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Newsletter Amt für Umwelt
Juni 2024 (Vollversion)

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Der Bundesrat hat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Ab dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Lesen Sie mehr darüber und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Das Abgeben von Kirschlorbeer, Sommerflieder und 29 weiteren Neophyten wird verboten

Gewisse exotische Pflanzen können sich bei uns in der Natur unkontrolliert ausbreiten und dabei unsere einheimische Flora gefährden. Zu diesen invasiven Neophyten gehören auch Kirschlorbeer und Sommerflieder. Ab dem 1. September 2024 wird deren Abgabe verboten, endlich!

Infolge der Motion «Verkauf invasiver Neophyten verbieten» hat der Bundesrat beschlossen, das Inverkehrbringen – also den Verkauf, das Verschenken und den Import – bestimmter invasiver Neophyten zu verbieten. Er hat dazu die sogenannte Freisetzungsverordnung angepasst und 31 Arten aufgelistet, die vom neuen Abgabeverbot erfasst werden. 

Die bei uns in Gärten und Parkanlagen am meisten verbreiteten Arten in dieser Auflistung sind der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) und der Sommerflieder (Buddleja davidii), auch bekannt als "Schmetterlingsstrauch". Sie sind auch schon in unseren Wäldern und an Gewässern zahlreich ausgewildert und werden dort vom Kanton aufwändig bekämpft. Dorthin gelangen sie durch das Verschleppen von Samen durch Vögel oder durch unsachgerechtes Entsorgen von Grüngut. Das neue Abgabeverbot ist ein wichtiger Schritt, um das weitere Ausbreiten dieser invasiven Arten in unsere Natur einzudämmen. Noch besser ist es, wenn die Besitzer solche Pflanzen aus ihren Gärten entfernen, richtig entsorgen (beispielsweise via Kehricht) und durch einheimische Sträucher ersetzen.

»» Link zur Praxishilfe von Birdlife "Bäume und Sträucher im Siedlungsraum"

Einige weitere vom Verbot betroffene Arten, welche sich bei uns oft finden, sind:
Neubelgische Aster (Aster novi-belgii aggr.)
Seidiger Hornstrauch (Cornus sericea)
Henrys Geissblatt (Lonicera henryi)
Jungfernrebe (Parthenocissus quinquefolia aggr.; P. inserta, P. quinquefolia)
Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa)

»» Link zur Medienmitteilung des Bundes

Kontakt: René Glogger, Tel. +41 71 353 65 68, E-Mail

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20 Jahre NAQUA-Messungen: Gutes Appenzeller Grundwasser

Im Rahmen des Nationalen Grundwassermonitorings NAQUA werden in Ausserrhoden seit 20 Jahren drei Quellen und eine Grundwasserfassung mehrmals pro Jahr beprobt: Die chemische Qualität des Ausserrhoder Grundwassers ist fast überall gut. Vereinzelte Verschmutzungen sind örtlich und zeitlich begrenzt. Nitrat ist im Ausserrhoder Wasser kein Problem. Zahlreiche weitere Stoffe, die den Wasserversorgungen in Gebieten mit dichter Besiedlung und intensiver Landwirtschaft grosse Sorgen bereiten, wurden bisher nicht nachgewiesen. 

Mit dem Projekt NAQUA erstellt das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein landesweites und repräsentatives Bild über den Zustand und die Entwicklung der Grundwasserressourcen der Schweiz. An über 600 Messstellen, vier davon in Ausserrhoden, wird der natürliche Zustand und die Beeinflussung durch menschliche Aktivitäten beobachtet. Darüber hinaus ist es das Ziel, das Auftreten problematischer Stoffe frühzeitig zu erkennen und zu verfolgen, die Wirksamkeit bereits ergriffener Schutzmassnahmen zu kontrollieren und deren Notwendigkeit aufzuzeigen.  

