann. Für Tierärztinnen und Tierärzte und deren Mitarbeitende, sowie exponierte Tierpflegerinnen und Tierpfleger empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit generell und auch unabhängig von dieser besonderen Situation eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut.

Einfuhr

Mehr zum Import von Tieren finden Sie auf der Internetseite des BLV. Melden Sie die Einfuhr mindestens zwei Wochen im Voraus beim Veterinäramt an.

Bitte beachten Sie auch die Informationen des BLV über die Einfuhr von artengeschützten Tierarten.

Ausfuhr

Sollten Sie vorhaben, ein Tier oder Produkte tierischer Herkunft aus der Schweiz ins Ausland auszuführen, so informieren Sie sich vorgängig über die Bedingungen des Bestimmungslandes.

Melden Sie eine geplante Ausfuhr mindestens zwei Wochen im Voraus beim Veterinäramt an. Für die Ausfuhr von Tieren kann das Formular "Antrag für die Ausfuhr von Tieren" (Download rechts auf dieser Seite in der gelben Box) verwendet werden.

Reisen mit Heimtieren

Für das Reisen mit Heimtieren bietet das BLV eine übersichtliche Onlinehilfe an.