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Vogelgrippe
Die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe wurden per 1. April 2022 aufgehoben.
Die Massnahmen haben sich bewährt. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln wurde mit den angeordneten Massnahmen verhindert, das Hausgeflügel konnte wirksam vor einer Ansteckung geschützt werden. Die Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet.
Seit Erlass der Schutzmassnahmen im November 2021 wurden dem Veterinäramt beider Appenzell keine Verdachtsfälle beim Geflügel und keine verdächtigen Totfunde von Wildvögeln gemeldet.
Registrierungspflicht für Geflügelhaltende
Alle Geflügelhaltungen müssen beim kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet sein. Geflügelhaltende, welche noch nicht registriert sind, müssen sich umgehend beim kantonalen Landwirtschaftsamt melden:
- Appenzell Ausserrhoden: Amt für Landwirtschaft, Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht, Tel. +41 71 353 67 58
- Appenzell Innerrhoden: Landwirtschaftsamt, Tel. +41 71 788 95 77