Das Nationale Grundwasserbeoachtungsprogramm NAQUA hilft mit, Qualitätsprobleme in der Trinkwasserversorgung frühzeitig zu erkennen und, falls nötig, Massnahmen in die Wege zu leiten. Auch wenn in Ausserrhoden nur vier Fassungen beobachtet werden und die Einzelresultate ein jeweils momentanes Bild der Wasserqualität abgeben, erhalten die Verantwortlichen für die Wasserversorgung im Kanton wertvolle Hinweise, worauf sie in Bezug auf die einwandfreie Qualität des Trinkwassers fokussieren müssen.

Neben Standard-Parametern, welche den natürlichen Zustand des Rohwassers beschreiben, werden im NAQUA-Programm auch künstliche Stoffe untersucht, die langlebig sind und die Grundwasserqualität gefährden können. Dazu gehören z.B. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Medikamenten oder auch Schwermetalle.

Erfreuliches Bild bei der Langzeitentwicklung

Die aktuelle Grundwasserqualität wie auch die Langzeitentwicklung von 2004 bis 2023 zeigen bei den untersuchten Standorten ein erfreuliches Bild. Anstrengungen für eine verbesserte Grundwasserqualität sind jedoch vor allem bei der Mikrobiologie (Keime) weiterhin nötig. Dank dem seit 1998 geltenden Ausbringverbot für Flüssigdünger in der engeren Grundwasserschutzzone S2 verbessert sich die Situation jedoch stetig.  

NAQUA-Messstellen im Kanton
Entwicklung 2004 bis 2023 (diverse Stoffgruppen):

  • Metalle (Zink, Cadmium, Kupfer): kein Nachweis
  • flüchtige organische Verbindungen (VOC); ETBE, MTBE: vereinzelte Nachweise in Spuren
  • Medikamente und weitere Mikroverunreinigungen: kein Nachweis (sporadische Einzelfälle)
  • Pflanzenschutzmittel: nur Triazine in einem historischen Einzelfall nachgewiesen; seit 1996 sinkend
  • Nitrat: auf tiefem Niveau, sinkend
  • Salze (Chlorid): stabil bis leicht zunehmend, auf tiefem Niveau
  • Keime: schwankend, v.a. bei Quellfassungen erhöhte Werte im unbehandelten Rohwasser

In der Nähe von Verkehrsträgern muss Chlorid (z.B. Auftausalz im Winterdienst) im Auge behalten werden. Die bereits getroffenen Massnahmen in Bezug auf die Mikrobiologie müssen beibehalten und weitere Massnahmen, wie z.B. Anpassung von Strassenentwässerungen, punktuell umgesetzt werden, damit die Grundwasserqualität erhalten und noch weiter verbessert werden kann.  

Kaum Abwassertracer

Aufgrund der dünnen Besiedlung sind Stoffgruppen, die auf häusliches Abwasser (z.B. Medikamente oder Süssstoffe), industrielles Abwasser (organische Lösungsmittel, Korrosionsschutzmittel etc.) oder stark frequentierte Verkehrswege (z.B. Schwermetalle, Benzinzusatzstoffe wie MTBE) hinweisen, im untersuchten Grundwasser wenig resp.  gar nicht relevant. Diese werden vor allem in industriellen und urbanen Regionen gemessen. Aber auch Veterinärantibiotika, die auf eine intensive Landwirtschaft hinweisen würden, konnten im Grundwasser nicht festgestellt werden.

Pflanzenschutzmittel (PSM): "Altlasten" abgebaut

Ausserrhoden ist ein Futterbaukanton. Ackerbau und Spezialkulturen sind flächenmässig nach wie vor vernachlässigbar (zunehmender Trend, jedoch auf tiefem Niveau). Dementsprechend werden im Rohwasser der vier untersuchten Fassungen in der Regel keine Rückstände von PSM gemessen. Stoffe, die in Ackerbaugebieten ein Problem sein können, wie z.B. Chlorothalonil, wurden bisher in den untersuchten Proben nicht nachgewiesen. 
Der einzige PSM-Nachweis betrifft das seit 2012 verbotene Herbizid Atrazin und seine Abbauprodukte, welches bis in die 1990er Jahre zur Vegetationskontrolle auf Bahngeleisen eingesetzt wurde. Während der letzten 20 Jahre wurden keine Grenzwertüberschreitung mehr festgestellt. Das betroffene Grundwasser wurde – aus Sicherheitsgründen – nicht als Trinkwasser genutzt. 

Nur wenig Nitrat

Nitrat ist im Wasser gut löslich, weshalb es leicht ausgewaschen werden kann und so ins Grundwasser gelangt. Der Anforderungswert von 25 mg/l wird in keiner der untersuchten Proben erreicht (siehe Abbildung). Die gemessenen Höchstwerte liegen bei ca. 16 mg/l zu Beginn der Messkampagne, ein Hinweis auf intensive Nutzung der Wiesen im Einzugsgebiet. Die sinkende Tendenz führt zu aktuellen Werten im Bereich von 10 bis 12 mg/l (natürliche Grundlast: 5 bis 8 mg/l). Die Massnahmen in den Einzugsgebieten der untersuchten Quellen, wie z.B. Jaucheausbringverbot in der Grundwasserschutzzone S2, haben zu einem positiven Bild geführt. 

Spezialkampagnen für Glyphosat und PFAS

Stoffe, welche der Bund im Rahmen des Moduls "NAQUA trend" als mögliche Problemstoffe erkennt, werden im Zuge von Pilotprojekten ins Modul "NAQUA spez" aufgenommen und zuerst bei Pilotprojekten – u.a. auch in den vier Ausserrhoder Fassungen – untersucht. Eine Glyphosatkampagne im Jahr 2016 zeigte für Ausserrhoden keine Auffälligkeiten. Sämtliche Werte lagen unter der Nachweisgrenze. Glyphosat ist ein Herbizid (z.B. als Wirkstoff in Roundup) und wird aufgrund der problematischen Umweltwirkung zunehmend eingeschränkt.

Die "ewigen Chemikalien" PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), eine Stoffgruppe mit vielen Anwendungen (Löschmittel, Oberflächenbeschichtungen etc.), treten zunehmend in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit (vgl. AFU-Newsletter vom Dezember 2023; PFAS). Im Rahmen der Pilotkampagne 2021 wurden PFAS in einzelnen Fassungen in geringen Konzentrationen nachgewiesen. In den Kampagnen 2022 und 2023 wurde festgestellt, dass bzgl. TFA (Trifluoressigsäure) in allen Fassungen eine kleine Grundlast besteht, welche aber deutlich unter den aktuellen Leitwerten liegt. TFA entsteht u.a. aus dem Abbau von Kältemitteln, ist sehr mobil und kann praktisch weltweit in Wasser, Boden und Luft nachgewiesen werden. PFAS werden die Trinkwasserversorgungen weiterhin beschäftigen.

Kontakt: Paul-Otto Lutz, Tel. +41 71 353 65 38, E-Mail

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Faktencheck Windenergie aktualisiert

Die Vernehmlassung und Volksdiskussion zu den sechs Eignungsgebieten für Grosswindkraftanlagen endete am 26. April 2024. Die zahlreichen Rückmeldungen und deren Inhalt gaben Anlass, den Faktencheck Windenergie zu überarbeiten. 

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens wurde ersichtlich, dass in der Öffentlichkeit viele Unsicherheiten und Bedenken bezüglich der Windenergie bestehen. Um diese bestmöglich auszuräumen, wurde der Faktencheck sorgfältig überprüft und mit zusätzlichen Informationen und Klarstellungen ergänzt. Die aktualisierte Version steht ab sofort auf der kantonalen Website zur Verfügung.

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Gemeindeveranstaltung Klimastrategie 2024 – Klimawandel gemeinsam angehen

Am 3. Juni 2024 fand im Hotel Heiden die zweite Klimaveranstaltung für die Gemeinden statt. Rund 30 Teilnehmende aus elf Gemeinden informierten sich über aktuelle Themen und Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energiewende.

Die Veranstaltung bot den Teilnehmenden eine wertvolle Plattform zum Austausch und zur Inspiration durch konkrete Praxisbeispiele. Die Stadt Uster präsentierte bspw. ihren kommunalen Massnahmenplan Klima und zeigte auf, wie Gemeinden aktiv zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können. 
Besonders eindrücklich waren die Panoramabilder der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, die vor Augen führen, wie sich Schweizer Landschaften bei einem Temperaturanstieg von durchschnittlich 4°C verändern würden und wie wichtig und dringend Klimaschutz und -anpassungsmassnahmen für den Erhalt unserer Lebensgrundlage sind. 

Beim anschliessenden Apéro wurden die Themen rege weiterdiskutiert. Die Veranstaltung unterstrich die Notwendigkeit eines koordinierten, gemeinsamen Vorgehens aller beteiligten Akteure, um dem Klimawandel effektiv Einhalt zu gebieten, sich dessen Folgen anzupassen und die Energiewende zu schaffen. Aus den Beiträgen und dem Austausch wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die Sensibilisierung der Bevölkerung und eine effektive Kommunikation entscheidend sind, um die Klimaziele zu erreichen. Nur mit der Akzeptanz und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger lassen sich die notwendigen Massnahmen erfolgreich umsetzen.

»» Link zu den Referaten

Kontakt: Vera Stern, Tel. +41 71 353 65 37, E-Mail

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Seminar für die Bewilligung von Solaranlagen

Im Rahmen des im April 2024 für die Gemeinden durchgeführten Seminars "Solaranlagen" wurden denkmalpflegerische Grundsätze erläutert und gute Umsetzungen gezeigt sowie das Thema Blendung durch Solaranlagen diskutiert. Zudem wurden durch die Solarbranche die neusten technischen Entwicklungen und deren kreativen Umsetzungsmöglichkeiten vorgestellt. 

PV-Potential

Unter dem Traktandum Energiepolitik und Erfolgskontrolle startete das Seminar mit eindrücklichen Zahlen aus dem Bereich der aktuellen Stromproduktion. 2022 hat die Schweiz bei einem Gesamtstromverbrauch von ca. 60 TWh rund 8 % mit neuen erneuerbaren Energien gedeckt. Auch wurde das enorme Potenzial der Solarstromerzeugung bei Gebäuden aufgezeigt. Das Energiegesetz des Kantons fordert, dass bis 2035 mind. 40 % des Stroms im Kanton selbst produziert werden, namentlich durch die Nutzung von Sonne, Wind und Wasser. Im Januar 2024 lag dieser Wert erst bei 17 %. Im Unterschied zur Wasserkraft, ist das Windpotenzial bislang ungenutzt und vom PV-Potenzial an und auf Gebäuden wurde bisher erst 6 % umgesetzt. 

Anforderungen an PV-Anlagen

Das Amt für Raumentwicklung erläuterte die rechtlichen Grundlagen für die Meldepflicht. Dabei wurde insbesondere auf die vom Bund seit 1. Juli 2022 vereinfachten Voraussetzungen für den Bau von Solaranlagen ausserhalb der Bauzone eingegangen. 
Die Denkmalpflege illustrierte bilderreich, was für Möglichkeiten für die Bewilligung von Solaranlagen in Ortsbildschutzzonen bestehen unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Auflagen. Die Beurteilung erfolgt nach einem klaren Kriterienkatalog, welcher vorgestellt und erläutert wurde. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es ratsam, schon in der Planungsphase Kontakt mit der Denkmalpflege aufzunehmen. Durch die vermehrte West-Ost-Ausrichtung von Solaranlagen gewinnt das Thema Blendung an Relevanz. Es wurde darauf hingewiesen, dass aus der allfälligen Möglichkeit einer Blendung keine Baubewilligungspflicht folgt. Zum anderen wurden Praxisbeispiele und Faustregeln zur einfachen Ersteinschätzung vorgestellt.

Neuste Entwicklungen aus der Solarbranche

Ein Vertreter der Solarbranche vermittelte spannende Einblicke in die aktuellen technischen und gestalterischen Möglichkeiten für PV-Anlagen: Kreative Solarpanelanordnungen für Giebeldächer, Solarpanels in Kirchendach-Optik oder aber Mini-Solarpaneels montiert auf einzelnen Ziegeln für die nahtlose Integration auf einem Ziegeldach. 

Beim anschliessenden Apéro fand ein reger Austausch statt. Unter anderem wurde die Haftungsfrage bei winterlichen Dachlawinen von Solardächern angesprochen. Diese Thematik wurde im Anschluss abgeklärt und im aktuell online verfügbaren Leitfaden für Solaranlagen im Abschnitt Sicherheitsnachweis bei Gefahr von Dachlawinen aufgenommen.

Kontakt:
Rebecca Holdener, Tel. +41 71 353 65 28, E-Mail (Blendung)
Stéphanie Bernhardsgrütter, Tel. +41 71 353 65 25, E-Mail (Förderung)

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Projekt NATURstadt des WWF Ostschweiz

Ein schöner Tag, die Sonne scheint, doch wo es grau statt grün und blau ist, kann es unangenehm heiss werden. Der WWF Ostschweiz will mit dem Projekt NATURstadt gegensteuern und geschickte Durchgrünungen im Siedlungsraum vorantreiben. Sie können dabei helfen und aktiv werden.

Bis im Jahr 2050 werden rund zwei Drittel der Weltbevölkerung in Städten leben, die oft mehrere Grad wärmer sind als das Umland. Die hohen Temperaturen belasten den Kreislauf, stören den Schlaf und mindern die Belastbarkeit von uns Menschen. Umso besorgniserregender ist die Tatsache, dass in der Schweiz jedes Jahr etwa 1 % der Grünflächen in städtischen Gebieten verlorengehen. Doch unsere Siedlungsräume bieten ein enormes Potenzial für die Förderung der Biodiversität. Viele Tier- und Pflanzenarten fühlen sich in unseren Dörfern und Städten wohl. Die Begrünung dieser Räume ist der Schlüssel zur Förderung von Biodiversität, Klimaanpassung und Lebensqualität. Die positiven Auswirkungen von Grünflächen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit sind unbestritten.

Es besteht Handlungsbedarf

Mit dem Projekt NATURstadt werden in der ersten und aktuellen Projektphase Flächen für Aufwertungsmassnahmen gesucht. Ideal sind private oder öffentliche Umgebungsflächen, welche asphaltiert oder monotone Rasen sind. An solchen Standorten stellen geschickte Durchgrünungen einen grossen Hebel dar.

Der WWF Ostschweiz bietet umfassende Unterstützung. Auf Anfrage ermittelt das Projektteam Möglichkeiten zur Aufwertung der ausgewählten Fläche im Sinne der Biodiversitätsförderung, Klimaanpassung und Freiräume. Es wird eine Kostenschätzung für die Umsetzung erarbeitet und der WWF steht während des Planungssprozesses beratend zur Seite.

Aktiv werden? Weitere Auskünfte erteilt Lisa-Maria Graf, lisamaria.graf@wwf.ch oder Telefon +41 71 221 72 30. 

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Littering – diverse Kampagnen und Workshops

Littering ist ein Ärgernis und verursacht hohe Kosten; Tiere können weggeworfene Abfälle verschlucken und daran sterben.
Lernende dafür zu sensibilisieren, ist deshalb wichtig. Gut zu wissen, dass es Organisationen gibt, die sich mit diesem Thema professionell befassen und fixfertige Kampagnen für Schulen vorbereitet haben.

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Sitterbericht / fischereibiologische Detailstudie 2021 veröffentlicht

Die Sitterkommission untersuchte zwischen 2020 und 2023 die Gewässerqualität der Sitter. Die Wasserqualität hat sich gegenüber früher verbessert. Trotzdem sind die Fischbestände seit 2010 gesunken und befinden sich heute in einem schlechten Zustand. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Die steigenden Wassertemperaturen im Sommer infolge der Klimaerwärmung, die Wasserkraftnutzung und zu wenig Kies im Flussbett.

»» Link zur Medienmitteilung
»» Link zur fischereibiologischen Detailstudie Sitter

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In eigener Sache

Wir begrüssen:

Frau Lisa Müller absolviert von Juni bis August 2024 ein Praktikum im Amt.